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    In der Rubrik „Service“ zum Vorschriftenteil werden aus aktuellem Anlass Hilfen, Kommentare, Erläuterungen, Empfehlungen, Durchführungshinweise zum Schulrecht, zu Abläufen oder zu Terminen gegeben, die keinen Regelungsgehalt haben.

    Sie werden daher nicht in der BASS veröffentlicht.

    Die Rubrik stellt lediglich einen Service für Schulen dar.

    Ehrenamtliches Engagement im Schuldienst

    Bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an Schulen wird die Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise empfohlen.

    Einsatz von Ehrenamtlichen
    im unmittelbaren Auftrag
    des Landes Nordrhein-Westfalen in Schulen

    Ehrenamtliches Engagement in Schulen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Im Rahmen bestehender Vereinbarungen haben Schulen die Möglichkeit, Ehrenamtliche durch Vermittlung

    – über den Senior Experten Service (SES) in Bonn,

     

    – über die Stiftung Partner für Schulen NRW,

     

    – über sonstige Partner, mit denen vor Ort Kooperationsvereinbarungen geschlossen wurden und

     

    – über den Schulträger

     

    einzusetzen (vermittelte Ehrenamtliche).

    Daneben können Schulen selbst Ehrenamtliche unmittelbar im Auftrag des Landes beschäftigen. Ihr Einsatz ist zur Unterstützung der hauptamtlich Beschäftigten besonders bei der Betreuung zusätzlicher, den Unterricht ergänzender Angebote denkbar. Ausgeschlossen ist allerdings die Erteilung originären Unterrichts nach Maßgabe der Stundentafel.

    Beim unmittelbaren Einsatz von Ehrenamtlichen in Schulen im Auftrag des Landes wird die Verwendung des beiliegenden Musters einer Einsatzvereinbarung empfohlen.

    Die im Muster unter Nummer 3 genannten Kündigungsfristen sind beispielhaft und können den schulischen Bedürfnissen vor Ort angepasst werden.

    Sollte der Einsatz von Ehrenamtlichen lediglich aufgrund einer mündlichen Absprache erfolgen, gelten die Ausführungen unter Nummern 4 bis 6 des Musters unmittelbar Kraft Gesetzes.

     

     

    Anlage

    Einsatzvereinbarung
    mit Ehrenamtlichen in Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen

    Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen,
    vertreten durch die Leiterin/den Leiter der

    ________________________________________

    (Bezeichnung der Schule)

    – Auftraggeber –

    und

    Frau/Herrn _______________________________________

    – Ehrenamtliche(r) –

    wird Folgendes vereinbart:

    1. Einsatz

    Die/der Ehrenamtliche steht der Schule für folgende Tätigkeit zur Verfügung:

    ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

    (Beschreibung des Aufgabenfeldes)

    Sie/Er übernimmt diese Tätigkeit ehrenhalber, somit unentgeltlich und aus altruistischen Motiven.

    2. Weisungsrecht

    Die/Der Ehrenamtliche unterliegt bei der Erfüllung der Täigkeiten den Weisungen der Schulleitung. Die Einsatzzeit wird in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt.

    3. Aufhebung, Kündigung, Widerruf

    Der Vereinbarung kann in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit für beendet erklärt werden.

    Die/Der Ehrenamtliche kann die Vereinbarung jederzeit einseitig schriftlich kündigen; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

    Der Auftraggeber kann die Vereinbarung unter Beachtung einer vierwöchigen Frist schriftlich widerrufen.

    Die Fristen entfallen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

    4. Haftung der/des Ehrenamtlichen

    Die/Der Ehrenamtliche haftet gegenüber dem Auftraggeber bei Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    Bei Schäden gegenüber Dritten besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Haftpflichtversicherung des Landes. Der Versicherungsschutz entfällt bei vorsätzlich verursachten Schädigungen.

    5. Unfallschutz

    Die/Der Ehrenamtliche unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII. Zuständiger Versicherungsträger ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfale, Postfach 330420, 40437 Düsseldorf.

    6. Aufwendungsersatz

    Nach § 670 BGB besteht Anspruch auf Ersatz „der nach den Umständen erforderlichen Aufwendungen“, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen. Die Erstattung von Fahrtkosten richtet sich in der Höhe nach den Bestimmungen des Landesreisekostengestzes.

    Die Gewährung von Aufwendungsersatz setzt einen entsprechenden Antrag voraus.

    7. Geltung des Auftragsrechts

    Für in dieser Vereinbarung nicht geregelten Fragestellungen gelten die Bestimmungen des Auftrags nach §§ 662 - 676 BGB.

     

     

    Ort, Datum _______________________________

     

     

     

    Unterschrift des Auftraggebers        Unterschrift der/des Ehrenamtlichen

    Zusatzerklärungen:

    Die/Der Ehrenamtliche verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über bekannt gewordene betriebliche (schulische) Vorgänge. Dies gilt nicht für die Mitteilung von Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    Die/Der Ehrenamtliche bestätigt, dass eine Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen nach § 35 Infektionsschutzgesetz stattgefunden hat.

     

    Unterschrift der/des Ehrenamtlichen

     

    Ansprechpartner bei Fragen zum Versicherungsschutz:

    Bürgercenter der Landesregierung: C@llNRW
    Tel.: 0180 3100110 (9 Cent/min)

    Informations-Flyer:

    „Sicherheit im Ehrenamt – Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement“, herausgegeben vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, bestellbar unter der Veröffentlichungsnummer 1015 über:

    – www.mgffi.nrw.de/Publikationen oder

    – Tel.: 0180 3100110 (9 Cent/min) C@llNRW

    Ansprechpartner im Schadensfall:

    Union Versicherungsdienst GmbH
    Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold
    Tel.: 05231 603267

     

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