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    Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen im Jahr 2009

    Im Schuljahr 2008/2009 nehmen gemäß § 132 Abs. 4 SchulG erstmals auch Förderschulen sowie Abendrealschulen und gemäß der in Vorbereitung befindlichen PO-Waldorf-S I die Waldorfschulen an den schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) und gleichwertiger Schulabschlüsse mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben teil.

    Um den Schulen die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen zu ermöglichen, wurden am 20. August 2007 die unterrichtlichen Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen

    1. am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2009

     

    2. am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen im Schuljahr 2008/2009

     

    3. am Ende der Klasse 10 an Förderschulen im Schuljahr 2008/2009

     

    erlassen.

    Die Vorgaben sind in ihrer gültigen Fassung über den Bildungsserver des Landes (www.learn-line.nrw.de) abrufbar.

    Zu BASS 12

    Vorgaben zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
    1. am Ende des vierten Semesters
    an Abendrealschulen im Jahr 2009
    2. am Ende der Klasse 11
    an Waldorfschulen im Schuljahr 2008/2009
    3. am Ende der Klasse 10
    an Förderschulen im Schuljahr 2008/2009

    RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 20. 8.  2007 - 526-6.01.04-56072 -

    1. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des vierten Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2009 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Schuljahr 2008/2009 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden folgende Vorgaben1) erlassen; die dazu erforderliche Verordnung wird derzeit vorbereitet.

     

    3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben im Schuljahr 2008/2009 sind die mit RdErl. vom 4. 8. 2007 in Kraft gesetzten Unterrichtsvorgaben entsprechend anzuwenden.2)

     

    Ergänzend hierzu sind folgende Hinweise zu beachten.2)

     

    1) Die Vorgaben sind in ihrer gültigen Fassung zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.learn-line.nrw.de) eingestellt.

    2) Die Vorgaben und die ergänzenden Hinweise zu den Vorgaben für die Förderschulen sind in ihrer gültigen Fassung zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.learn-line.nrw.de) eingestellt.

     

     

    ABl. NRW. 9/07 S. 514

     

     

     

     

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