Zu BASS 12
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
am Ende der Klasse 10
im Schuljahr 2008/09
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 4. 8. 2007 – 526-6.01.04-56072
Bezug: § 31 Abs. 2 APO-SI (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I vom 29. April 2005 – BASS 13 – 21 Nr. 1.1)
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2008/2009 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden folgende Vorgaben1) erlassen.
2. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2009 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
1) Die Vorgaben für das Schuljahr 2008/2009 sind in ihrer gültigen Fassung über den Bildungsserver des Landes (www.learn-line.nrw.de) abrufbar.
ABl. NRW. 9/07 S. 514