Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung Zur intensiven Förderung leistungsschwächerer und benachteiligter Schülerinnen und Schüler in der Berufsausbildung sowie zur Erhöhung der Bestehensquote bei Berufsabschlussprüfungen wurden vom Ministerium für Schule und Weiterbildung in Abstimmung mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit die Maßnahmen zur Förderung innerhalb der Berufsausbildung weiterentwi-ckelt. Es ist vorgesehen, ein abgestimmtes Förderkonzept zu entwickeln, das Bestandteil des Schulprogramms werden soll: Im Förderkonzept sollen Elemente des Stütz-, Förder- und binnendifferenzierten Unterrichts mit konkreten Angaben zur Information über Umsetzung und Evaluation von ausbildungsbegleitenden Hilfen enthalten sein. |
Zu BASS 12 – 21 Nr. 7
Richtlinien
für die Zusammenarbeit von Berufskollegs
mit der Arbeitsverwaltung zur Förderung
von leistungsschwächeren und benachteiligten
Schülerinnen und Schülern;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 23. 8. 2007 – 613
Bezug: RdErl. des Kultusministeriums v. 15. 7. 1993
(BASS 12 – 21 Nr. 7)
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern“.
2. In Nr. 2 Absatz 3 erhält Satz 1 folgende Fassung:
„Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind zuständig für die Koordinierung mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung.“ Der Begriff „Agentur für Arbeit/Berufsberatung“ wird ebenso in Abs. 4 verwandt.
3. Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Diese Jugendlichen erhalten besondere Förderung im Berufsorientierungsjahr oder in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen freier Träger, die im Auftrag der Agentur für Arbeit/Berufsberatung nach den dort geltenden Förderrichtlinien durchgeführt werden.“
b)
in Nr. 3 in der Überschrift sowie in Satz 2, in 3.1 Satz 1, in 3.2 Satz 1 und in 3.5 Satz 3 werden die Begriffe „Arbeitsverwaltung/Berufsberatung“ sowie „Arbeitsverwaltung“ jeweils durch den Begriff „Agentur für Arbeit/Berufsberatung“ ersetzt.
4. Nr. 4 erhält folgende Fassung:
„4. Maßnahmen zur Förderung
innerhalb der Berufsausbildung
Auszubildenden, die besonderer Hilfen bedürfen, um eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen, werden nach Möglichkeit folgende Maßnahmen angeboten:
–
Stütz- und Förderunterricht
–
binnendifferenzierter Unterricht
–
Hausaufgabenbetreuung
–
Unterstützung und Begleitung bei der Inanspruchnahme ausbildungsbegleitender Hilfen (abH).
4.1 Zur Unterstützung dieser Auszubildenden bedarf es einer frühzeitig abgestimmten, systematischen individuellen Förderung. Ein entsprechendes Konzept ist vom Berufskolleg, unter Beteiligung der Lehrkraft, die für die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemäß Nr. 2 dieses Runderlasses benannt ist, zu entwickeln. Das Konzept ist in das Schulprogramm zu integrieren und bei der Qualitätsanalyse als Bestandteil des Schulportfolios einzureichen.
4.2 Das Konzept beinhaltet neben den Elementen des Stütz- und Förderunterrichts, des binnendifferenzierten Unterrichts und der Hausaufgabenbetreuung auch konkrete Angaben zur Information über abH, Feststellung von konkretem Förderbedarf, Umsetzung sowie Evaluation der abH.
4.2.1 Informationen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen
Ausbildungsbegleitende Hilfen sind Maßnahmen, welche die Berufsausbildung unterstützen und über betriebs- und ausbildungsübliche Maßnahmen hinausgehen. Sie umfassen insbesondere Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des berufsbezogenen und berufsübergreifenden Kompetenzerwerbs sowie sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges.
Das Berufskolleg informiert in der Regel in jedem neuen Ausbildungsjahr die Schülerinnen und Schüler der Fachklassen des dualen Systems über die Möglichkeit der abH gemäß dem nach Nr. 4.1 zu entwickelnden Konzept. In Abstimmung mit der Berufsberatung sind die Träger der abH in diese Informationsveranstaltungen einzubeziehen. Sie präsentieren ihr abH-Angebot an der Schule und händigen geeignetes Informationsmaterial aus.
4.2.2 Feststellung von konkretem Förderbedarf, Umsetzung sowie Evaluation der ausbildungsbegleitenden Hilfen
Wenn während der Ausbildung festgestellt wird, dass das Erreichen des Ausbildungsabschlusses gefährdet ist oder ein Ausbildungsabbruch droht, gilt folgendes Verfahren:
Die Schule stellt Förderbedarf beim Jugendlichen fest. |
| Der/die Jugendliche oder der Betrieb stellen Fördebedarf fest. |
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Die Schule schaltet in Abstimmung mit dem Jugendlichen die Berufsberatung ein. |
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Die Schule vereinbart ein Beratungsgespräch bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit oder die Berufsberatung führt eine Sprechstunde/ Sprechstunden an der Berufsschule durch.* |
| Der/die Jugendliche / der Betrieb vereinbart ein Beratungsgespräch bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit. |
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ß |
Die Berufsberatung prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind | ||
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Die Berufsberatung teilt dem Jugendlichen und dem Träger | ||
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Der Jugendliche meldet sich beim Träger oder wird vom Träger eingeladen.
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Förderschwerpunkte werden zwischen dem Träger der abH | ||
*abhängig vom Bedarf – bei Einzelfällen Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit/Berufsberatung, ansonsten Vereinbarung von Sprechstunden in den Räumlichkeiten des Berufskollegs (ggf. auch regelmäßig). Bei den Sprechstunden im Berufskolleg sollte eine Lehrkraft anwesend sein. | ||
4.2.3 Evaluation der ausbildungsbegleitenden Hilfen
Der Erfolg der abH ist in regelmäßigen Besprechungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Trägers der abH und den Lehrkräften des Bildungsganges zu evaluieren.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit/Berufsberatung, das Berufskolleg und der Bildungsträger arbeiten eng zusammen. Die hier gewonnen Erfahrungen und Erkenntnisse bezieht die Berufsberatung in die Weiterentwicklung und Optimierung der Durchführung der abH mit ein.“
ABl. NRW. 9/07 S. 514