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    Gemäß Beschluss des Landtages aus dem Jahre 1996 sollte als Alternative zum Religionsunterricht in der Sekundarstufe I für alle diejenigen, die nicht am Religionsunterricht oder der islamischen Unterweisung teilnehmen, das Fach Praktische Philosophie erprobt werden.

    Ab Schuljahr 1997/98 wurde in den Klassenstufen 9 und 10 in allen allgemein bildenden Schulen einschließlich der Förderschulen und der vollzeitschulischen Bildungsgänge im Berufskolleg das Fach in einem 4-jährigen  Modellversuch erprobt. Die dazu eingerichtete wissenschaftliche Begleitung bescheinigte dem Fach eine hohe Akzeptanz auf allen Seiten (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern). Die Qualifizierung der Lehrkräfte geschah parallel zur Einführung des Faches als Weiterbildung. Inzwischen sind grundständige Studiengänge an einigen Hochschulen im Lande eingerichtet.

    Basis des Unterrichts im Fach Praktische Philosophie war das im März 1997 erstellte „Kerncurriculum Erprobungsfassung“, das für alle Schulformen gleichermaßen galt. Auf der Basis dieses Kerncurriculums sind inzwischen Schulbücher für den Unterricht erschienen.

    Nach 10-jähriger Erfahrung mit dem neuen Fach hat eine Gruppe von Expertinnen und Experten das bisherige Kerncurriculum gründlich überarbeitet, gezielt auch die Klassenstufen 5 – 8 in die Überlegungen (Änderung der APO S I) einbezogen, die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit berücksichtigt und den Entwurf an die inzwischen gängige Kernlehrplan-Orientierung angepasst.

    Zu BASS 15 – 21

    Sekundarstufe I;
    Kernlehrplan Praktische Philosophie

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 6. 5. 2008 – 322

    Für die Klassenstufen 5 – 10 bzw. 5 – 9 des Gymnasiums wird der „Kernlehrplan Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen Praktische Philosophie“  gemäß § 29 SchulG NRW festgelegt.

    Der Kernlehrplan gilt auch für die vollzeitschulischen Bildungsgänge im Berufskolleg, soweit dies in den Anlagen A – C der APO-BK (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) ausgewiesen ist. Für Berufskollegs bietet der Lehrplan inhalt-liche Anknüpfungspunkte für den Unterricht im Fach Praktische Philosophie, die in einer der Zielgruppe entsprechenden Form aufzugreifen sind. Er gilt auch für Förderschulen, die Abschlüsse der allgemeinen Schulen vergeben. Der Bildungsgang des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes Lernen hingegen, dessen Unterrichtsvorgaben sich an denen der allgemeinen Schulen orientiert, sowie des Bildungsgangs des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung, der eigene Vorgaben gemäß der §§ 33 ff. AO-SF hat, sind ausgenommen.

    Er wird zum 1. 8. 2008 in Kraft gesetzt und als Heft 5017 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“ veröffentlicht.

    Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu machen.

     

    ABl. NRW. 6/08 S. 295

     

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