Änderung von Zuständigkeiten der Bezirksregierungen Im Rahmen des Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur wurde das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur aufgelöst. Seine Aufgaben sind auf das Ministerium für Schule und Weiterbildung und auf die Bezirksregierungen Arnsberg (Nr. 1) und Düsseldorf (Nr. 2) übergegangen. |
Zu BASS 10 – 32 Nr. 48
Gesetz
zur Straffung der Behördenstruktur
in Nordrhein-Westfalen
Vom 12. Dezember 2006 (GV. NRW. S. 622)
Auszug
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 18
Änderung der Zuständigkeitsverordnung Bezirksregierungen
Die Verordnung über die Zuständigkeit von Bezirksregierungen für den Bereich anderer Bezirksregierungen in der Schulaufsicht (Zuständigkeitsverordnung Bezirksregierungen – ZustVOBR) vom 14. Februar 1999 (GV. NRW. S. 60) wird wie folgt geändert:
Die Anlage gemäß § 1 wird wie folgt ergänzt:
1. Nach der Nummer 1.4 wird folgende Nummer 1.5 angefügt:
Spalte „Aufgabe“:
„Förderzentrum für die integrative Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS)“
Spalte „Zuständigkeit“:
„für das Land Nordrhein-Westfalen“.
2. Nach Nummer 3.7 wird folgende Nummer 3.8 angefügt:
Spalte „Aufgabe“:
„Landesstelle für den Schulsport (ausgenommen Curriculumentwicklung, Qualitätssicherung)“
Spalte „Zuständigkeit“:
„für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Artikel 24
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
ABl. NRW. 4/07 S. 208