Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen 2010 Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2007/08 in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2010 im Unterricht der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erlassen. In der Mehrzahl der Fächer sind die Vorgaben für das Jahr 2009 wiederum übernommen wurden. Einige wenige Änderungen erfolgten in den Fächern Deutsch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Niederländisch, Kunst, Erziehungswissenschaften, Jüdische Religionslehre, Recht und Physik. Mit den Änderungen wird folgenden Wünschen der Schulen Rechnung getragen: – Bereitstellung der Vorgaben schon mit Beginn der Einführungsphase, um längerfristige Planungen für den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen,
– Austausch von inhaltlichen Schwerpunkten, um eine Engführung des Unterrichts durch längerfristige einseitige Festlegungen der Vorgaben zu verhindern,
– Beschränkung auf wenige Änderungen wie den Austausch eines Schwerpunktes, geringe Modifikationen unterschiedlicher Schwerpunkte oder den Austausch weniger Materialien,
– ggf. Konkretisierungen inhaltlicher Schwerpunkte.
Ziel der Änderungen ist es, ein Gleichgewicht zwischen der gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula andererseits herzustellen. Die Vorgaben für das Fach Musik wurden neu gefasst, was sich aufgrund der innerfachlichen Diskussion als geboten erwiesen hat. Die Vorgaben für 2010 sind in ihrer gültigen Fassung über den Bildungsserver des Landes (www.learnline.nrw.de) abrufbar. |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2008 und 2009;
Änderung für das Abitur 2010
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 26. 7. 2007 – 526-6.03.15.06-57124
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 14. 2. 2005 (BASS 13 – 32 Nr. 6)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Die Überschrift wird neu gefasst
„Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2008, 2009 und 2010“.
2. Es wird folgender Bezug ergänzt:
„4. Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorf-Schulen (PO-Waldorf) vom 31. 1. 2000 (BASS 13 – 51 Nr. 1.1)“
3. Es wird eine neue Nr. 3 eingefügt. Sie lautet wie folgt:
„3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2010 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen. In der Mehrzahl der Fächer sind die Vorgaben für das Jahr 2009 übernommen wurden. Einige wenige Änderungen sind in den Fächern Deutsch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Niederländisch, Kunst, Erziehungswissenschaften, Jüdische Religionslehre, Recht und Physik vorgenommen worden. Dabei wurden die Vorgaben wiederum nicht strukturell geändert, sondern an wenigen Stellen wurden inhaltliche Schwerpunkte ausgetauscht oder neu formuliert.
Die Vorgaben für das Fach Musik wurden neu gefasst, was sich aufgrund der innerfachlichen Diskussion als geboten erwiesen hat. Die neue Struktur konzentriert die inhaltlichen Schwerpunkte für die Abiturprüfung und schafft somit mehr Möglichkeiten zur freieren Gestaltung des Kursplans. Die ausgewählten musikalischen Werke sind allgemein zugänglich und damit leichter zu beschaffen.
Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2010 die Abiturprüfung wiederholen, sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog."
4. Die bisherige Nr. 3 wird zu Nr. 4.
ABl. NRW. 8/07 S. 465