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    Übergangsregelung bei Lernstandserhebungen

    Bei den ersten beiden Durchgängen der Lernstandserhebungen war Schulen, die Englisch nicht als erste Fremdsprache unterrichten, die Teilnahme an den Lernstandserhebungen im Fach Englisch freigestellt. Diese Regelung wird für die Schuljahre 2006/07 und 2007/08 fortgeführt.

    Zu BASS 12 – 32 Nr. 4

    Übergangsregelung
    für die Schuljahre 2006/07 und 2007/08
    Teilnahme von Schulen mit Englisch
    als zweiter Fremdsprache
    an den Lernstandserhebungen im Fach Englisch

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 19. 3. 2007 –  525-6.01.04-52149

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 20. 12. 2006 (ABl. NRW. 2/07 S. 98)

    In den Schuljahren 2006/07 und 2007/08 ist Schulen, die letztmalig das Fach Englisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 7 unterrichten, die Durchführung der zentralen Lernstandserhebungen im Fach Englisch freigestellt. Die Ergebnisse werden nur dann bei der Leistungsbewertung berücksichtigt, wenn sie sich zugunsten der Schülerin oder des Schülers auswirken.

     

    ABl. NRW. 4/07 S. 209

     

     

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