Landessportfest der Schulen Im vorliegenden Runderlass wird auf das jährlich wiederkehrende Landessportfest der Schulen, das auch im Schuljahr 2007/08 stattfinden wird, hingewiesen. Die Ausschreibung (Regelungen, Durchführungsbestimmungen, Termine usw.) für das Schuljahr 2007/08 wird in der Broschüre des Innenministeriums des Landes NRW „Schulsport-Wettkämpfe in NRW“ veröffentlicht. |
Zu BASS 14 - 14 Nr. 2
Landessportfest der Schulen;
Ausschreibung
Gem. RdErl. d. Innenministeriums
u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 16. 6. 2007 – 83-8252.0-102/07 (IM) 521-6.08.03.06-55948 (MSW)
Das Landessportfest der Schulen wird alljährlich durchgeführt. Es ist ein offener Wettbewerb für alle Schulen der Sekundarstufen I und II.
Die Ausschreibung (Regelungen, Durchführungsbestimmungen, Termine usw.) wird alljährlich in der Broschüre des Innenministeriums des Landes NRW „Schulsport-Wettkämpfe in NRW“ veröffentlicht und den Schulen über das Amtsblatt mitgeteilt.
Für Lehrkräfte, die eine Betreuer- oder Schiedsrichterfunktion wahrnehmen oder in einem Schieds- bzw. Wettkampfgericht ihren Einsatz finden, gelten das Landessportfest der Schulen sowie die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA als dienstliche Veranstaltungen. Die Dienstreisegenehmigungen sollen erteilt werden, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
Für aktiv teilnehmende Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerkampf- und -schiedsrichterinnen und -richter soll eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
ABl. NRW. 7/07 S. 408