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    Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderungen durch die Änderungsverordnung vom 14. Juni 2007 (Artikel 1 Nr. 6 –ABl. NRW. 7/07 S. 373). Diese Änderung ist in der APO-GOSt umgesetzt, fehlt jedoch in der VVzAPO-GOSt.

     

    Zu BASS 13 –  32 Nr. 3.2

    Berichtigung

    Betr.: VVzAPO-GOSt in der Druckfassung BASS 2007/2008

    Auf Seite 13/67 f. der BASS 2007/2008 lautet in der Anlage 5 – Seite 1 –und in der Anlage 6 – Seite 2 – jeweils die Fußnote 2 wie folgt richtig:

    „2)

    Für die Umsetzung der Noten in Punkte gilt:

    Noten

    sehr gut

    gut

    befriedigend

    ausreichend

    mangelhaft

    ungenügend

    +

    1

    -

    +

    2

    -

    +

    3

    -

    +

    4

    -

    +

    5

    -

     

    6

     

    Punkte

    15

    14

    13

    12

    11

    10

    09

    08

    07

    06

    05

    04

    03

    02

    01

     

    00

     

    Eine oder mehrere schwach ausreichende Leistungen können dazu führen, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß §§ 19, 28 bis 31, 39 nicht erreicht werden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben.“



    ABl. NRW. 9/07 S. 515

     

     

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