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    Zu BASS 11 – 11 Nr. 1.1

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung
    zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 15. 6. 2007 – 226.2.02.02.02-55773

    Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 1. 6. 2005 (BASS 11 – 11 Nr. 1.1), zuletzt geändert durch RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 30. 5. 2006 (ABl. NRW. S. 204)

    Für die Umsetzung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in der für das Schuljahr 2007/08 geltenden Fassung ist der Bezugserlass weiterhin anzuwenden mit folgenden Änderungen:

    1. In der Überschrift wird der Klammertext „(AVO – Richtlinien 2006/07 – AVO-RL)“ durch den Klammertext „(AVO – Richtlinien 2007/08 – AVO-RL)“ ersetzt.

     

    2. Die Vorbemerkung erhält folgende Fassung:

     

    „Mit der Änderungsverordnung vom 14. Juni 2007, die im Einvernehmen mit dem Finanzministerium sowie mit Zustimmung der für Schulen sowie Finanzen zuständigen Ausschüsse des Landtags erlassen worden ist, werden die Relationen „Schüler je Stelle“ sowie der Unterrichtsmehrbedarf und der Ausgleichsbedarf in Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan 2007 für das Schuljahr 2007/2008 festgesetzt.

     

    Der nach diesen Richtlinien ermittelte Stellenbedarf ist ein reiner Berechnungswert. Er verschafft der Behörde, die die Stellen nach Maßgabe des Haushalts bewirtschaftet, die Grundlage für die Aufteilung der Stellen auf die einzelnen Schulen. Ansprüche der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern können aus diesen Festsetzungen nicht abgeleitet werden. An jeder Schule können daher Lehrerinnen und Lehrer nur in dem Umfang beschäftigt werden, in dem die Schulaufsichtsbehörde die ihr zugewiesenen Stellen aufgeteilt hat.

     

    Mit dieser Verordnung wird die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Klassen 5 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen an die im Schuljahr 2007/2008 gültigen Vorgaben der APO-S I angepasst.

     

    Zudem wird die Gewährung eines weiteren Sockelbetrages im Rahmen der Schulleitungspauschale für Grundschulverbünde, für durch Zusammenlegung von Schulen errichtete weiterführende Schulen sowie für organisatorische Zusammenschlüsse von Schulen eingeführt und die mit dem Haushalt 2007 beschlossene Streichung des bisherigen allein den Gesamtschulen gewährten Zuschlags nachvollzogen (§ 5 Abs. 1).

     

    Erstmals werden die Schüler-Lehrer-Relationen (§ 8) auf zwei Stellen nach dem Komma mit dem Ziel der präziseren und gerechteren Lehrerstellenberechnung ausgewiesen.“

     

    3. Nr. 1.1 erhält folgende Fassung:

     

    „Die jeweils angepasste Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Klassen 5 bis 7 entspricht den Vorgaben der für das Schuljahr 2007/2008 maßgebenden APO-S I vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2007 (BASS 13 – 21 Nr. 1.1).“

     

    4. Nr. 5 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Die Überschrift erhält folgende Fassung:

    „5.1 (zu § 5 Abs. 1)“

    b)

    Nach Nr. 5.1 wird folgende Nr. 5.2 angefügt:

    „5.2 (zu § 5 Abs. 2)

    Der Zuschlag von zwei Wochenstunden wird auch bei den in § 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Schulen nur einmal gewährt.“

    5. Nr. 6 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Nr. 6.6.3 wird gestrichen.

    b)

    Die bisherigen Nr. 6.6.4 und 6.6.5 werden die Nr. 6.6.3 und 6.6.4.

    6. In Nr. 7.1.1 werden als neue Sätze 3 und 4 angefügt:

     

    „Bei den in § 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Schulen richtet sich der Lehrerstellenbedarf nach der Schülerzahl der Schule insgesamt. Bei organisatorischen Zusammenschlüssen von Schulen sind die Schüler-Lehrer-Relationen je Zweig zu Grunde zu legen.“

     

    7. Nr. 8.1 erhält folgende Fassung:

     

    „8.1 Die Schüler-Lehrer-Relationen werden für das Schuljahr 2007/2008 erstmals auf zwei Stellen nach dem Komma genau ausgewiesen mit dem Ziel einer präziseren und gerechteren Lehrerstellenberechnung. Die quantitativen Änderungen der Schüler-Lehrer-Relationen erfolgen auf der Grundlage des Haushalts 2007 und resultieren u.a. aus der allgemeinen Aufstockung sowie der durch die Verkürzung des Bildungsgangs des Gymnasiums bedingten Ausweitung der Stundentafeln der APO-S I, der veränderten Berechnung der Schulleitungspauschale an Gesamtschulen sowie der Einführung des Englisch-Unterrichts in der Klasse 3 und der Ausweitung der Stundentafel in der Jahrgangsstufe 5 der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.“

     

    8. Nr. 9.2 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    In Nr. 9.2.2 wird in Satz 1 das Wort  „ab“ durch das Wort „seit“ ersetzt.

    b)

    Nr. 9.2.4 wird gestrichen.

    c)

    Die bisherige Nr. 9.2.5 wird die Nr. 9.2.4.

    9. In Nr. 10.2.4 wird in den Sätzen 1 und 2 das Wort „ab“ jeweils durch das Wort „seit“ ersetzt.

     

    10. Die Anlage erhält folgende Fassung: (s. Anlage)

     

    Dieser Runderlass tritt am 1. 8. 2007 in Kraft.

    Anlage

    Relationen „Schüler je Lehrerstelle“,
    Klassenfrequenzrichtwerte, Klassenfrequenzhöchstwerte und Bandbreiten
    Schuljahr 2007/08

     

    Relation
    „Schüler je
    Lehrerstelle“

    Klassenfrequenz-

    richtwert

    höchstwert,
    Bandbreite

    1

    2

    3

    4

    Grundschule

     

    24,09

    24

    18–30

    Weiterführende Schulen

     

     

     

     

    Sekundarstufe I

    Hauptschule

    Realschule

    Gymnasium

    Gesamtschule

    Sekundarstufe II

    Gymnasium

    Gesamtschule

     

    Jahrgangsstufen 5 bis 10

    Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig
    ab vierzügig

    Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig
    ab vierzügig

    Jahrgangsstufen 5 bis 10ab vierzügig

     

    Jahrgangsstufen 11 bis 13

    Jahrgangsstufen 11 bis 13

     

    18,22

    21,39
    21,39

    20,96
    20,96

    19,72

     

    14,29

    14,29

     

    24

    28
    28

    28
    28

    28

     

    19,5*)

    19,5*)

     

    18–30

    26–30
    27–29

    26–30
    27–29

    27–29

     

     

     

    Berufskolleg

     

     

     

     

     

    Bildungsgänge der Berufsschule

    Fachklassen des dualen Systems,
    einfachqualifizierend

    Fachklassen des dualen Systems,
    doppeltqualifizierend

    Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis

    Vollzeit
    Teilzeit

    Berufsorientierungsjahr

    Berufsgrundschuljahr

     


    41,64


    38,37



    16,18
    41,64

    16,18

    16,18

     





    22

     

     




    31

     

    Bildungsgänge der Berufsfachschule

    einjährig, berufliche Grundbildung (Voraussetzung: Fachoberschulreife)

    einjährig, berufliche Kenntnisse
    (Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife)

    zweijährig, berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife

    zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife

    zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachoberschulreife

    zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht (Voraussetzung: Hochschulreife)

     


    16,18



    16,18


    16,18


    16,18


    14,34


    16,18

     



     

     


    22

     



     

     


    31

     

    dreijährig, berufliche Kenntnisse und
    allgemeine Hochschulreife

    dreijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife
    oder allgemeine Hochschulreife


    14,34



    14,34



    19,5*)






     

    Bildungsgänge der Fachoberschule

    einjährig, berufliche Kenntnisse und
    Fachhochschulreife (FOS 12 B)

    in zweijähriger Teilzeitform

    zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (FOS 11, 12)

    Klasse 11
    Klasse 12 Vollzeit

    einjährig, berufliche Kenntnisse und
    allgemeine Hochschulreife (FOS 13)

    in zweijähriger Teilzeitform

     


    14,34

    38,37



    41,64
    14,34


    14,34

    38,37






    22






    31

     

    Bildungsgänge der Fachschule

    Vollzeit

    Teilzeit

    Dreijährige Fachschule

     

    16,18

    38,37

    27,28

    22

    31

    Berufskolleg
    bei fachpraktischer Unterweisung

     

     

    Aufteilung
    der
    Stellen

     

     

     

    Berufsfachschule

    Theorieunterricht

    fachpraktische
    Unterweisung

    2


    1

    28


    14

    31


    16

     

    Berufsorientierungsjahr

     

     

     

     

     

    Theorieunterricht

    fachpraktische
    Unterweisung

    1


    1

    26


    13

    29


    15

     

    Berufsgrundschuljahr

    Theorieunterricht

    fachpraktische
    Unterweisung

    2


    3

    28


    14

    31


    16

     

    Berufsschule
    (Schüler ohne
    Ausbildungsvertrag/
    Arbeitsverhältnis)

    Theorieunterricht

    fachpraktische
    Unterweisung

    1


    1

    26


    13

    29


    15

    *) zu erreichender Durchschnittswert

     

    Fortsetzung  Anlage

    Relationen „Schüler je Lehrerstelle“,
    Klassenfrequenzrichtwerte, Klassenfrequenzhöchstwerte und Bandbreiten
    Schuljahr 2007/08

     

    Relation
    „Schüler je
    Lehrerstelle“

    Klassenfrequenz-

    richtwert

    höchstwert,
    Bandbreite

    1

    2

    3

    4

    Hausfrüherziehung (0 - 3 Jahre)

     

     

     

     

    Hör- und sehgeschädigte Kinder

    16,66

    entfällt

    entfällt

    Förderschulkindergarten (3 - 6 Jahre)

     

     

     

     

     

    Förderschwerpunkte
    Hören und Kommunikation (Gehörlose), Sehen (Blinde)

     

     

    4,17

     

     

    entfällt

     

     

    entfällt

     

    Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose), Sehen (Blinde)

     

     

    6,14

     

     

    entfällt

     

     

    entfällt

     

    Förderschwerpunkte
    Hören und Kommunikation (Schwerhörige), Sehen (Sehbehinderte)

     

     

    6,25

     

     

    entfällt

     

     

    entfällt

     

    Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
    (Schwerhörige), Sehen (Sehbehinderte)

     

     

    8,22

     

     

    entfällt

     

     

    entfällt

    Förderschule (allgemein bildend)

     

     

     

     

     

    Lernen

    10,84

    16

    22

     

    Geistige Entwicklung

    6,14

    10

    13

     

    Hören und Kommunikation (Gehörlose),
    Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen (Blinde)

     

     

    6,03

     

     

    10

     

     

    13

     

    Emotionale und soziale Entwicklung,
    Hören und Kommunikation (Schwerhörige),
    Sehen (Sehbehinderte),
    Sprache (Sekundarstufe I)

    Sprache (Primarstufe)

     

     

     

    8,04

    8,75

     

     

     

    11

    11

     

     

     

    14

    14

     

    Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler gem. § 10 AO-SF

    4,17

    entfällt

    entfällt

    Förderschule (berufsbildend)

     

     

     

     

     

    Lernen (Teilzeit)

    31,60

    16

    22

     

    Hören und Kommunikation
    (Berufskolleg für Hörgeschädigte),
    Sehen (Berufskolleg für Sehgeschädigte)

    Vollzeit

    Teilzeit

     

     

     

    4,17

    13,33

     

     

     

    entfällt

    entfällt

     

     

     

    entfällt

    entfällt

     

    Geistige Entwicklung,
    Körperliche und motorische Entwicklung:
    Förderklassen nach § 20 Abs. 6 SchulG

    Vollzeit

    Teilzeit

    6,14

    17,49

    10

    10

    13

    13

     

    Emotionale und soziale Entwicklung,
    Hören und Kommunikation (Schwerhörige),

    Sehen (Sehbehinderte),
    Sprache:
    Förderklassen nach § 20 Abs. 6 SchulG

    Vollzeit

    Teilzeit

    8,04

    18,74

    11

    11

    14

    14

     

    Schwerstbehinderte Schülerinnen und
    Schüler gem. § 10 AO-SF

    Vollzeit

    Teilzeit

     

     

    4,17

    13,33

     

     

    entfällt

    entfällt

     

     

    entfällt

    entfällt

    Schule für Kranke

     

     

     

     

     

    allgemein bildend

    6,03

    entfällt

    entfällt

     

    berufsbildend

    Vollzeit

    Teilzeit

     

    6,14

    17,49

     

    10

    10

     

    13

    13

    Weiterbildungskolleg

    Voll-
    beleger

    Teil-
    beleger

     

    Vorkurse: 30

     

    Abendrealschule

    22,77

    35,00

     

     

     

    Abendgymnasium

    18,18

    41,90

    20

    25

     

    Kolleg

    12,55

    29,96

     

     

     

    ABl. NRW. 7/07 S. 369

     

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