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    Der Weg zur Europaschule

    Schulen aller Schulformen können „Europaschulen in Nordrhein-Westfalen“ werden, wenn sie bestimmte obligatorische Kriterien erfüllen. Diese Schulen zeichnen sich u. a. aus durch ein erhöhtes Fremdsprachenangebot, bilinguales Lernen, die verstärkte Vermittlung europaorientierter Kenntnisse sowie durch die Förderung der interkulturellen Kompetenz.

    Zu BASS 14 – 85

    Zertifizierung von Europaschulen

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 29. 7. 2008 – 514

    1. Grundlage

    Europaschulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa  und befähigen sie unter anderem durch Steigerung ihrer sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen zum Handeln als mündige Bürgerinnen und Bürger Europas.

    Ziel der Landesregierung ist es, dass bis zum Jahr 2010 jede größere Stadt in Nordrhein-Westfalen über eine Europaschule verfügt. Dazu wurde ein einheitliches Zertifizierungsverfahren beschlossen, das durch die Arbeitsgemeinschaft Europaschulen (ARGEUS) beim Ministerium für Schule und Weiterbildung durchgeführt wird.

    2. Verfahren

    Alle Schulen, die den Namenszusatz „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ anstreben bzw. bereits den Titel „Europaschule“ tragen, können eine Zertifizierung beantragen bei der Arbeitsgemeinschaft Europaschulen, (c/o Ministerium für Schule und Weiterbildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf). Im Vorfeld und im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens werden sie durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft beraten.

    Mit dem Antrag auf Zertifizierung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    – Auszüge aus dem Schulprogramm zur Umsetzung des Europagedankens,

     

    – zusätzliche Dokumentation zur Umsetzung der Kriterien (ggf. Stundenpläne/Lehrpläne),

     

    – Beschluss der Schulkonferenz (Protokoll).

     

    In der Regel finden zweimal im Jahr Zertifizierungsveranstaltungen statt, an denen die Schulen ausgezeichnet werden. Anträge für eine Zertifizierung zum Schuljahrsbeginn müssen bis zum 1.4., Anträge für eine Zertifizierung zum zweiten Schulhalbjahr zum 1. 10. eines jeden Jahres eingegangen sein.

    Sind zum Zeitpunkt der Zertifizierung einzelne Kriterien noch nicht erfüllt, ergänzt die Schule nach Beratung durch die Arbeitsgemeinschaft ihr Europaprofil. Ein nachfolgend verbesserter Antrag wird dann vorrangig behandelt.

    Europaschulen legen nach fünf Jahren einen Bericht über ihre Europa-Aktivitäten vor. Erfüllt eine Europaschule in Nordrhein-Westfalen die Kriterien nicht mehr, kann der Titel aberkannt werden.

    3. Voraussetzungen der Zertifizierung

    Schulen kann auf Antrag der Titel „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ verliehen werden, wenn folgende obligatorische Kriterien erfüllt sind:

    a) Für die weiterführenden Schulen

     

    –

    Erweitertes Fremdsprachenangebot

    –

    Bilingualer Unterricht oder bilinguale Unterrichtsangebote

    –

    Internationale Projekte und Partnerschaften
    (darunter fallen: Projektorientierte Partnerschaften, Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben, Austauschprogramme und die Ermöglichung von Schülerbetriebspraktika im europäischen Ausland)

    –

    Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht

    –

    Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms am Europaprofil

    –

    Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung

    In Vorbereitung einer Qualitätsanalyse müssen die Schulen Informationen zu ihrem Europaprofil im Schulportfolio nachweisen. Die Europaschulen legen nach jeweils einem Zeitraum von fünf Jahren einen Rechenschaftsbericht bei der Arbeitsgemeinschaft Europaschulen vor.

    b) Modifikation für die Grundschulen

     

    Die Kriterien für Grundschulen entsprechen den vorgenannten Punkten mit folgenden Modifikationen:

    –

    Bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen über die in der Ausbildungsordnung hinaus vorgesehene Fremdsprache

    –

    Internationale Projekte und Partnerschaften (ggf. auch beschränkt auf schriftliche Kontakte)

    –

    Grundschülerinnen und Grundschüler sollen interkulturelle Unterschiede erleben. Daher sind Feste mit Bezug zu anderen europäischen Kulturen im Schulleben unerlässlich.

    c) Regelung für die Förderschulen

     

    Die Teilnahme auch von Förderschulen an einer Zertifizierung ist wün-schenswert. Unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Förderschwerpunkte gelten für das Zertifizierungsverfahren vom Grundsatz analoge Kriterien bezogen auf die Schulstufe bzw. Schulstufen sowie die jeweiligen Kriterien des Bildungsgangs.

    Die zusätzlich profilierenden Kriterien sowie weitere Erläuterungen zur Umsetzung sind abzurufen unter:

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Europaschulen/index.html

     

    ABl. NRW. 9/08 S. 466

     

     

     

     

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