Kernlehrpläne Französisch für die Sekundarstufe I Gemäß der APO-SI von 2007 wird an den Gymnasien sowie Real- und Gesamtschulen Französisch oder eine andere Fremdsprache in Klasse 6 als zweite Fremdsprache angeboten. Ab Klasse 8 kann von den Schülerinnen und Schülern wiederum eine Fremdsprache gewählt werden. Gymnasien können darüber hinaus Französisch bereits ab Klasse 5 anbieten. Für das Fach Französisch wurden deshalb an einem einheitlichen Format orientierte Kernlehrpläne für die unterschiedlichen Lehrgänge "Französisch ab Klasse 5" (F 5), "Französisch ab Klasse 6 (F 6)", sowie "Französisch ab Klasse 8 (F 8)" erarbeitet. Der entsprechende Kernlehrplan für das Gymnasium berücksichtigt darüber hinaus die Schulzeitverkürzung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums. Die Kernlehrpläne für das Fach Französisch treten am 1.8.2007 für alle Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2007/08 die Klassen 5 bis 7 besuchen bzw. die sich im Gymnasium im verkürzten Bildungsgang befinden. Zum 1.8.2010 werden sie für alle Klassen verbindlich. Am Gymnasium werden alle Klassen des nicht verkürzten Bildungsgangs bis zum Abitur weiterhin nach dem bisher gültigen Kernlehrplan Französisch ab Klasse 5 unterrichtet. Den Schulen wird empfohlen, in der Übergangsphase bis zum Schuljahr 2009/2010 auch den Französischunterricht ab Klasse 9 an den curricularen Vorgaben der Kernlehrpläne auszurichten. |
Zu BASS 15 – 23
15 – 24
15 – 25
Sekundarstufe I
Richtlinien und Lehrpläne
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 27. 9. 2007 – 525-6.03.13.02-58961
Für die Sekundarstufe I der Gymnasien, der Real- und Gesamtschulen werden hiermit Kernlehrpläne für das Fach Französisch gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Sie treten zum 1. August 2007 für die Klassen 5 bis 7 und für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs am Gymnasium in Kraft. Zum 1. 8. 2010 werden sie für alle Klassen verbindlich.
Die Richtlinien für die Realschule, die Gesamtschule und das Gymnasium gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.
Heft 3410 Kernlehrplan Gymnasium (G8) Französisch
3113 Kernlehrplan Gesamtschule Französisch
3305 Kernlehrplan Realschule Französisch
Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 31. Juli 2010 treten die folgenden Lehrpläne außer Kraft:
– Realschule, Französisch
RdErl. v. 20. 8. 1993 (BASS 15 – 23 Nr. 5)
– Gesamtschule, Französisch - Wahlpflichtbereich I
RdERl. v. 16. 8. 1992 (BASS 15 – 24 Nr. 2.1)
– Gymnasium, Französisch
RdErl. v. 8. 2. 1993 (BASS 15 – 25 Nr. 10)
– Gymnasium, Französisch ab Klasse 5
RdErl. v. 27. 9. 2004 (BASS 15 – 25 Nr. 10a)
ABl. NRW. 12/07 S. 713