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    Änderung der Verwaltungsvorschriften
    zum Berufskolleg (VVzAPO-BK)

    Die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen der Ver-waltungsvorschriften ergeben sich u. a. aus der Änderung des Schulgesetzes bezüglich der Fehlzeiten sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens. Daher ist insbesondere eine Änderung der Zeugnis- und Bescheinigungsvordrucke der Anlage C notwendig. Durch die Änderungsverordnung vom 5. Mai 2006 wurden Vorschriften der APO-BK geändert. Dies hat zur Folge, dass einzelne Verwaltungsvorschriften dazu geändert bzw. teilweise aufgehoben werden müssen. Ferner werden in den nachfolgenden Verwaltungsvorschriften die Zeitanteile des Berufsorientierungsjahres flexibilisiert und die Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundar-stufe II präzisiert.

    Zu BASS 13 – 33 Nr. 1.2

    Verwaltungsvorschriften zur Verordnung
    über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (VVzAPO-BK);
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 26. 9. 2007 – 611

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 19. 6. 2000 (BASS 13 – 33 Nr. 1.2)

    I. Die Verwaltungsvorschriften zur APO-BK (Erster Teil)
    werden wie folgt geändert und ergänzt:

    1. Nr. 4.12 erhält folgende Fassung:

     

    „4.12

    Die Anlage 1 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (BASS 10 – 44 Nr. 2.1) ist zu beachten.“

     

    2. Die Verwaltungsvorschrift zu § 9 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Nr. 9.22 wird wie folgt geändert:

    aa) Der vorletzte Spiegelstrich wird gestrichen.

    bb) Der 7. Spielstrich erhält folgende Fassung:

     „– versäumte Stunden nach § 9 Abs. 5 und 6 APO-BK Erster Teil“.

     

    cc) Nach dem Spiegelstrich bzgl. der Leistungen (14. Spiegelstrich) wird eingefügt:

     „– Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten nach § 9 Abs. 4 und 6 APO-BK Erster Teil". 

    b)

    In Nr. 9.23 werden „Die Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Februar 1969 in der jeweils geltenden Fassung)“ und „Die Rahmenordnung für die Abschlussprüfung der Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. November 1971 in der jeweils geltenden Fassung)“ ersetzt durch „Die Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung)“.

    c)

    Nr. 9.2 wird durch folgende Nr. 9.26 ergänzt:

    „9.26 Bei erfolgreichem Besuch eines vollzeitschulischen Bildungsganges nach den Anlagen A bis D kann eine Anrechnung gemäß der „Verordnung über die Anrechnung vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge auf die Ausbildungsdauer gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen (Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung – BKAZVO – BASS 13 – 34 Nr. 12)“ erfolgen.“

    3. § 16 erhält die folgende Verwaltungsvorschrift:

     

    „16.1

    Schülerinnen und Schüler, die den im Bildungsgang zu erwerbenden schulischen Abschluss schon besitzen, können in den Bildungsgang aufgenommen werden und den beruflichen Abschluss erwerben. Sie können auch den schulischen Abschluss erneut erwerben. Die Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Abschluss erneut erwerben wollen, teilen dies schriftlich der Schulleitung mindestens eine Woche vor der Zulassungskonferenz mit.“

    4. Die Verwaltungsvorschrift Nr. 26.12 entfällt; die Nummerierung 26.11 wird zu 26.1.

     

    II. Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage A
    werden wie folgt geändert:

    1. Nr. 8.1 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    In Nr. 8.12 werden die Wörter „gemäß § 26 Abs. ASchO (BASS 2004/05 12 – 01 Nr. 2)“ gestrichen.

    b)

    Es werden folgende Nr. 8.14 und 8.15 angefügt:

    „8.14 Die Fächer im berufsbezogenen Lernbereich neuer und neugeordneter Berufe umfassen mehrere Lernfelder. Diese sind mit ihrer Bezeichnung und Zuordnung zum Ausbildungsjahr auf dem Zeugnis auszuweisen.

    8.15 Zusätzlich zur Note im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist die Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für das Lehren und Lernen von Sprachen, auf welcher der Unterricht erteilt wurde, auf dem Zeugnis auszuweisen. Unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache werden grundsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveau-stufen oder durch Kursbildung berücksichtigt.“

    2. Nr. 9.51 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „9.51

    Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen

     

    –

    durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I nach Klasse 10 B der Hauptschule oder der Klasse 10 anderer Schulformen oder

    –

    durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder

    –

    durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder

    –

    durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder

    –

    durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).“

    3. Die VV zu § 13 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „VV zu § 13

    13.1 zu Abs. 1

    Schülerinnen und Schüler können das Berufsorientierungsjahr einmal wiederholen, wenn sie das Bildungsziel des Berufsorientierungsjahres nicht erreicht haben.

     

    13.2 zu Abs. 2

    Orientierung, Beratung und Einarbeitung betonen lediglich den jeweiligen Schwerpunkt im Verlauf des Schuljahres, sie sind nicht in feste Zeitanteile und Abläufe einzubinden.

     

    Orientierung

     

    In der Phase der Orientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich für ein Berufsfeld begründet entscheiden zu können. Deshalb bietet die Schule eine Orientierung in zwei oder drei Berufsfeldern an. In begründeten Ausnahmefällen kann die Orientierung auf ein Berufsfeld begrenzt werden, wenn gesichert ist, dass sich die Schülerin oder der Schüler für das betreffende Berufsfeld bereits entschieden hat.

     

    Beratung

     

    Durch die Beratung sollen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe des berufsfeldorientierenden Unterrichts zu einer begründeten Berufsfeldentscheidung befähigt werden. Bei der Beratung arbeiten die Lehrkräfte des Berufskollegs zusammen mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit (entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Oktober 2004 in Verbindung mit den entsprechenden Vereinbarungen der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und dem MSW) und anderen außerschulischen Partnern.

     

    Einarbeitung

     

    Durch den Unterricht in der Einarbeitungsphase sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegende berufsfeldspezifische Anforderungen kennen und bewältigen lernen.

     

    Praktikum

     

    Zur Vermittlung außerschulischer Erfahrungen sind Betriebspraktika durchzuführen. Ein Praktikum wird ganztägig unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen über den Jugendarbeitsschutz durchgeführt. Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung. Neigungen und Fähigkeiten der Jugendlichen sind bei der Auswahl der Praktikumsbetriebe ausschlaggebend. Die Unterrichtsinhalte und die Tätigkeit im Praktikum sind aufeinander abzustimmen. Die Berufskollegs sind für die Durchführung bzw. Überwachung des Praktikums verantwortlich. Ein Praktikum soll nicht länger als vier Wochen dauern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Praktikums sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII unfallversichert. Der Schulträger schließt für die Dauer der Tätigkeit in den Betrieben eine Haftpflichtversicherung für den Teilnehmerkreis ab.“

     

    4. Die VV zu § 14 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „VV zu § 14

    14.1 zu Abs. 1

    Jugendliche, die am Ende des Schuljahres ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II nicht nach § 38 Abs. 3 Satz 1 SchulG erfüllt haben, erhalten auf dem Abschluss- oder Abgangszeugnis (§ 9 Erster Teil APO-BK) am Ende des Schuljahres den Vermerk:

     

     

    „Die Schülerin/Der Schüler hat die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gemäß § 38 Abs. 4 Schulgesetz erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.“

     

    Das Abschlusszeugnis erhält zusätzlich den Vermerk:

     

    „Die Schülerin/Der Schüler ist berechtigt, das Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld _____________ zu besuchen.“

     

    Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gilt weiter, sofern das Berufsorientierungsjahr als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz besucht wurde.“

     

    5. Die VV zu § 18 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „VV zu § 18

    18.1 zu Abs. 1

    Jugendliche, die am Ende des Schuljahres ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II noch nicht nach § 38 Abs. 3 Satz 1 SchulG erfüllt haben, erhalten auf dem Abschluss- oder Abgangszeugnis (§ 9 Erster Teil APO-BK) am Ende des Schuljahres den Vermerk:

     

    „Die Schülerin/Der Schüler hat die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gemäß § 38 Abs. 4 Schulgesetz erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.“

     

    Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gilt weiter, sofern das Berufsgrundschuljahr als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz besucht wurde.“

     

    6. Die VV zu § 20 wird aufgehoben.

     

    7. § 21 erhält folgende VV:

     

    „VV zu § 21

    Von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit werden zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung für  Jugendliche und junge Erwachsene, die der Schulpflicht in der Sekundar- stufe II unterliegen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchgeführt. Die an solchen Maßnahmen Teilnehmenden werden in die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen. Soweit es die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem Berufsfeld zulässt, sollen besondere Klassen eingerichtet werden. Reicht die Zahl nicht aus, sollen sie nach Abstimmung der Ausbildungspläne der Maßnahmeträger mit den Lehrplänen der Fachklassen des dualen Systems so in das 1. Schuljahr der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im jeweiligen Beruf/Berufsfeld aufgenommen werden, dass die Ziele des Fachunterrichts in vollem Umfang erreicht werden können (vgl. Nr. 3.1 VV zu Anlage A).

     

    Um sicherzustellen, dass vorrangig besondere Klassen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Maßnahmen gebildet werden können, soll die obere Schulaufsichtsbehörde, soweit es erforderlich ist, mit den Schulträgern eine einvernehmliche Klassenbildung herbeiführen.

     

    Soweit diese Lehrgänge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht werden, die nicht mehr der Schulpflicht der Sekundarstufe II unterliegen, können diese nach Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zum Besuch des Berufsschulunterrichts in den entsprechenden Klassen zugelassen werden.

     

    In dem Bildungsgang sind schulische und betriebspraktische Anteile Bestandteile des Unterrichts. Die für den Bildungsgang zugewiesenen Lehrerstellen sind für beide Lernorte (Berufskolleg und Betrieb) zu verwenden. Die Verwendung der zugewiesenen Lehrerstellen ist durch Klassenbucheintragungen zu dokumentieren.

     

    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Praktikums sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII unfallversichert. Der Schulträger schließt für die Dauer der Tätigkeit in den Betrieben eine Haftpflichtversicherung für den Teilnehmerkreis ab.“

     

    8. Die VV zu § 22 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „VV zu § 22

    22.1 zu Abs. 1

    Jugendliche, die am Ende des Schuljahres ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II nicht nach § 38 Abs. 3 Satz 1 SchulG erfüllt haben, erhalten auf dem Abschluss- oder Abgangszeugnis (§ 9 Erster Teil APO-BK) am Ende des Schuljahres den Vermerk:

     

    „Die Schülerin/Der Schüler hat die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gemäß § 38 Abs. 4 Schulgesetz erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.“

     

    Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II gilt weiter, sofern die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis als zehntes Vollzeitpflichtschuljahr gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz besucht wurde.“

     

    III. Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage B
    werden wie folgt geändert:

    1. Die bisherigen Verwaltungsvorschriften zur Anlage B werden aufgehoben.

     

    2. § 5 erhält folgende Verwaltungsvorschrift:

     

    „VV 5.0 zu § 5

    Unterrichtsfächer, die gemäß Stundentafel mit 40 Unterrichtsstunden pro Jahr erteilt werden, können auch zweistündig in einem Schulhalbjahr erteilt werden. Ist im letzten Halbjahr kein Unterricht in diesen Fächern erteilt worden, so können sie nicht Fächer der schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Berufsabschlusses nach Landesrecht sein.“

     

    3. § 7 erhält folgende Verwaltungsvorschrift:

     

    „VV zu § 7

    7.2 zu Abs. 2

    Entscheidet sich eine Schülerin oder ein Schüler zu Beginn des 2. Halbjahres der Unterstufe für einen Grundkurs in einem der beiden Fächer oder in beiden Fächern, ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 möglich, der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist ausgeschlossen. Ein Nachholen des Kurses zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist in der Oberstufe nicht möglich. Die Schülerin oder der Schüler ist darüber zu informieren, dass der Berufsabschluss nach Landesrecht nur in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss zum Besuch der Fachschule berechtigt.

     

    Für die Versetzung in die Oberstufe gemäß § 10 Abs. 2 Erster Teil APO-BK sind die Leistungen in den jeweiligen Kursen maßgeblich.“

     

    3. § 10 erhält folgende Verwaltungsvorschrift:

     

    „VV zu § 10

    Nach der Bekanntgabe der Noten sind die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit.“

     

    IV. Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage C
    werden wie folgt geändert:

    1. Die VV zu § 2 werden wie folgt geändert:

     

    a)

    § 2 Abs. 1 erhält folgende Verwaltungsvorschrift:

     „2.1 zu Abs. 1

    2.1 Wird in den Bildungsgängen nach Satz 1 kein Berufsabschluss nach Landesrecht, sondern nur der schulische Teil der Fachhochschulreife erreicht, ist zum Erwerb der Fachhochschulreife ein halbjähriges einschlägiges Praktikum erforderlich. Die Durchführung des Praktikums richtet sich nach Abschnitt III der „Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife“ gemäß RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 11. 12. 2006 (Praktikum-Ausbildungsordnung – BASS 13 – 31 Nr. 1).“

    b)

    Nr. 2.21 erhält folgende Fassung:

    „Die Durchführung des Praktikums richtet sich nach Abschnitt II der Praktikum-Ausbildungsordnung (BASS 13 – 31 Nr.1).“

    c)

    In Nr. 2.23 sind die Wörter „nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle“ durch „oberen Schulaufsichtsbehörde“ zu ersetzen.

    d)

    Die Verwaltungsvorschriften 2.24 und 2.25 erhalten folgende Fassung:

    „2.24 Vor Beginn des Bildungsgangs muss die Schule die Schülerinnen und Schüler über die Bedeutung des Praktikums und die entsprechenden Angebote informieren. Die Durchführung des einschlägigen halbjährigen Praktikums richtet sich nach Abschnitt III der Praktikum-Ausbildungsordnung (BASS 13 – 31 Nr. 1).

    2.25 Die Schulen bescheinigen auf dem Zeugnis gemäß Anlage C 17:

    – das integrierte Praktikum in den Fächern des berufsbezogenen Lernbereichs,

    – ergänzende schulische Praktika im Differenzierungsbereich.“

    e)

    Die Verwaltungsvorschriften 2.26 bis 2.29 werden aufgehoben.

    f)

    Die Tabelle in Nr. 2.42 erhält folgende Fassung: (siehe Anlage VV 2.42).

    2. In Nr. 4.2 Abs. 3 erhält Satz 1 folgende Fassung:

     

    „Die im Differenzierungsbereich erbrachten Leistungen sind nicht versetzungs-, prüfungs- und abschlussrelevant.“

     

    3. Nr. 10.2 wird aufgehoben.

     

    4. In Nr. 12.8 werden die Wörter „nach Nr. 2.24 bis 2.29“ ersetzt durch die Wörter „nach Nr. 2.24 bis 2.26 VV“.

     

    5. Die Anlagen C 1 bis C 29  werden wie folgt geändert:

     

    a)

    Die Anlagen C 13, C 14, C 16, C 17, C 18, C 19, C 20 und C 21 erhalten folgende Fassung: (siehe Anlagen).

    b)

    Die Anlagen C 28 und C 29 werden aufgehoben.

    V. Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage D
    werden wie folgt geändert:

    1. In Nr. 4.16 wird folgender Satz 2 eingefügt:

     

    „Dies sind insbesondere „Erziehungswissenschaften“, „Geschichte“, „Gesellschaftslehre mit Geschichte“, „Philosophie“, „Politik/Geschichte“, „Psychologie“ oder „Soziologie“.“

     

    2. In Nr. 8.25 wird der dritte Satz gestrichen.

     

    3. Die VV zu § 13a wird wie folgt geändert:

     

     

    a)

    Nach Nr. 13a.11 wird eingefügt:

    „13a.12 Ehemaligen Schülerinnen und Schülern kann ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen bescheinigt werden, wenn innerhalb von acht Jahren nach bestandener Abiturprüfung der fachpraktische Teil durch den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht erworben und die Zuerkennung beantragt wurde; die Beschei-nigung trägt das Datum der Ausstellung. Die Erstellung der Bescheinigung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Es wird eine Bescheinigung mit dem folgenden Wortlaut ausgestellt:

    (Name und Ort der Behörde)

    NN hat durch Versetzung gemäß § 5 Anlage D APO-BK in die Jahrgangsstufe 12 im Schuljahr .................... die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 erfüllt (§ 13a Abs. 1 Anlage D APO-BK). In Verbindung mit dem Abiturzeugnis vom ..................... , dem Versetzungszeugnis vom ...................... und dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum ………………..  gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

    Durchschnittsnote: ________,___________

    in Buchstaben:      _________,___________ “

    b)

    Die bisherige Nr 13a.12 wird Nr. 13a.13, die bisherige Nr. 13a.13 wird Nr. 13a.14.

    c)

    § 13a. Abs. 2 erhält folgende Verwaltungsvorschrift:

    „13a.2 zu Abs. 2

    Ehemaligen Schülerinnen und Schülern kann ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen zuerkannt werden, wenn innerhalb von acht Jahren nach bestandener Abiturprüfung der fachpraktische Teil durch den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder durch ein einjähriges gelenktes Praktikum erworben und die Zuerkennung beantragt wurde; die Bescheinigung trägt das Datum der Ausstellung. Die Bescheinigung erfolgt durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Es wird eine Bescheinigung mit dem folgenden Wortlaut ausgestellt:

    (Name und Ort der Behörde)

    NN hat im Schuljahr .................... die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife gemäß § 13a Abs. 2 Anlage D APO-BK erfüllt.

    Datum des Erwerbs: _____________

    In Verbindung mit dem Abiturzeugnis vom ..................... und dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum ………………..   bzw. über ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife  (BASS 13 – 31 Nr. 1) in der Zeit  von ……………. bis  ……………..  gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

    Durchschnittsnote: ___________,___________

    in Buchstaben:      ___________,____________ “

    d)

    Die VV 13a.3 zu Abs. 3 wird aufgehoben.

    e)

    § 13a Abs. 2 und Abs. 3 erhalten folgende Verwaltungsvorschrift:

            „13a.2 zu Abs. 2 und 13a.3 zu Abs. 3

    Schülerinnen und Schüler, die die Feststellungsprüfung gemäß Nr. 4.15 abgelegt haben, müssen auch die Pflichtkurse der neu einsetzenden Fremdsprache gemäß Abs. 2 Nr. 3 ab der Jahrgangsstufe 12 einbringen.“

    f)

    In Nr. 13a.51 Satz 4 wird nach den Wörtern „Baden-Württemberg“ das Wort „Berlin“ eingefügt.

    4. Die Verwaltungsvorschrift zu § 14 wird aufgehoben.

     

    5. In Nr. 17.11 Satz 1 sind die Wörter: „oder ein Lehrerversuch beendet worden ist“ zu streichen.

     

    6. Die Verwaltungsvorschrift zu § 43 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    In Nr. 43.22 wird „C 28“ durch „D 46“ ersetzt.

    b)

    In Nr. 43.8 wird „C 29“ durch „D 47“ ersetzt.

    7. Nr. 44.1 erhält folgende Fassung:

     

    „Wer das Berufspraktikum erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Zeugnis des Bildungsganges „Erzieherin/Erzieher/AHR“ gemäß Anlage D 48.“

     

    8. Nr. 45.1 wird aufgehoben.

     

    9. Der § 54 erhält folgende Verwaltungsvorschriften:

     

    „VV zu § 54

    54.4 zu Abs. 4

    54.41

    Lehrerinnen und Lehrer, die Aufgabenvorschläge für Schüler-gruppen mit unterschiedlichen Kursvoraussetzungen stellen, legen die Vorschläge für jede Schülergruppe gesondert vor.

    54.42

    Für jedes Fach sind anzugeben:

    1. die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die der Vorschlag gilt, und ein Hinweis, falls der Vorschlag für mehrere Schülergruppen vorgesehen ist,

    2. die Erklärung der Lehrkraft, dass sie das Notwendige für die Geheimhaltung veranlasst hat,

    3. die unterrichtlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler für die Lösung der Aufgabe,

    4. eine kurz gefasste konkrete Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen.

    54.43

    Die vorgesehenen Hilfen  und  Erläuterungen für die Schülerin oder den Schüler sowie die Angabe der Materialien, die der Schülerin oder dem Schüler vorgelegt werden, sind der jeweiligen Aufgabe beizufügen. Eine beabsichtigte Einschränkung oder Erweiterung der in den Richtlinien und Lehrplänen vorgesehenen Hilfsmittel ist anzugeben.

    54.44

    Die Schulleitung sendet die Vorschläge mit ihrem Prüfvermerk an die obere Schulaufsichtsbehörde. Dabei werden die Vorschläge nach dem von der oberen Schulaufsichtsbehörde bestimmten Verfahren gekennzeichnet.

    54.45

    Die Lehrerinnen und Lehrer sind zur Verschwiegenheit über die Vorschläge verpflichtet.

    54.5 zu Abs. 5

    54.51

    Die Fachdezernentin oder der Fachdezernent entscheidet im Einvernehmen mit der für die Schule zuständigen Dezernentin oder dem für die Schule zuständigen Dezernenten. Zur fachlichen Vorprüfung der Vorschläge kann die obere Schulaufsicht fachliche Vorprüfungsausschüsse bilden.

    54.52

    Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in den Vorschlägen Aufgaben ändern, sie erweitern oder einschränken oder auch die Vorschläge zurückweisen, geänderte oder neue anfordern oder aus den eingereichten Aufgaben neue Vorschläge zur Wahl für die Schülerin oder den Schüler zusammenstellen. Die obere Schulaufsichtsbehörde informiert die Schule ggf. über die Änderungen.

    54.53

    Die Vorschläge werden für jeden Kurs in einem besonderen gesiegelten oder durch Siegelmarken verschlossenen Umschlag an die Schule zurückgesandt.

    54.54

    Der Umschlag mit den Vorschlägen darf erst in Gegenwart der Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor Beginn der Arbeit geöffnet werden. Die Schulleitung nimmt die nicht gewählten Vorschläge in Verwahrung. Sie unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Bei Aufgabenstellungen gemäß Satz 2, die umfangreiche Vorbereitungen zwingend erfordern, kann die obere Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Lehrerin oder des Lehrers der Schulleitung gestatten, die Umschläge am Kalendertag vor der betreffenden Prüfung in Anwesenheit der Lehrerin oder des Lehrers zu öffnen. Diese Umschläge sind von der oberen Schulaufsichtsbehörde entsprechend zu kennzeichnen.“

    10. Nr. 57.3 wird aufgehoben.

     

    11. In 58.31 werden in den Unterpunkten 1 a) bis 6 a) jeweils die Wörter  „Diplom- und Magisterstudiengänge“ durch die Wörter „Diplom-, Magister-, Bachelor-, Masterstudiengänge“ ersetzt.

     

    12. Die Anlagen werden wie folgt geändert:

     

    a)

    Die Anlagen D 30, D 31, D 32, D 33, D 34, D 35, D 41, D 44, D 45 erhalten folgende Fassung: (siehe Anlagen).

    b)

    Nach Anlage D 45 werden die Anlagen D 46, D 47 und D 48 angefügt (siehe Anlagen).

    VI. Die Verwaltungsvorschriften zur Anlage E
    werden wie folgt geändert:

    1. Nr. 1.5 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

     

    „Für Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen können folgende Aufbaubildungsgänge eingerichtet werden.

     

    Fachschule des Sozialwesens:

     

    Bewegungsförderung

    Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder

    Medienkompetenz

    Musikalische Förderung

    Naturwissenschaftlich-technische Früherziehung

    Praxisanleitung

    Sozialmanagement

    Sprachförderung

    Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

    Fachschule für Technik:

    Augenoptik

    Existenzgründung.

    Fachschule für Wirtschaft:

    Controlling

    Unternehmensmanagement

    Betriebswirtschaft (für staatlich geprüfte Techniker).

    2. Die Anlagen werden wie folgt geändert:

     

    a)

    In Anlage E 4 und E 6 wird das Wort „Leistungen“ ersetzt durch folgende Wörter: „In der Konferenz am …. sind folgende Leistungen festgestellt worden:“.

    b)

    In Anlage E 7 Seite 4 werden die Wörter „und entsprechenden sowie integrierten Bildungsgängen der Gesamthochschulen“ ersetzt durch „und entsprechender Studiengänge an Universitäten“.

     

     

    Anlagen

    VV 2.42
    Zeugnisformulare, Zertifikate und Urkunden für Bildungsgänge
    gemäß § 2 Anlage C

    § 2

    Absatz 1

    Absatz 2

    Absatz 3

     

     

    C 1

     

    C 2

     

    C 3

     

    C 4

     

    C 7

     

    C 5

     

    C 6

     

    C 9

     

    C 10

     

    C 11

    Abgangszeugnis C 13

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    Halbjahres-, Versetzungs- und Jahreszeugnis C 14

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    Zertifikat berufliche Kenntnisse C 15

     

     

     

     

     

    X

     

     

     

     

    Abschlusszeugnis
    1. Stufe C 16

     

     

     

     

     

    X

     

     

     

     

    FHR-Zeugnis schulischer Teil C 17

     

     

     

     

     

    X

     

     

     

     

    Zeugnis erweiterte beruf-liche Kenntnisse C 18

     

     

     

     

     

    X

    X

     

     

     

    FHR-Zeugnis für Fachoberschule C 19

     

     

     

     

     

     

     

    X

    X

    X

    FHR-Zeugnis für Assistentinnen/Assistenten C 20

    X

     

    X

     

    X

     

     

     

     

     

    Berufsabschlusszeugnis

    C 21

    X

    X

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

    Nicht-Zulassung zur FHR-Prüfung bzw. zur Prüfung zum Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse
    C 24

    X

     

    X

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    Nichtbestehen der FHR-Prüfung bzw. der Prüfung zum Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse
    C 25

    X

     

    X

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    Nichtzulassung zur Berufsabschlussprüfung C 26

    X

    X

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

    Nichtbestehen der Berufsabschlussprüfung C 27

    X

    X

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 13 – Seite 1 –

     

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

    Abgangszeugnis

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

     

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    hat den Bildungsgang  ________________________________________________

     

    in der Fachrichtung1) _________________________________________________

     

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

    vom ____________ bis ____________ besucht.

     

    Sie/Er war zuletzt Schülerin/Schüler in der Jahrgangsstufe: ______.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

    Anlage C 13 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen2) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

    Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    Unentschuldigte Fehlzeiten3), 4): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten3), 5)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten3), 5)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    ___________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

     

     

     

     

    ___________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

    (Siegel)

    ___________________________

    (Klassenleiterin/Klassenleiter)

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) Die Angaben der Fehlzeiten sowie das Arbeits- und Sozialverhaltens entfallen gemäß § 9 Abs. 4 bis 6 Erster Teil APO-BK bei Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Klasse 12 B.

    4) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    5) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    C13C14

     

     

    Anlage C 14 – Seite 1 –

    (Halbjahres-, Versetzungs- und Jahreszeugnis)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

    Zeugnis

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

     

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    hat den Bildungsgang  ________________________________________________

     

    in der Fachrichtung1) _________________________________________________

     

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

    im Schuljahr ______/______    Halbjahr besucht.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

    Anlage C 14 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen2) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

    Versäumte Stunden3), 4): _________ Stunden, davon unentschuldigt: _____

    Arbeitsverhalten3), 5)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten3), 5)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Nicht ausreichende Leistungen gefährden den Abschluss/die Versetzung6)

    Nicht versetzt/Versetzt in die Jahrgangsstufe 126)

    Bemerkungen7)

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    ___________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

     

     

     

     

    ___________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

    (Siegel)

    ___________________________

    (Klassenleiterin/Klassenleiter)

     

    Die Kenntnisnahme wird bestätigt:

     

    _____________________________________
    Erziehungsberechtigte/Erzeihungsberechtigter
    bzw. volljährige Schülerin/volljähriger Schüler

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    4) Die Angaben der Fehlzeiten sowie das Arbeits- und Sozialverhaltens entfallen gemäß § 9 Abs. 4 bis 6 Erster Teil APO-BK bei Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Klasse 12 B.

    5) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    6) Nichtzutreffendes streichen

    7) Bemerkung für das Versetzungszeugnis Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule: Der Unterricht in der Klasse 12 kann nur aufgenommen werden, wenn zu Beginn des 12. Schuljahres der Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des Praktikantenjahres gemäß Praktikum-Ausbildungsordnung, RdErl. v. 11. 12. 2006 (BASS 13 – 31 Nr. 1) vorgelegt wird.

    C 16

     

    Anlage C 16 – Seite 1–

    (Abschlusszeugnis der 1. Stufe)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

    Abschlusszeugnis

    der 1. Stufe des Bildungsganges

    der zweijährigen Berufsfachschule

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

     

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    war vom ______________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler der 1. Stufe des Bildungsgangs der zweijährigen Berufsfachschule

     

    in der Fachrichtung _________________________________________________

     

     

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _____________________________________

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

    Anlage C 16 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

     

    Leistungen2)

     

     

     

     

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

     

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

     

    Frau/Herr hat im Rahmen des Bildungsganges ein Praktikum von _______ Wochen

    absolviert.

     

     

    Versäumte Stunden3): _________ Stunden, davon unentschuldigt: _____

     

     

    Arbeitsverhalten4)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten4)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

     

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 16 – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    hat laut Konferenzbeschluss vom ____________ das Ziel der ersten Stufe des
    Bildungsganges erreicht5).

     

     

     

     

    ___________________________

    (Ort, Datum der Ausstellung)

     

     

     

    (Siegel)

     

     

    ___________________________

    (Klassenleiterin/Klassenleiter)

     

    ___________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

     

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

     

     

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    4) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    5) Der erfolgreiche Besuch des ersten Jahres der zweijährigen Berufsfachschule der Fachrichtungen „Ernährung und Hauswirtschaft“ und „Sozial- und Gesundheitswesen“ gilt als Nachweis einer Grundausbildung in den Fachrichtungen Ernährung und Hauswirtschaft, sowie Sozial- und Gesundheitswesen.

    C17

    Anlage C 17 – Seite 1 –

    (Zeugnis Fachhochschulreife schulischer Teil)

     

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

    Zeugnis der Fachhochschulreife

    schulischer Teil

     

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsgangs der zweijährigen Berufsfachschule

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) ______________________________________ .

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils gültigen Fassung).

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 17 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen2) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

    Frau/Herr hat im Rahmen des Bildungsganges ein Praktikum von _______ Wochen absolviert.

    Unentschuldigte Fehlzeiten3): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten4)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten4)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen

    ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 17 – Seite 3 –

     

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    hat die Fachhochschulreifeprüfung (schulischer Teil) im Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule

    in der Fachrichtung  __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

    am ____________________ bestanden.

     

    Frau/Herrn _________________________________________________________

    wird der

    schulische Teil der Fachhochschulreife

    zuerkannt.

     

    Durchschnittsnote ____________ in Worten: ____________________/__________

     

    ___________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    ___________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

    ___________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

    Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis eines einschlägigen halbjährigen Praktikums gemäß Praktikum-Ausbildungsordnung (BASS 13 – 31 Nr. 1) bzw. einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit als Nachweis der Fachhochschulreife. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz 5. Juni 1998 in der jeweils gültigen Fassung – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Universitäten.

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    4) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    C18

     

    Anlage C 18 – Seite 1 –

    (Zeugnis über erweiterte berufliche Kenntnisse)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

     

    Abschlusszeugnis

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsganges der zweijährigen Berufsfachschule/des einjährigen Lehrgangs

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) ______________________________________ .

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 18 – Seite 2 –

     

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen2) festgestellt worden:

     

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Frau/Herr hat im Rahmen des Bildungsgangs ein Praktikum von ________ Wochen

    absolviert.

    Unentschuldigte Fehlzeiten3): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten4)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten4)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    Sie/Er hat die Prüfung über die erweiterten beruflichen Kenntnisse bestanden.

    Ihr/Ihm werden folgende erweiterte berufliche Kenntnisse bescheinigt:

    – Vertiefte Kenntnisse in den berufsbezogenen Fächern in der

    Fachrichtung __________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _____________________

    – Erweiterte Kenntnisse der betrieblichen Teilprozesse zur Leistungserstellung

    – Verständnis des Zusammenwirkens betrieblicher Teilprozesse und der Rückwirkungen auf den betrieblichen Personal- und Ressourceneinsatz

    – Fertigkeiten in der Handhabung komplexer Informations- und Kommunikationstechniken.

     

     

     

    Anlage C 18 – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Insbesondere wurden im berufsbezogenen Lernbereich folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:5)

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Erweiterte berufliche Kenntnisse befähigen zur selbstständigen Bearbeitung komplexer Aufgaben, deren Dokumentation und Präsentation. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, eigenständig oder im Team Probleme zu erkennen, planvoll und zielstrebig Lösungen zu erarbeiten und darzubieten sowie daraus folgende Konsequenzen zu reflektieren.

    Zum Qualifikationserwerb in diesem Sinne tragen alle Lernbereiche und Unterrichtsfächer des Bildungsganges bei. Die Unterrichtsfächer des berufsbezogenen Bereichs leisten einen besonderen Beitrag.

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

    _______________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    4) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    5) Angabe(n) auf Wunsch der Schülerin/des Schülers

    C19

    Anlage C 19 – Seite 1 –

    (Fachhochschulreifezeugnis für die Fachoberschule)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

     

    Zeugnis der Fachhochschulreife

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsgangs der Fachoberschule

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) ______________________________________ .

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Rahmenvereinbarung über die Fachoberschulen (Beschluss der Kultusmi-nisterkonferenz vom 16. Dezember 2004 in der jeweils gültigen Fassung).

     

     

     

    Anlage C 19 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen2) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    Unentschuldigte Fehlzeiten3), 4): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten3), 5)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten3), 5)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________

     

    Sie/Er hat die Fachhochschulreifeprüfung im Bildungsgang der Fachoberschule

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

    am ____________________ bestanden.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage C 19 – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Der Nachweis der fachpraktischen Ausbildung wurde durch

    – die erfolgreiche Ableistung des Praktikantenjahres im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule6) oder

    –

    den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder

    –

    den Nachweis einer mindestens vierjährigen einschlägigen Berufstätigkeit

    als ____________________6) erbracht.

     

    Frau/Herrn _________________________________________________________

    wird die

    Fachhochschulreife

    zuerkannt. Entsprechend der Vereinbarung über die Fachoberschulen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004 in der jeweils gültigen Fassung – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublick Deutschland zum Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Universitäten.

     

    Durchschnittsnote ____________ in Worten: ____________________/__________

     

     

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

     

    _______________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    3) Die Angaben der Fehlzeiten sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens entfallen gemäß § 9 Abs. 4 bis 6 Erster Teil APO-BK bei Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Klasse 12 B.

    4) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    5) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    6) Nichtzutreffendes streichen

    C20

    Anlage C 20 – Seite 1 –

    (Fachhochschulreifezeugnis für Assitentinnen/Assistenten)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

    Zeugnis der Fachhochschulreife

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsgangs _________________________________________________

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften technischen Assistenten/zur Staatlich geprüften technischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 1992 in der jeweils geltenden Fassung)2)

    – Die Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Oktober 1999 in der jeweils geltenden Fassung)2)

    – Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils gültigen Fassung).

     

     

     

    Anlage C 20 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen3) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Frau/Herr hat im Rahmen des Bildungsgangs ein Praktikum von _______ Wochen

    absolviert.

     

    Unentschuldigte Fehlzeiten4): _________ Stunden

     

    Arbeitsverhalten5)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten5)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

    Bemerkungen

    ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     

    Sie/Er hat die Fachhochschulreifeprüfung im Bildungsgang __________________________________________________________________

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

    am ____________________ bestanden.

     

     

     

     

     

    Anlage C 20  – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Aufgrund der bestandenen Fachhochschulreifeprüfung und des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zur/zum6) ___________________________________________________________ wird

     

    Frau/Herrn _________________________________________________________

    die

     

    Fachhochschulreife

     

    zuerkannt. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils geltenden Fassung – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängegängen an Universitäten.

     

    Durchschnittsnote ____________ in Worten: ____________________/__________

     

     

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

     

    _______________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Nichtzutreffendes streichen

    3) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    4) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    5) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    6) Hier ist die Berufsbezeichnung gemäß Stundentafel aufzunehmen.

    C21

    Anlage C 21 – Seite 1 –

    (Berufsabschlusszeugnis)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

    Abschlusszeugnis

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsgangs _________________________________________________

    in der Fachrichtung __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt1) _______________________________________

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften technischen Assistenten/zur Staatlich geprüften technischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 1992 in der jeweils geltenden Fassung)2)

    – Die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Oktober 1999 in der jeweils geltenden Fassung)2).

     

     

     

    Anlage C 21 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen3) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Praktische Prüfung: __________________________________________________

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Frau/Herr hat im Rahmen des Bildungsgangs ein Praktikum von _______ Wochen absolviert.

     

     

    Unentschuldigte Fehlzeiten4): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten5)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten5)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

    Bemerkungen

    ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     

     

     

     

    Anlage C 21 – Seite 3 –

     

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    hat die staatliche Berufsabschlussprüfung

    in der Fachrichtung  __________________________________________________

    mit dem fachlichen Schwerpunkt2) _______________________________________

     

    am ____________________ bestanden und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

     

     

    Staatlich geprüfte ____________________/

    Staatlich geprüfter ____________________1), 6)

     

     

    zu führen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

     

    _______________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Soweit vorhanden

    2) Nichtzutreffendes streichen

    3) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    4) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    5) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    6) Hier ist die Berufsbezeichnung gemäß Stundentafel aufzunehmen.

    D30

     

    Anlage D 30 – Seite 1 –

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

    Abgangszeugnis

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

    hat den Bildungsgang  ________________________________________________

    vom ____________ bis ____________ besucht.

    Sie/Er war zuletzt Schülerin/Schüler in der Jahrgangsstufe ______.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 30 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen1) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch ________________________

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte __________________

    Religionslehre ___________________

    Sport __________________________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    Unentschuldigte Fehlzeiten2): _________ Stunden

    Arbeitsverhalten3)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten3)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Zeugnisausgabe

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    2) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    3) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D31

     

    Anlage D 31 – Seite 1 –

    (Abgangszeugnis – FHR Kl. 11 –)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

    Abgangszeugnis

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

           (Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

    hat den Bildungsgang  ________________________________________________

    vom ____________ bis ____________ besucht.

     

    Sie/Er war zuletzt Schülerin/Schüler in der Jahrgangsstufe ______.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 31 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

     

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen1) festgestellt worden:

     

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch ________________________

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte __________________

    Religionslehre ___________________

    Sport __________________________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

     

     

    Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

    Unentschuldigte Fehlzeiten2): _________ Stunden

     

     

     

    Arbeitsverhalten3)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten3)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

     

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 31 – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

    Die Schülerin/Der Schüler hat nach  § 13a Abs. 1 Anlage D APO-BK mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt.

    Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht als Nachweis der Fachhochschulreife. Dieses Zeugnis berechtigt in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland zum Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Universitäten.

     

     

     

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Zeugnisausgabe

     

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

     

     

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    2) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    3) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D32

    Anlage D 32 – Seite 1 –

    (Halbjahres- und Versetzungszeugnis Jahrgangsstufe 11)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

    Zeugnis

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    hat vom __________ bis ____________
    im Schuljahr _______/_______ die Jahrgangsstufe ______

    im Bildungsgang ____________________________________________________

    besucht.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 32 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen1) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch ________________________

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte  __________________

    Religionslehre ___________________

    Sport __________________________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

    Nicht ausreichende Leistungen gefährden den Abschluss/die Versetzung2).

    Nicht versetzt/Versetzt in die Jahrgangsstufe 122)

    Die Schülerin/Der Schüler kann die Jahrgangsstufe 11/den Bildungsgang

    wiederholen2).

    Versäumte Stunden3): _________ Stunden, davon unentschuldigt: _____

    Arbeitsverhalten4)

    Leistungsbereitschaft __________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt __________

    Selbstständigkeit __________

     

     

     

    Sozialverhalten4)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Bemerkungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Zeugnisausgabe

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

    Die Kenntnisnahme wird bestätigt: ______________________________________

                   Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter
               bzw. volljährige Schülerin/volljähriger Schüler

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    2) Nichtzutreffendes streichen

    3) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    4) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D33

    Anlage D 33 – Seite 1 –

     

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

    Bescheinigung über die Schullaufbahn

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    hat vom __________ bis ____________
    im Schuljahr _______/_______ die Jahrgangsstufe ______

    im Bildungsgang ____________________________________________________

    besucht.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 33 – Seite 2 –

     

    2. Seite der Bescheinigung für Frau/Herrn _________________________________

     

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen festgestellt worden:

     

     

    Fach1)

    Aufgaben-

    feld2)

    Abiturfach3)

    Fach der Berufs-

    abschluss-

    prüfung4)

    Leistungen5) im Halbjahr

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    12.1

    12.2

    13.1

    13.2

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    1)

    In der Reihenfolge der erlassenen Stundentafel

    2)

    I = (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld)

    II = (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)

    III = (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)

    3)

    1 = (erstes Leistungsfach)

    2 = (zweites Leistungsfach)

    3 = (drittes Abiturfach)

    4 = (viertes Abiturfach)

    4)

    Alle Fächer der Berufsabschlussprüfung sind zu kennzeichnen.

    5)

    Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

     

     

    Noten

    sehr gut

    gut

    befriedigend

    ausreichend

    mangelhaft

    ungenügend

     

     

    +

    1

    –

    +

    2

    –

    +

    3

    –

    +

    4

    –

    +

    5

    –

     

    6

     

     

     

    Punkte

    15

    14

    13

    12

    11

    10

    09

    08

    07

    06

    05

    04

    03

    02

    01

     

    00

     

     

     

    Die Punkte in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben.

     

     

    Versäumte Stunden*): _________ Stunden, davon unentschuldigt: _____

     

     

    Arbeitsverhalten**)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

    Sozialverhalten**)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

     

    Anlage D 33 – Seite 3 –

    3. Seite der Bescheinigung für Frau/Herrn _________________________________

    Ihre Schullaufbahn weist folgende Defizite auf, durch die die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet wird:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

    Kurse unter 5 Punkten in den Fächern:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Ihre Schullaufbahn weist folgende Defizite auf, durch die die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung gefährdet wird.

    Kurse mit nicht ausreichenden Leistungen in den Fächern:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Sie werden gebeten, bei Ihrer/Ihrem für die Beratung zuständigen Lehrerin/Lehrer Rücksprache zu nehmen.

     

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Ausgabe

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

     

     

    Die Kenntnisnahme wird bestätigt:

     

    _______________________________

    Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter

    bzw. volljährige Schülerin/volljähriger Schüler

     

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

     *) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    **) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D34

     

    Anlage D 34 – Seite 1 –

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

    Bescheinigung über die Schullaufbahn zur Vorlage bei Bewerbungen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            Vor- und Zuname

    geboren am _________________________________ ist zurzeit Schülerin/Schüler

    des Bildungsganges  _________________________________________________

    Die eingetragenen Noten wurden in der Jahrgangsstufe ______ erteilt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 34 – Seite 2 –

    2. Seite der Bescheinigung für Frau/Herrn _________________________________

    Leistungen1)

    Fach            Note1)

    ________________________   ______

    ________________________   ______

    ________________________   ______

    ________________________   ______

    ________________________   ______

    ________________________   ______

     

    Fach            Note1)

    Deutsch           ______

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte              ______

    Religionslehre               ______

    ________________________   ______

    Sport ______

     

    Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen/Praktika:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    Fächer, die vor Erteilung dieser Bescheinigung abgeschlossen wurden:

    Fach       Note1)

    __________________ erteilt in den Jahrgangsstufen ________________    ______

    __________________ erteilt in den Jahrgangsstufen ________________    ______

    __________________ erteilt in den Jahrgangsstufen ________________    ______

    __________________ erteilt in den Jahrgangsstufen ________________    ______

    Versäumte Stunden2): _________ Stunden, davon unentschuldigt: _____

    Arbeitsverhalten3)

    Leistungsbereitschaft __________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt __________

    Selbstständigkeit __________

     

     

     

    Sozialverhalten3)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

    Diese Übersicht dient zur Vorlage bei Bewerbungen; sie ist kein Zeugnis.

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Ausgabe

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

    ____________

    1) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    2) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    3) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D35

     

    Anlage D 35 – Seite 1 –

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

    Abgangszeugnis

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

     

    hat den Bildungsgang ________________________________________________

    vom __________ bis ____________ besucht.

     

    Sie/Er war zuletzt Schülerin/Schüler

    im ______ Halbjahr der Jahrgangsstufe ________.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 35 – Seite 2 –

     

    2. Seite der Bescheinigung für Frau/Herrn _________________________________

     

     

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen festgestellt worden:

     

     

    Fach1)

    Auf-

    gaben-

    feld2)

    Kurs-

    art3)

    12.14)

    12.24)

    13.14)

    13.24)

    14

     

     

    Note

    Punkte

    Note

    Punkte

    Note

    Punkte

    Note

    Punkte

    Noten

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    1)

    In der Reihenfolge der erlassenen Stundentafel

    2)

    I = (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld)

    II = (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)

    III = (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld)

    3)

    LK = (Leistungskursfach)

    GK = (Grundkursfach)

    4)

    Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

     

     

    Noten

    sehr gut

    gut

    befriedigend

    ausreichend

    mangelhaft

    ungenügend

     

     

    +

    1

    –

    +

    2

    –

    +

    3

    –

    +

    4

    –

    +

    5

    –

     

    6

     

     

     

    Punkte

    15

    14

    13

    12

    11

    10

    09

    08

    07

    06

    05

    04

    03

    02

    01

     

    00

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 35 – Seite 3 –

    3. Seite der Bescheinigung für Frau/Herrn _________________________________

     

    Unentschuldigte Fehlzeiten*): _________ Stunden

     

     

    Arbeitsverhalten**)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten**)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

     

     

    Bemerkungen

    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Zeugnisusgabe

     

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleiter

     

     

     

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

     *) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    **) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    D41

    Anlage D 41 – Seite 1 –

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

    Zeugnis

    der allgemeinen Hochschulreife

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

           Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

    wohnhaft in _______________________________________________________1)

    hat sich der Abiturprüfung im Bildungsgang

    __________________________________________________________________

    unterzogen.

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – Die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung)

    – Die Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in der jeweils geltenden Fassung)

    – Die Vereinbarung über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung)

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

    Anlage D 41 – Seite 2 –

     

    2. Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für _________________

     

     

    I. Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase)

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen festgestellt worden:

     

     

    Fach1)

    Bewertung2)

     

     

    12.1

    12.2

    13.1

    13.2

     

     

    Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

     

     

    Deutsch

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

     

     

    Mathematik

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Religionslehre

     

     

     

     

     

     

    Sport

     

     

     

     

     

     

    1)

    Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz (Leistungsfach) gekennzeichnet.

    Grundkurse bleiben ohne besondere Kennzeichnung.

    2)

    Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

     

     

     

    Die Punkte in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben.

     

     

    Anlage D 41 – Seite 3 –

     

     

    3. Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für ___________________

    II. 1. Leistungen in der Abiturprüfung

     

    Prüfungsfach

    Prüfungsergebnis in einfacher Wertung

     

    schriftlich

    mündlich

     

    1. Leistungskursfach

     

     

     

    2. Leistungskursfach

     

     

     

    3.

     

     

     

    4.

     

     

     

    II. 2.Besondere Lernleistungen2)

     

    Thema: ______________________

    ____________________________

    ____________________________

    Ergebnis in
    einfacher Wertung:

     

     

     

     

    III.Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote

     

    Punktsumme aus 22 Grundkursen:

     

     

    mindestens 110,

    höchstens 330 Punkte

     

     

     

    Punktsumme aus 6 Leistungskursen
    in zweifacher Wertung und der
    Ausgleichsregelung:

     

     

    mindestens 70,
    höchstens 210 Punkte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Punktsumme aus den Prüfungen
    in vierfacher Auswertung3) und den
    Kursen der Prüfungsfächer im Ab-
    schlusshalbjahr in einfacher Wertung:

     

     

    mindestens 100,
    höchstens 300 Punkte

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Gesamtpunktzahl:

     

     

    mindestens 280,
    höchstens 840 Punkte

     

     

     

    Durchschnittsnote:

     

     

     

    4)

    IV.Fremdsprachen5)

    Fach: Jahrgangsstufe:

    __________________________________ von ____________ bis ____________

    __________________________________ von ____________ bis ____________

    __________________________________ von ____________ bis ____________

     

     

     

    Anlage D 41 – Seite 4 –

    4.Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für ___________________

    Dieses Zeugnis schließt das Latinum/Graecum (Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. von Griechischkenntnissen gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 26. Oktober 1979)/das Hebraicum ein.2)

    V.Bemerkungen6)

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________

    VI. Arbeits- und Sozialverhalten

    Arbeitsverhalten7)

    Leistungsbereitschaft ___________

    Zuverlässigkeit/Sorgfalt ___________

    Selbstständigkeit ___________

     

     

     

    Sozialverhalten7)

    Verantwortungsbereitschaft _________

    Konfliktverhalten _________

    Kooperationsfähigkeit _________

    Unentschuldigte Fehlzeiten8): _________ Stunden

    VII.Frau/Herr

    ___________________________________________________________________

    hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

     

    ___________________________

    Ort, Datum

     

     

     

    ___________________________

    Vorsitzende/Vorsitzender des

    allgemeinen Prüfungsausschusses

    (Siegel)

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiterr

     

     

     

     

     

     

     

     

    ___________________________

    Beratungslehrerin/Beratungslehrer

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Kursabschlussnoten der Jahrgangsstufe 13.2 und die Leistungen in der Abiturprüfung sowie die Berechnung der Gesamtqualifikation einschließlich der Durchschnittsnote kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule (Name und Anschrift) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Auf Wunsch der Schülerin/des Schülers wird hinter dem Wohnort das Religionsbekenntnis vermerkt.

    2)Nichtzutreffendes streichen

    3)Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sind hierbei im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.

    4)Wiederholung der Durchschnittsnote in Buchstaben

    5)außer Arbeitsgemeinschaften

    6)Auf Wunsch der Schülerin/des Schülers kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und an anderen Unterrichtsveranstaltungen im Differenzierungsbereich in den Jahrgangsstufen 12 und 13 oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben sowie in der Jahrgangsstufe 11 abgeschlossenen Kursen vermerkt werden.

    7) Notenstufen gemäß § 49 Abs. 2 SchulG: sehr gut, gut, befriedigend, unbefriedigend

    8) bezogen auf die letzten beiden Schulhalbjahre

    D44

    Anlage D 44 – Seite 1 –

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

     

    Zeugnis

    der allgemeinen Hochschulreife/

    Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife1)

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

           Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

    wohnhaft in _______________________________________________________2)

    hat sich der Abiturprüfung im Bildungsgang

    __________________________________________________________________

    unterzogen.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschulen (Beschluss der Kultusmi-nisterkonferenz vom 25. November 1976 in der jeweils geltenden Fassung).

     

     

     

     

    Anlage D 44 – Seite 2 –

    2.Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für ___________________

    I.Leistungen in der Abiturprüfung3)

    Prüfungsteilleistungen

    Deutsch

    Mathematik

    Englisch

    Fach des fachlichen Schwerpunkts

    _______________________________

    _______________________________

     

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    II.Abschlussnoten3) und Durchschnittsnote

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen3) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch ________________________

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte __________________

    Religionslehre ___________________

    Sport __________________________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Durchschnittsnote: ________________        ____________________4)

     

    Frau/Herr ______________________ hat Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache ______________________ gemäß § 58 Abs. 2 Anlage D APO-BK nachgewiesen1).

     

     

     

     

     

     

    ____________

    1) Nichtzutreffendes streichen

    2) Auf Wunsch der Schülerin/des Schülers wird hinter dem Wohnort das Religionsbekenntnis vermerkt.

    3) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    4) Wiederholung der Durchschnittsnote in Buchstaben

     

    Anlage D 44 – Seite 3a –

     

     

    3.Seite des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife für ___________________

    III.Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    IV.Frau/Herr

    ___________________________________________________________________

    hat die Abiturprüfung bestanden. Ihr/Ihm wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.

    Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 in der jeweils geltenden Fassung) berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium aller Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen.

     

    ________________________________

             Ort, Datum

     

             (Siegel)

    _________________________ ________________________________

    Vorsitzende/Vorsitzender des Schulleiterin/Schulleiter

    allgemeinen Prüfungsausschusses

    ________________________________

    Beratungslehrerin/Beratungslehrer

     

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Noten für die Prüfungsteilleistungen und die Abschlussnoten einschließlich der Durchschnittsnote kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule (Name und Anschrift) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

     

     

    Anlage D 44 – Seite 3b –

     

    3.Seite des Zeugnisses der fachgebundenen Hochschulreife für _______________

    III.Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    IV.Frau/Herr

    ___________________________________________________________________

    hat die Abiturprüfung bestanden. Ihr/Ihm wird die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.

    Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 in der jeweils geltenden Fassung) berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium der folgenden Studiengänge4) an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen:

     

     

    ________________________________

         Ort, Datum

     

             (Siegel)

    _________________________ ________________________________

    Vorsitzende/Vorsitzender des Schulleiterin/Schulleiter

    allgemeinen Prüfungsausschusses

     

    ________________________________

    Beratungslehrerin/Beratungslehrer

     

     

     

     

     

     

     

    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Noten für die Prüfungsteilleistungen und die Abschlussnoten einschließlich der Durchschnittsnote kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule (Name und Anschrift) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    4) Auflistung gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 58 Abs. 3 Anlage D APO-BK

    D45

    Anlage D 45 – Seite 1 –

    (Abgangszeugnis FOS 13)

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

    Abgangszeugnis

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

           Vor- und Zuname

    geboren am _____________________ in _________________________________

    hat den Bildungsgang  ________________________________________________

    vom ____________ bis ____________ besucht.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegt zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).

     

     

     

    Anlage D 45 – Seite 2 –

    2.Seite des Zeugnisses für Faru/Herrn ____________________________

    I.Leistungen1) in der Abiturprüfung

    Prüfungsteilleistungen

    Deutsch

    Mathematik

    Englisch

    Fach des fachlichen Schwerpunkts

     

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    II.Abschlussnoten1)

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch ________________________

    Gesellschaftslehre

    mit Geschichte __________________

    Religionslehre ___________________

    Sport __________________________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

    Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

    Bemerkungen

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

    ___________________________

    Ort, Datum der Zeugnisausgabe

     

     

     

    ___________________________

    Schulleiterin/Schulleiter

    (Siegel)

    ___________________________

    Klassenleiterin/Klassenleite

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    D46

    Anlage D 46

     

     

    Nichtzulassung zum Kolloquium

     

    Sehr geehrte/r ______________________________________________________,

    wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie gemäß § 43 Abs. 2 Anlage D APO-BK (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) nicht zum Kolloquium zugelassen sind.

     

    Sie haben die Möglichkeit, das Berufspraktikum zu wiederholen1).

     

     

     

     

    Mit freundlichem Gruß

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender
    des allgemeinen Prüfungsausschusses)

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen die Entscheidung des allgemeinen Prüfungsausschusses, Sie nicht zum Kolloquium zuzulassen, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Nichtzutreffendes streichen

    D47

     

     

    Anlage D 47

     

    Nichtbestehen des Kolloquiums

     

     

    Sehr geehrte/r ______________________________________________________,

    wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie das Kolloquium gemäß § 43 Abs. 8 Anlage D APO-BK (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) nicht bestanden haben und Ihnen damit die staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher versagt wird.

     

    Gemäß Entscheidung des allgemeinen Prüfungsausschusses können Sie frühes-tens nach ______ Monaten das Kolloquium wiederholen. Die Meldung zur Wiederholung des Kolloquiums muss spätestens drei Wochen nach Datum dieser Bekanntgabe bei der Schulleiterin/dem Schulleiter schriftlich eingereicht werden.1)

     

     

     

    Mit freundlichem Gruß

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum)

     

     

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender

    des allgemeinen Prüfungsausschusses)

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen die Entscheidung des allgemeinen Prüfungsausschusses können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Bei endgültigem Nichtbestehen des Kolloquiums ist dieser Abschnitt zu streichen.

    D48

    Anlage D 48 – Seite 1 –

    (Berufsabschlusszeugnis für Erzieherinnen/Erzieher)

     

     

     

    Name und amtliche Bezeichnung der Schule/des Schulträgers

     

     

     

     

     

     

     

    Abschlusszeugnis

     

     

     

     

     

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    geboren am _____________________ in _________________________________

    war vom  ___________ bis zur Aushändigung des Zeugnisses Schülerin/Schüler des Bildungsgangs Erzieherin/Erzieher mit allgemeiner Hochschulreife.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem Zeugnis liegen zugrunde:

    – Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    – Die Vereinbarung über die Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung).

     

     

     

     

     

    Anlage D 48 – Seite 2 –

    2. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

     

     

    In der Konferenz am ______ sind folgende Leistungen1) festgestellt worden:

    Berufsbezogener Lernbereich

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

    _______________________________

     

    Berufsübergreifender Lernbereich

    Deutsch/Kommunikation ___________

    Religionslehre ___________________

    Sport/Gesundheitsförderung ________

    Politik/Gesellschaftslehre  __________

     

    Differenzierungsbereich

    _______________________________

    _______________________________

     

     

    Fachpraktische Prüfung
    Kolloquium:__________________________________________________

     

     

    Weitere Unterrichtsveranstaltungen:

    __________________________________________________________________

    __________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bemerkungen

    ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

     

     

     

     

     

     

    Anlage D 48 – Seite 3 –

    3. Seite des Zeugnisses für Frau/Herrn ___________________________________

    Frau/Herr __________________________________________________________

            (Vor- und Zuname)

    hat die staatliche Berufsabschlussprüfung für Erzieherinnen/Erzieher

     

    am ____________________ bestanden und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

     

     

    Staatlich anerkannte Erzieherin2)/

    Staatlich anerkannter Erzieher2)

     

     

    zu führen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    _______________________________

    (Ort, Datum der Zeugnisausgabe)

     

    _______________________________

    (Vorsitzende/Vorsitzender des
    allgemeinen Prüfungsausschusses)

     

    (Siegel)

     

     

    _______________________________

    (Schulleiterin/Schulleiter)

     

    Rechtsbehelfsbelehrung

    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Berufskolleg (Name und Anschrift der Schule) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

    Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.

    ____________

    1) Notenstufen gemäß  § 48 Abs. 3 SchulG: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4),
    mangelhaft (5), ungenügend (6)

    2) Nichtzutreffendes streichen

     


    ABl. NRW. 10/07 S. 578

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