Zu BASS 15 – 39
Sekundarstufe II – Berufskolleg;
Fachschule;
Lehrpläne zur Erprobung
Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 28. 8. 2007 – 611.6.08.01.13
Für den Unterricht in den Bildungsgängen der Fachschulen wurden unter verantwortlicher Leitung des Arbeitsstabes 7 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 in Kraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an den Arbeits-stab 7 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu richten.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Arbeitsstab 7 entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, werden die Berufskollegs, die diese Bildungsgänge führen, gebeten, nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober über die Bezirksregierungen einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Mit Beendigung der Erprobungsphase ist beabsichtigt, die Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.
Mit Ablauf des 31.7.2007 treten die bisherigen Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.
Anlage 1
Neue Lehrpläne zur Erprobung, die zum 1.8.2007 in Kraft treten: | |
Heft | Lehrplan |
7629 | Fachschule des Sozialwesens, Aufbaubildungsgang Bildung, |
7426 | Fachschule für Technik, Fachrichtung Kältetechnik |
7427 | Fachschule für Technik, |
7401 | Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik |
Anlage 2
Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten ab dem 31. 7. 2007 auslaufend außer Kraft:
1. Fachschule für Technik, Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik
RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
2. Fachschule für Technik, Fachrichtung Elektrotechnik,
RdErl. v. 2. 9. 2004 (BASS 15 – 39 Nr. 401)
ABl. NRW. 12/07 S. 713