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    Zu BASS 12 – 61 Nr. 1.4

    Blockunterricht
    in den Fachklassen
    des dualen Systems der Berufsausbildung;
    Zeiteinteilung
    für das Schuljahr 2009/2010
    Blockunterricht für den
    Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Arbeitsförderung/ Fachangestellter für Arbeitsförderung“

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 5. 5. 2008 – 613-6.03.02.06-1646

    Für das Schuljahr 2009/2010 wird für den Ausbildungsberuf „Fachangestellte für Arbeitsförderung/Fachangestellter für Arbeitsförderung“ folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:

    Blockzeiten 2009/20010

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Oberstufe

     

     

     

    17.

      8.

    2009 –

     2.

    10.

    2009

     

     

     

     

     

    7.

    12.

    2009 –

    5.

    2.

    2010

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Mittelstufe

     

     

     

    5.

    10.

    2009 –

    4.

    12.

    2009

     

     

     

     

     

    12.

    4.

    2010 –

    28.

    5.

    2010

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Unterstufe

     

     

     

    8.

    2.

    2010 –

    26.

    3.

    2010

     

     

     

     

     

    31.

    5.

    2010 –

    14.

    7.

    2010

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Wie in den vergangenen Jahren können die Bezirksregierungen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesen Blockzeiten zulassen, wenn diese im Einvernehmen mit dem dualen Partner von dem jeweiligen Berufskolleg beantragt werden.

     

    ABl. NRW. 6/08 S. 294

     

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