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    Neue Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule

    Diese lösen die Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung aus dem Jahr 2003 ab.

    Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit in der Grundschule als der für alle Kinder gemeinsamen Grundstufe des Bildungswesens. Dabei gilt es, ein gutes Fundament für den weiteren schulischen Entwicklungsweg der Kinder und dessen Anforderungen zu legen und dazu die Freude und das Interesse der Kinder am Lernen zu stärken sowie jedes einzelne Kind seinen Fähigkeiten, Interessen und Neigungen entsprechend angemessen zu fördern.

    Die Richtlinien und Lehrpläne enthalten einerseits verbindliche Vorgaben und eröffnen anderseits Freiräume für die eigenverantwortliche Ausgestaltung der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit.

    Die Lehrpläne der einzelnen Fächer benennen die fachbezogenen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule erwerben sollen. Ihre nachhaltige Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für das erfolgreiche Weiterlernen in der Grundschule und in den weiterführenden Schulen nach Klasse 4.

    Zu BASS 15 – 11

    Grundschule – Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 16. 7. 2008 – 511-6.03.12.02-44191

    Gemäß § 29 Abs. 1 Schulgesetz (BASS 1 – 1) werden Lehrpläne für die Grundschule festgesetzt.

    Die Richtlinien und Lehrpläne für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht, Musik, Kunst, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre treten zum 1. 8. 2008 endgültig in Kraft.

    Die Veröffentlichung erfolgt als Sammelband mit der Heft-Nr. 2012 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in der Schulbibliothek einzustellen und dort u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu machen.

    Zum 1. 8. 2008 treten außer Kraft:

    – RdErl. v. 21. 6. 1999 (BASS 15 – 11 Nr. 9), Richtlinien und Lehrpläne, Sport, Heft Nr. 2009

     

    – RdErl. v. 25. 6. 2003 (BASS 15 – 11 Nr. 10), Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung, Englisch, Heft Nr. 2010

     

    – RdErl. v. 30. 7. 2003 (BASS 15 – 11 Nr. 11), Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung, Sammelband Heft Nr. 2012.

     

     

    ABl. NRW. 8/08 S. 411

     

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