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    Änderung von Zuständigkeiten der Bezirksregierungen

    Im Rahmen des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur wurde das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur aufgelöst. Seine Aufgaben sind auf das Ministerium für Schule und Weiterbildung und auf die Bezirksregierungen Arnsberg (Nr. 1) und Düsseldorf (Nr. 2) übergegangen.

    Zu BASS 10 – 32 Nr. 48

    Gesetz
    zur Straffung der Behördenstruktur
    in Nordrhein-Westfalen

    Vom 12. Dezember 2006 (GV. NRW. S. 622)

    Auszug

    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

     

    Artikel 18

    Änderung der Zuständigkeitsverordnung Bezirksregierungen

     

    Die Verordnung über die Zuständigkeit von Bezirksregierungen für den Bereich anderer Bezirksregierungen in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Bezirksregierungen – ZustVOBR) vom 14. Februar 1999 (GV. NRW. S. 60) wird wie folgt geändert:

    Die Anlage gemäß § 1 wird wie folgt ergänzt:

    1. Nach der Nummer 1.4 wird folgende Nummer 1.5 angefügt:

     

    Spalte „Aufgabe“:

     

    „Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS)“

     

    Spalte „Zuständigkeit“:

     

    „für das Land Nordrhein-Westfalen“.

     

    2. Nach Nummer 3.7 wird folgende Nummer 3.8 angefügt:

     

    Spalte „Aufgabe“:

     

    „Landesstelle für den Schulsport (ausgenommen Curriculumentwicklung, Qualitätssicherung)“

     

    Spalte „Zuständigkeit“:

     

    „für das Land Nordrhein-Westfalen“.

     

     

    Artikel 24

    In-Kraft-Treten

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

     

     

     

    ABl. NRW. 4/07 S. 208

     

     

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