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    Im RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. 1. 2008 wurden die Weiterbildungskollegs irrtümlich nicht erwähnt. Auch sie können Fachkräfte für Schulsozialarbeit beschäftigen.

    Zu BASS 21 – 13 Nr. 6

    Berichtigung

    Betr.: Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. 1. 2008 (ABl. NRW. 2/08 S. 97)

    1. Der Titel lautet richtig: „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit an Gesamtschulen, Gymnasien, Weiterbildungskollegs und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen“.

     

    2 Nummer 1.1 Abs. 3 Satz 1 lautet richtig: „Um die im Rahmen der schulbezogenen Sozialarbeit der örtlichen Träger der Kinder und Jugendhilfe bereits angebotenen Maßnahmen und die bereits bestehenden Angbote der Kommunen im Bereich der Schulsozialarbeit im Bedarfsfall noch zu verstärken, können die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Weiterbildungskollegs und die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen befristet oder unbefristet beschäftigen.“

     

    ABl. NRW. 3/08 S. 142

     

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