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    Zu BASS 15 – 38

    Berufskolleg;

    I.

    Bildungsgänge der Berufsfachschule
    nach Anlage D (D1 bis D28)
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK);
    Bildungspläne zur Erprobung

    II.

    Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
    für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
    im Abitur in den Bildungsgängen des Berufskollegs, APO-BK Anlage D1 – D28 im Jahr 2009
    (Vorgaben für die Abiturprüfung)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 18. 6. 2007 –  612-6.04.05-29042/05

    Bezug: § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage D APO-BK; Anlage D1 bis D28 (BASS 13 – 33 Nr. 1.1)

    Für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden unter der verantwortlichen Leitung des Arbeitsstabs 7 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung für die 12 weiteren Leistungskursfächer (Anlage 1) Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfung 2009 für die weiteren Leistungskursfächer und die Profil bildenden Leistungskursfächer entwickelt.

    I.

    Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2007 zur Erprobung in Kraft gesetzt.

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht . Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

    Die Evaluation dieser Bildungspläne erfolgt nach dem ersten Zentralabitur in diesen Fächern.

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2007 auslaufend außer Kraft.

    II.

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen in den weiteren Leistungskursfächern und den Profil bildenden Leistungskursfächern mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2009 an Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen  zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsserver zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

    Die Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2009 sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Anlage 1

     

    Heft Nr.

    Bereich/Fach

     

    Bildungsgänge der Berufsfachschule
    nach § 2 Abs. 1 und 2 Anlage D (D1 bis D28) der APO-BK

     

    Fachbereich Erziehung und Soziales

    45104

    Fachlehrplan Biologie (als weiteres Leistungskursfach)

    45105

    Fachlehrplan Deutsch (als weiteres Leistungskursfach)

     

    Fachbereich Informatik

    45204

    Fachlehrplan Mathematik (als weiteres Leistungskursfach)

     

    Fachbereich Kunst und Gestaltung

    45305

    Fachlehrplan Deutsch (als weiteres Leistungskursfach)

    45306

    Fachlehrplan Englisch (als weiteres Leistungskursfach)

     

    Fachbereich Technik

    45104

    Fachlehrplan Biologie (als weiteres Leistungskursfach)

    45410

    Fachlehrplan Chemie (als weiteres Leistungskursfach)

    45411

    Fachlehrplan Mathematik (als weiteres Leistungskursfach)

    45412

    Fachlehrplan Physik (als weiteres Leistungskursfach)

     

    Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

    45603

    Fachlehrplan Deutsch (als weiteres Leistungskursfach)

    45604

    Fachlehrplan Englisch (als weiteres Leistungskursfach)

    45605

    Fachlehrplan Mathematik (als weiteres Leistungskursfach)

    Folgende Bildungspläne treten zum 1. 8. 2007 in Kraft:

    Anlage 2

     

    Heft Nr.

    Bereich/Fach

    Datum des Einführungserlasses und Fundstelle

     

    Höhere Berufsfachschule
    mit gymnasialer Oberstufe

     

     

    Genereller Einführungserlass
    für alle Vorläufigen Richtlinien

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer
    (weitere Leistungskursfächer) aufgehoben,
    soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15-34 Nr. 700)

     

    Ergänzung zum generellen Einführungserlass

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer
    (weitere Leistungskursfächer) aufgehoben,
    soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.

    RdErl. v. 13. 11. 1990
    (BASS 15-34 Nr. 700.1)

     

    Hinweise zu den vorläufigen Richtlinien

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer
    (weiteren Leistungskursfächer) aufgehoben,
    soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.

     

    4651

    Biologie

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 792)

    4634

    Chemie

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 755)

    4601

    Deutsch

    RdErl. v. 2. 8. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 701)

    4610

    Englisch

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 711)

    4630

    Englisch

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 751)

    4652

    Englisch

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 793)

    4613

    Mathematik

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 714)

    4632

    Mathematik

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 753)

    4662

    Mathematik

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 818)

    4683

    Mathematik

    RdErl. v. 13. 11. 1990 (BASS 15 – 34 Nr. 834)

    4633

    Physik

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 754)

    4654

    Physik

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15 – 34 Nr. 795)

     

    Unterrichtsvorgaben
    Kollegschule

     

    –

    Einführungserlass
    Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne
    (19 Fächer)

    (Bildungsgang allgemeine Hochschulreife
    und Berufsabschluss/
    allgemeine Hochschulreife in Verbindung
    mit beruflichen Qualifikationen

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer
    (weitere Leistungskursfächer) aufgehoben,
    soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind.

    RdErl. v. 2. 4. 1992
    (BASS 98/99 S. 721)

    Bis zur Abfassung neuer Richtlinien für das Berufskolleg sind diese Richtlinien auslaufend weiter gültig.

     

    Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit dem 1. 8. 2007 außer Kraft:

     

    ABl. NRW. 7/07 S. 412

     

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