Zu BASS 11 – 11 Nr. 1.1
Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 15. 6. 2007 – 226.2.02.02.02-55773
Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 1. 6. 2005 (BASS 11 – 11 Nr. 1.1), zuletzt geändert durch RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 30. 5. 2006 (ABl. NRW. S. 204)
Für die Umsetzung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) in der für das Schuljahr 2007/08 geltenden Fassung ist der Bezugserlass weiterhin anzuwenden mit folgenden Änderungen:
1. In der Überschrift wird der Klammertext „(AVO – Richtlinien 2006/07 – AVO-RL)“ durch den Klammertext „(AVO – Richtlinien 2007/08 – AVO-RL)“ ersetzt.
2. Die Vorbemerkung erhält folgende Fassung:
„Mit der Änderungsverordnung vom 14. Juni 2007, die im Einvernehmen mit dem Finanzministerium sowie mit Zustimmung der für Schulen sowie Finanzen zuständigen Ausschüsse des Landtags erlassen worden ist, werden die Relationen „Schüler je Stelle“ sowie der Unterrichtsmehrbedarf und der Ausgleichsbedarf in Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan 2007 für das Schuljahr 2007/2008 festgesetzt.
Der nach diesen Richtlinien ermittelte Stellenbedarf ist ein reiner Berechnungswert. Er verschafft der Behörde, die die Stellen nach Maßgabe des Haushalts bewirtschaftet, die Grundlage für die Aufteilung der Stellen auf die einzelnen Schulen. Ansprüche der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern können aus diesen Festsetzungen nicht abgeleitet werden. An jeder Schule können daher Lehrerinnen und Lehrer nur in dem Umfang beschäftigt werden, in dem die Schulaufsichtsbehörde die ihr zugewiesenen Stellen aufgeteilt hat.
Mit dieser Verordnung wird die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Klassen 5 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen an die im Schuljahr 2007/2008 gültigen Vorgaben der APO-S I angepasst.
Zudem wird die Gewährung eines weiteren Sockelbetrages im Rahmen der Schulleitungspauschale für Grundschulverbünde, für durch Zusammenlegung von Schulen errichtete weiterführende Schulen sowie für organisatorische Zusammenschlüsse von Schulen eingeführt und die mit dem Haushalt 2007 beschlossene Streichung des bisherigen allein den Gesamtschulen gewährten Zuschlags nachvollzogen (§ 5 Abs. 1).
Erstmals werden die Schüler-Lehrer-Relationen (§ 8) auf zwei Stellen nach dem Komma mit dem Ziel der präziseren und gerechteren Lehrerstellenberechnung ausgewiesen.“
3. Nr. 1.1 erhält folgende Fassung:
„Die jeweils angepasste Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den Klassen 5 bis 7 entspricht den Vorgaben der für das Schuljahr 2007/2008 maßgebenden APO-S I vom 29. April 2005, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2007 (BASS 13 – 21 Nr. 1.1).“
4. Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„5.1 (zu § 5 Abs. 1)“
b)
Nach Nr. 5.1 wird folgende Nr. 5.2 angefügt:
„5.2 (zu § 5 Abs. 2)
Der Zuschlag von zwei Wochenstunden wird auch bei den in § 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Schulen nur einmal gewährt.“
5. Nr. 6 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 6.6.3 wird gestrichen.
b)
Die bisherigen Nr. 6.6.4 und 6.6.5 werden die Nr. 6.6.3 und 6.6.4.
6. In Nr. 7.1.1 werden als neue Sätze 3 und 4 angefügt:
„Bei den in § 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Schulen richtet sich der Lehrerstellenbedarf nach der Schülerzahl der Schule insgesamt. Bei organisatorischen Zusammenschlüssen von Schulen sind die Schüler-Lehrer-Relationen je Zweig zu Grunde zu legen.“
7. Nr. 8.1 erhält folgende Fassung:
„8.1 Die Schüler-Lehrer-Relationen werden für das Schuljahr 2007/2008 erstmals auf zwei Stellen nach dem Komma genau ausgewiesen mit dem Ziel einer präziseren und gerechteren Lehrerstellenberechnung. Die quantitativen Änderungen der Schüler-Lehrer-Relationen erfolgen auf der Grundlage des Haushalts 2007 und resultieren u.a. aus der allgemeinen Aufstockung sowie der durch die Verkürzung des Bildungsgangs des Gymnasiums bedingten Ausweitung der Stundentafeln der APO-S I, der veränderten Berechnung der Schulleitungspauschale an Gesamtschulen sowie der Einführung des Englisch-Unterrichts in der Klasse 3 und der Ausweitung der Stundentafel in der Jahrgangsstufe 5 der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.“
8. Nr. 9.2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 9.2.2 wird in Satz 1 das Wort „ab“ durch das Wort „seit“ ersetzt.
b)
Nr. 9.2.4 wird gestrichen.
c)
Die bisherige Nr. 9.2.5 wird die Nr. 9.2.4.
9. In Nr. 10.2.4 wird in den Sätzen 1 und 2 das Wort „ab“ jeweils durch das Wort „seit“ ersetzt.
10. Die Anlage erhält folgende Fassung: (s. Anlage)
Dieser Runderlass tritt am 1. 8. 2007 in Kraft.
Anlage Relationen „Schüler je Lehrerstelle“, | |||||
| Relation | Klassenfrequenz- | |||
|---|---|---|---|---|---|
richtwert | höchstwert, | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Grundschule |
| 24,09 | 24 | 18–30 | |
Weiterführende Schulen |
|
|
|
| |
Sekundarstufe I Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarstufe II Gymnasium Gesamtschule |
Jahrgangsstufen 5 bis 10 Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig Jahrgangsstufen 5 bis 10 bis dreizügig Jahrgangsstufen 5 bis 10ab vierzügig
Jahrgangsstufen 11 bis 13 Jahrgangsstufen 11 bis 13 |
18,22 21,39 20,96 19,72
14,29 14,29 |
24 28 28 28
19,5*) 19,5*) |
18–30 26–30 26–30 27–29
| |
Berufskolleg |
|
|
|
| |
| Bildungsgänge der Berufsschule Fachklassen des dualen Systems, Fachklassen des dualen Systems, Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Vollzeit Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr |
41,64 38,37
16,18 16,18 |
22 |
31 | |
| Bildungsgänge der Berufsfachschule einjährig, berufliche Grundbildung (Voraussetzung: Fachoberschulreife) einjährig, berufliche Kenntnisse zweijährig, berufliche Grundbildung und Fachoberschulreife zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachoberschulreife zweijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht (Voraussetzung: Hochschulreife) |
16,18
16,18 16,18 14,34 16,18 |
22 |
31 | |
| dreijährig, berufliche Kenntnisse und dreijährig, Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife | 14,34
|
|
| |
| Bildungsgänge der Fachoberschule einjährig, berufliche Kenntnisse und in zweijähriger Teilzeitform zweijährig, berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife (FOS 11, 12) Klasse 11 einjährig, berufliche Kenntnisse und in zweijähriger Teilzeitform |
14,34 38,37
14,34 38,37 |
22 |
31 | |
| Bildungsgänge der Fachschule Vollzeit Teilzeit Dreijährige Fachschule |
16,18 38,37 27,28 | 22 | 31 | |
Berufskolleg |
|
| Aufteilung |
|
|
| Berufsfachschule | Theorieunterricht fachpraktische | 2 1 | 28 14 | 31 16 |
| Berufsorientierungsjahr |
|
|
| |
|
| Theorieunterricht fachpraktische | 1 1 | 26 13 | 29 15 |
| Berufsgrundschuljahr | Theorieunterricht fachpraktische | 2 3 | 28 14 | 31 16 |
| Berufsschule | Theorieunterricht fachpraktische | 1 1 | 26 13 | 29 15 |
*) zu erreichender Durchschnittswert | |||||
Fortsetzung Anlage Relationen „Schüler je Lehrerstelle“, | |||||
| Relation | Klassenfrequenz- | |||
richtwert | höchstwert, | ||||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Hausfrüherziehung (0 - 3 Jahre) |
|
|
| ||
| Hör- und sehgeschädigte Kinder | 16,66 | entfällt | entfällt | |
Förderschulkindergarten (3 - 6 Jahre) |
|
|
|
| |
| Förderschwerpunkte |
4,17 |
entfällt |
entfällt | |
| Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose), Sehen (Blinde) |
6,14 |
entfällt |
entfällt | |
| Förderschwerpunkte |
6,25 |
entfällt |
entfällt | |
| Ambulante Maßnahmen im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation |
8,22 |
entfällt |
entfällt | |
Förderschule (allgemein bildend) |
|
|
|
| |
| Lernen | 10,84 | 16 | 22 | |
| Geistige Entwicklung | 6,14 | 10 | 13 | |
| Hören und Kommunikation (Gehörlose), |
6,03 |
10 |
13 | |
| Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache (Primarstufe) |
8,04 8,75 |
11 11 |
14 14 | |
| Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler gem. § 10 AO-SF | 4,17 | entfällt | entfällt | |
Förderschule (berufsbildend) |
|
|
|
| |
| Lernen (Teilzeit) | 31,60 | 16 | 22 | |
| Hören und Kommunikation Vollzeit Teilzeit |
4,17 13,33 |
entfällt entfällt |
entfällt entfällt | |
| Geistige Entwicklung, Vollzeit Teilzeit | 6,14 17,49 | 10 10 | 13 13 | |
| Emotionale und soziale Entwicklung, Sehen (Sehbehinderte), Vollzeit Teilzeit | 8,04 18,74 | 11 11 | 14 14 | |
| Schwerstbehinderte Schülerinnen und Vollzeit Teilzeit |
4,17 13,33 |
entfällt entfällt |
entfällt entfällt | |
Schule für Kranke |
|
|
|
| |
| allgemein bildend | 6,03 | entfällt | entfällt | |
| berufsbildend Vollzeit Teilzeit |
6,14 17,49 |
10 10 |
13 13 | |
Weiterbildungskolleg | Voll- | Teil- |
| Vorkurse: 30 | |
| Abendrealschule | 22,77 | 35,00 |
|
|
| Abendgymnasium | 18,18 | 41,90 | 20 | 25 |
| Kolleg | 12,55 | 29,96 |
|
|
ABl. NRW. 7/07 S. 369