Zu BASS 14 – 85 Nr. 1
Das integrierte europäische Bildungsprogramm
für lebenslanges Lernen (LLP)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 25. 6. 2007 – 413
1. Allgemeines
1.1 Das Programm für lebenslanges Lernen läuft von 2007 bis 2013 und ist mit einem Budget von knapp 7 Milliarden Euro ausgestattet. Es führt die bisherigen Programme der europäischen Bildungskooperation – SOKRATES und LEONARDO DA VINCI – zusammen und nutzt die dabei gemachten Erfahrungen. Tragende Säulen sind die Einzelprogramme COMENIUS (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung).
Die europäische Bildungskooperation begann 1995 unter den damals 15 Mitgliedstaaten der EU und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Norwegen, Island und Liechtenstein. Seit 2000 nehmen die neuen Mitgliedstaaten der EU in Mittel- und Osteuropa und seit 2004 die Türkei teil. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund bilateraler Abkommen die Schweiz, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie die westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Serbien) während der Laufzeit des Programms für lebenslanges Lernen hinzukommen.
1.2 Viele Schulen und andere Einrichtungen des Bildungswesens arbeiten schon lange erfolgreich mit ausländischen Partnern zusammen. Das Programm für lebenslanges Lernen trägt dazu bei, diese Kooperation auszubauen und neue Partnerschaften über den bilateralen Bereich hinaus zu begründen. In der Regel arbeiten drei Schulen aus drei Ländern zusammen. Diese Zusammenarbeit bietet die Chance, das Profil von Schulen und anderen Einrichtungen des Bildungswesens im Hinblick auf Internationalisierung zu schärfen und die europäische Zusammenarbeit in das Schulprogramm zu integrieren.
1.3 Viele Lehrerinnen und Lehrer organisieren und gestalten als Teil des Unterrichts die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen. Die Lehrerkonferenzen können dies bei der Verteilung von Anrechnungsstunden berücksichtigen, die den Schulen zur Verfügung stehen.
1.4 Über das Programm für lebenslanges Lernen (COMENIUS und Studienbesuche für Bildungsfachleute, früher ARION) erhalten die Schulen in Nordrhein-Westfalen Informationen, Antragsformulare sowie Beratung bei der Partnersuche, Projektplanung und -durchführung bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Internationaler Austausch – Fischerstraße 10, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211 475-5506, Fax 0211 475-5979, E-Mail: int-austausch@brd.nrw.de, Internet: www.brd.nrw.de unter: Themen \> Schule \> Internationaler Austausch.
Zusätzlich werden Schulen durch erfahrene Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren informiert und beraten, die vom für Schule zuständigen Ministerium als COMENIUS-Moderatorinnen und -Moderatoren benannt worden sind. Die Namen sind in den Amtlichen Schulblättern veröffentlicht und bei der o. a. Stelle zu erfragen.
Nationale Agentur für den Schulbereich ist das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland Pädagogischer Austauschdienst (PAD), Lennéstraße 6, 53113 Bonn, Tel. 0228 501-0, Internet: www.kmk.org/pad/home.htm.
Informationen, den Leitfaden, die Antragsformulare, Beratung zur Projektplanung und Durchführung zu LEONARDO DA VINCI erhalten die Schulen bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Robert-Schumann-Platz 3, 53175 Bonn, Tel. 0228 107-1608, Fax 0228 107-29 64, Internet: www.na-bibb.de und bei den EU-Geschäftsstellen der Bezirkregierungen.
1.5 Die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten sind gebeten, im Rahmen ihrer Schulleiterdienstbesprechungen auf die Programme hinzuweisen und das Interesse daran zu wecken.
1.6 In NRW müssen alle Anträge auf Fördermittel im Rahmen von COMENIUS und Studienbesuchen für Bildungsfachleute (ARION) im Original direkt an den PAD gesendet werden. Eine vollständige Kopie des Antrags ist auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf – Internationaler Austausch – zu richten.
Vorschulische Einrichtungen reichen ihre Anträge direkt beim PAD ein.
1.7 Aufgrund des § 1 Abs. 2 Auslandsreisekostenverordnung vom 26. Dezember 1998 (SGV. NRW. 20320) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Landesreisekostengesetz vom 16. Dezember 1998 (SGV. NRW. 20320) werden die Bezirksregierungen ermächtigt, für die der Dienstaufsicht des Ministeriums für Schule und Weiterbildung unterstehenden Bediensteten für die Vorbereitung und Teilnahme an Projekten und Schulpartnerschaften sowie für Veranstaltungen im Rahmen von COMENIUS und LEONARDO Auslandsdienstreisen bis zur Dauer von vier Wochen zu genehmigen. Diese Ermächtigung gilt entsprechend für die Schulämter in Bezug auf Bedienstete an Schulen, für die das Schulamt Aufsichtsbehörde ist. Für Auslandsaufenthalte, die der individuellen Fortbildung dienen (COMENIUS-Lehrerfortbildung, Studienbesuche für Bildungsfachleute) wird Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 SurlV von der für die jeweilige Schule bzw. das jeweilige Studienseminar zuständigen Behörde gewährt.
2. COMENIUS im Programm für lebenslanges Lernen
2.1 COMENIUS-Schulpartnerschaften
Im Rahmen von COMENIUS-Schulpartnerschaften arbeiten Schulen für die Dauer von zwei Jahren gemeinsam an Projekten von gemeinsamem Interesse. Möglich sind: multilaterale Schulpartnerschaften (mindestens drei Schulen aus drei europäischen Ländern) und bilaterale Schulpartnerschaften zur Förderung des Fremdsprachenlernens (zwei Schulen aus zwei Ländern).
Neben einem vorbereitenden Besuch werden Projekttreffen mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, Studienbesuche der Schulleitungen, Lehreraustausch und evt. Lehrerbetriebspraktika gefördert.
2.2 COMENIUS-Assistenten
Schulen aller Schulformen können sich um die Aufnahme einer COMENIUS-Assistentin bzw. eines -assistenten bewerben. Die Assistenten sind zukünftige Lehrkräfte aller Fächer aus dem europäischen Ausland, die für 3 bis 10 Monate pädagogische Erfahrungen machen durch Mithilfe im Unterricht, bei der Projektarbeit, Vermittlung ihrer Muttersprache und Kultur usw.
2.3 COMENIUS-Lehrerfortbildung
Lehrkräften aller Fächer und Schulformen, Schulleitungsmitgliedern sowie pädagogischem Fachpersonal stehen Fördermittel zur Verfügung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im europäischen Ausland. Auch Praktika und Hospitationen, Teilnahme an Konferenzen europäischer Veranstalter und Sprachkurse sind u.U. förderfähig. Viele Kurse sind ausgeschrieben unter: http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase,
Anträge unter: www.kmk.org/pad/home.htm \>COMENIUS-Lehrerfortbildung.
2.4 COMENIUS-Netzwerke sowie multilaterale Projekte der Lehreraus- und -fortbildung sind weiterhin möglich. Informationen unter: http://eacea.cec.eu.int.
2.5 Die Teilnahme an Studienbesuchen für Bildungsfachleute im europäischen Ausland kann gefördert werden für Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte, Leiterinnen und Leiter von Bildungseinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern der Lehreraus- und -fortbildung. Antragsberechtigt sind auch Fachleiterinnen und Fachleiter und Funktionsstelleninhaber an Schulen.
3. LEONARDO DA VINCI im Programm für lebenslanges Lernen
Das Programm LEONARDO DA VINCI fördert die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Dabei geht es vor allem um
– Unterstützung der Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beim Erwerb und beim Einsatz von Wissen, Fertigkeiten und Qualifikationen zur Förderung ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihrer Teilnahme am europäischen Arbeitsmarkt;
– Unterstützung von qualitativen Verbesserungen und von Innovation in Bezug auf die Systeme, Einrichtungen und Verfahren der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
– Erhöhung der Attraktivität von beruflicher Bildung und Ausbildung und Mobilität für Arbeitgeber und Einzelpersonen und Erleichterung der Mobilität von Praktikanten.
Gefördert werden Projekte in den folgenden Bereichen:
Mobilität:
Unterstützt werden Projekte zur Organisation von Praxisaufenthalten in den Ländern gem. Nr. 1.1 für
– Auszubildende in der Erstausbildung
– Personen auf dem Arbeitsmarkt und
– die transnationale Mobilität von Fachleuten der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
– Die Nutzung des EUROPASSes Mobilität wird besonders unterstützt.
Partnerschaften
(neuer Förderbereich ab 2008):
Unterstützt werden Projekte zur themenbezogenen Zusammenarbeit von Einrichtungen aus mindestens drei Ländern gem. Nr. 1.1.
Innovationstransferprojekte
(neuer Förderbereich):
Unterstützt werden Projekte mit dem Ziel der Anpassung von Produkten und Ergebnissen aus anderen Ländern an länderspezifischen Bedürfnissen und der Austausch vorbildlicher Verfahren.
Projektanträge aus den obigen Bereichen werden an die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung gestellt (siehe Nr. 1.4 und http://www.na-bibb.de/home/\>Lebenslanges Lernen 2007-2013).
Zusätzlich werden multilaterale Projekte für die Entwicklung von Innovationen, von thematischen Netzwerken und von „flankierenden Maßnahmen“ gefördert. In diesen Bereichen sind die Projektanträge direkt an die Europäische Kommission zu stellen. (Weitergehende Informationen siehe u. a.: http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/forms-en.htm).
Der Runderlass „Die europäischen Bildungsprogramme SOKRATES und LEONARDO DA VINCI“ vom 27. 6. 2002 (BASS 14 – 85 Nr. 1) wird hiermit aufgehoben.1)
1) Der Runderlass ist in der Chronologischen Übersicht – lfd. Nr. 283 (BASS 2006/2007 S. 64) zu streichen.
ABl. NRW. 7/07 S. 408