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    Neue Kernlehrpläne fürs Gymnasium

    Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden alle Gymnasien auf achtjährige Bildungsgänge bis zum Abitur umgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 SchulG endet die Sekundarstufe I des Gymnasiums künftig nach Klasse 9.

    Für die Fächer Erdkunde und Geschichte wurden deshalb die Lehrpläne überarbeitet und an die Schulzeitverkürzung angepasst. Für das Fach Politik/Wirtschaft wurde vor dem Hintergrund der Rahmenvorgaben für Politische Bildung sowie Ökonomische Bildung ein Kernlehrpan für die Sekundarstufe I des Gymnasiums erarbeitet.

    Im Zuge der Neufassung wurden die Formate der bisherigen Lehrpläne grundsätzlich neu gestaltet. Die neuen Kernlehrpläne für den Lernbereich Gesellschaftslehre folgen in ihrem Aufbau den Formaten der Kernlehrpläne der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, d.h., es werden erstmalig explizit für bestimmte Jahrgangsstufen (hier: Ende Klasse 6 und Ende Klasse 9) Kompetenzerwartungen ausgewiesen. Diese sollen anhand obligatorisch vorgegebener „zentraler Inhaltsfelder“ erarbeitet werden.

    Die neuen Kernlehrpläne für die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik/Wirtschaft treten am 1. 8. 2007 für alle Klassen im verkürzten Bildungsgang in Kraft. Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die sich noch im unverkürzten Bildungsgang befinden, werden weiterhin nach den bisher gültigen Lehrplänen unterrichtet.

    Zu BASS 15 – 25

    Sekundarstufe I – Gymnasium
    Richtlinien und Lehrpläne

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v.  2. 8. 2007 – 525-6.03.15.03-57936

    Für die Sekundarstufe I der Gymnasien werden hiermit Kernlehrpläne für die Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik/Wirtschaft gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten zum 1. August 2007 für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs bis zum Abitur in Kraft.

    Für alle Klassen des nicht verkürzten Bildungsgangs bis zum Abitur bleiben die bisher gültigen Lehrpläne weiterhin in Kraft.

    Die Richtlinien für das Gymnasium in der Sekundarstufe I gelten unverändert fort.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Heft

    Erdkunde 3408 (G8)

    Geschichte 3407 (G8)

    Politik/Wirtschaft 3429 (G8)

    Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 31. Juli 2010 treten die folgenden Lehrpläne außer Kraft:

    – Gymnasium bis Klasse 10, Fach Erdkunde
    RdErl. v. 8.2.1993 (BASS 15 – 25 Nr. 8)

     

    – Gymnasium bis Klasse 10, Fach Geschichte
    RdErl. v. 8.2.1993 (BASS 15 – 25 Nr. 7)

     

     

    ABl. NRW. 9/07 S. 516

     

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