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    Zu BASS 15 – 39

    Berufskolleg;
    Bildungsgänge der Fachschulen;
    Lehrpläne zur Erprobung

    Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 11. 5. 2008 – 311.6.08.01.13

    Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Fachschulen wurden unter verantwortlicher Leitung des Arbeitsstabes des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.

    Die Lehrpläne zur Erprobung werden bis zum Ende des Schuljahres 2012/2013 in Kraft gesetzt.

    Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an den Arbeitsstab des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu richten.

    Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.

    Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Arbeitsstab entwickelten Kriterienkataloges zu führen.

    Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskollegs, die diese Bildungsgänge führen, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Beendigung der Erprobungsphase ist beabsichtigt, die Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.

    Mit Wirkung des 31.7.2008 tritt ein bisheriger Lehrplan (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.

     

    Anlage 1

    Heft

    Neue Lehrpläne zur Erprobung,
    die zum 1. 8. 2008 in Kraft treten:

    7602

    Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege

    7630

    Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Aufbaubildungsgang Fachkraft für heilpädagogische Förderung mit dem Pferd

    7428

    Fachschule für Technik, Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung

     

    Anlage 2

    Folgender Lehrplan zur Erprobung tritt ab dem 31. 7. 2008 auslaufend außer Kraft:

    Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege
    RdErl. v. 2. 1. 2006 (BASS 15 – 39 Nr. 602).

     

    ABl. NRW. 6/08 S. 295

     

     

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