Zu BASS 11 – 11 Nr. 1.1
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 5. 2008 – 225.2.02.06.03
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 1. 6. 2005, zuletzt geändert durch RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 15. 6. 2007 (ABl. NRW. S. 369)
(BASS 11 – 11 Nr. 1.1)
Für die Umsetzung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in der für das Schuljahr 2008/09 geltenden Fassung ist der Bezugserlass weiterhin anzuwenden mit folgenden Änderungen:
1. In der Überschrift wird der Klammertext „(AVO-Richtlinien 2007/08-AVO-RL)“ durch den Klammertext „(AVO-Richtlinien 2008/09 – AVO-RL)“ ersetzt.
2. Die Vorbemerkung erhält folgende Fassung:
„Mit der Änderungsverordnung vom 30. April 2008, die im Einvernehmen mit dem Finanzministerium sowie mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags erlassen worden ist, werden die Relationen „Schüler je Stelle“ sowie der Unterrichtsmehrbedarf und der Ausgleichsbedarf in Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan 2008 für das Schuljahr 2008/2009 festgesetzt.
Der nach diesen Richtlinien ermittelte Stellenbedarf ist ein reiner Berechnungswert. Er verschafft der Behörde, die die Stellen nach Maßgabe des Haushalts bewirtschaftet, die Grundlage für die Aufteilung der Stellen auf die einzelnen Schulen. Ansprüche der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern können aus diesen Festsetzungen nicht abgeleitet werden. An jeder Schule können daher Lehrerinnen und Lehrer nur in dem Umfang beschäftigt werden, in dem die Schulaufsichtsbehörde die ihr zugewiesenen Stellen aufgeteilt hat.
Mit dieser Verordnung wird die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in der Klasse 1 aufgrund der vorgezogenen Einführung des Fachs Englisch zum 2. Halbjahr angepasst. Für die Klassen 8 erfolgt eine Anpassung an die im Schuljahr 2008/2009 gültigen Vorgaben der APO-S I.
Bei der Berechnung der Schulleitungspauschale wird ab dem Schuljahr 2008/2009 auch der Ganztagszuschlag für erweiterte Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen einbezogen (§ 5 Abs. 1).“
3. Nr. 1.1 erhält folgende Fassung:
„Aufgrund der vorgezogenen Einführung des Fachs Englisch mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2008/2009 der ersten Klasse wird die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen Unterrichtsstunden im Einklang mit der AO-GS vom 23. 3. 2005, zuletzt geändert am 5. 7. 2006 (BASS 13 – 11 Nr. 1.1), zum 1. Februar 2009 angehoben. Die angepassten Zahlen der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Klassen 8 entsprechen den Vorgaben der für das Schuljahr 2008/2009 maßgebenden APO-S I vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2007 (BASS 13 – 21 Nr. 1.1).“
4. In Nr. 4.2 werden in Satz 3 nach dem Klammerzusatz die Wörter „sowie dem hierzu erlassenen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 11. 10. 2007 (ABl. NRW. S. 655)“ eingefügt.
5. Nach Nr. 5.1.5 wird als Nr. 5.1.6 angefügt:
„5.1.6
Zum Ausgleich besonderer Belastungen von Schulleitungen offener Ganztagsschulen im Primarbereich erhöht sich die Schulleitungspauschale um eine weitere Wochenstunde je Schule. Die erforderlichen Ausgleichsstellen sind in den Stellenzuweisungen nach der Schüler-Lehrer-Relation enthalten.“
6. In Nr. 7.1.1 Satz 2 wird der Verweis „nach Maßgabe des Satzes 1“ durch den Verweis „nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1“ ersetzt.
7. Nr. 8.1 erhält folgende Fassung:
„8.1
Die quantitativen Änderungen der Schüler-Lehrer-Relationen erfolgen auf der Grundlage des Haushalts 2008 und resultieren u. a. aus:
–
der allgemeinen sukzessiven Aufstockung sowie der durch die Verkürzung des Bildungsgangs und der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe bedingten Ausweitung der Stundentafeln der APO-S I in den Klassen 8
–
der vorgezogenen Einführung des Englisch-Unterrichts in die Klasse 1, 2. Schulhalbjahr
–
der fortgesetzten Einführung des Englisch-Unterrichts in der Klasse 4 der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
–
der Ausweitung der Stundentafeln in:
– der Jahrgangsstufe 6 der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
– der Jahrgangsstufe 7 der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache und in der Schule für Kranke.“
8. Nr. 10.2.3 wird gestrichen.
9. Die bisherige Nr. 10.2.4 wird neue Nr. 10.2.3.
10. Die Anlage erhält folgende Fassung: (s. Anlage)
Dieser Runderlass tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Anlage Relationen „Schüler je Lehrerstelle“, | |||||
| Relation | Klassenfrequenz- | |||
|---|---|---|---|---|---|
-richtwert | -höchstwert, | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Grundschule |
| 23,86 | 24 | 18–30 | |
Weiterführende Schulen |
|
|
|
| |
Sekundarstufe I Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarstufe II Gymnasium Gesamtschule |
Jahrgangsstufen 5 bis 10 Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig Jahrgangsstufen 5 bis 10ab vierzügig
Jahrgangsstufen 11 bis 13 Jahrgangsstufen 11 bis 13 |
18,10 21,24 20,64 19,58
14,29 14,29 |
24 28 28 28
19,5*) 19,5*) |
18–30 26–30 26–30 27–29
| |
Berufskolleg |
|
|
|
| |
| Bildungsgänge der Berufsschule Fachklassen des dualen Systems, Fachklassen des dualen Systems, Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Vollzeit Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr |
41,64 38,37
16,18 16,18 |
22 |
31 | |
| Bildungsgänge der Berufsfachschule einjährig, berufliche Grundbildung (Voraussetzung: Fachoberschulreife) einjährig, berufliche Kenntnisse zweijährig, berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachoberschulreife zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht (Voraussetzung: Hochschulreife) |
16,18
16,18 16,18 14,34 16,18 |
22 |
31 | |
| dreijährig, berufliche Kenntnisse und dreijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife | 14,34
|
|
| |
| Bildungsgänge der Fachoberschule einjährig, berufliche Kenntnisse und in zweijähriger Teilzeitform zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (FOS 11, 12) Klasse 11 einjährig, berufliche Kenntnisse und in zweijähriger Teilzeitform |
14,34 38,37
14,34 38,37 |
22 |
31 | |
| Bildungsgänge der Fachschule Vollzeit Teilzeit Dreijährige Fachschule |
16,18 38,37 27,28 | 22 | 31 | |
Berufskolleg |
|
| Aufteilung |
|
|
| Berufsfachschule | Theorieunterricht fachpraktische | 2 1 | 28 14 | 31 16 |
| Berufsorientierungsjahr | Theorieunterricht fachpraktische | 1 1 | 26 13 | 29 15 |
| Berufsgrundschuljahr | Theorieunterricht fachpraktische | 2 3 | 28 14 | 31 16 |
| Berufsschule | Theorieunterricht fachpraktische | 1 1 | 26 13 | 29 15 |
*) zu erreichender Durchschnittswert | |||||
Fortsetzung Anlage Relationen „Schüler je Lehrerstelle“, | |||||
| Relation | Klassenfrequenz- | |||
richtwert | höchstwert, | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Hausfrüherziehung (0 - 3 Jahre) |
|
|
| ||
| Hör- und sehgeschädigte Kinder | 16,66 | entfällt | entfällt | |
Förderschulkindergarten (3 - 6 Jahre) |
|
|
|
| |
| Förderschwerpunkte |
4,17 |
entfällt |
entfällt | |
| Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose), Sehen (Blinde) |
6,14 |
entfällt |
entfällt | |
| Förderschwerpunkte |
6,25 |
entfällt |
entfällt | |
| Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation |
8,22 |
entfällt |
entfällt | |
Förderschule (allgemein bildend) |
|
|
|
| |
| Lernen | 10,73 | 16 | 22 | |
| Geistige Entwicklung | 6,14 | 10 | 13 | |
| Hören und Kommunikation (Gehörlose), |
6,00 |
10 |
13 | |
| Emotionale und soziale Entwicklung,
Sprache (Primarstufe) |
8,01
8,75 |
11
11 |
14
14 | |
| Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler gem. § 10 AO-SF | 4,17 | entfällt | entfällt | |
Förderschule (berufsbildend) |
|
|
|
| |
| Lernen (Teilzeit) | 31,60 | 16 | 22 | |
| Hören und Kommunikation Vollzeit Teilzeit |
4,17 13,33 |
entfällt entfällt |
entfällt entfällt | |
| Geistige Entwicklung, Vollzeit Teilzeit | 6,14 17,49 | 10 10 | 13 13 | |
| Emotionale und soziale Entwicklung, Sehen (Sehbehinderte), Vollzeit Teilzeit | 8,01 18,74 | 11 11 | 14 14 | |
| Schwerstbehinderte Schülerinnen und Vollzeit Teilzeit |
4,17 13,33 |
entfällt entfällt |
entfällt entfällt | |
Schule für Kranke |
|
|
|
| |
| allgemein bildend | 6,00 | entfällt | entfällt | |
| berufsbildend Vollzeit Teilzeit |
6,14 17,49 |
10 10 |
13 13 | |
Weiterbildungskolleg | Voll- | Teil- |
| Vorkurse: 30 | |
| Abendrealschule | 22,77 | 35,00 |
|
|
| Abendgymnasium | 18,18 | 41,90 | 20 | 25 |
| Kolleg | 12,55 | 29,96 |
|
|
ABl. NRW. 6/08 S. 290