Zu BASS 15 – 33,
15 – 36,
15 – 37
Berufskolleg;
Lehrpläne zur Erprobung für die Fächer
„Katholische Religionslehre“ und
„Evangelische Religionslehre“
für die Bildungsgänge der Anlage A 5
(Berufsgrundschuljahr),
der Anlage B und der Anlage C APO-BK
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 12. 2006 – 612-6.08.01.13-39380
Unter der verantwortlichen Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur wurden für die o. a. Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung für die folgenden Fächer erarbeitet:
Fach/Bildungsgang | Heft-Nummer |
„Katholische Religionslehre“ | 42002 |
„Katholische Religionslehre“ | 4912 |
„Evangelische Religionslehre“ | 42001 |
„Evangelische Religionslehre“ | 4911 |
Die o. a. Lehrpläne zur Erprobung werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2007 in Kraft gesetzt.
Der Runderlass vom 19. 5. 1993 (BASS 15 – 57 Nr. 6.02) wird mit Wirkung vom 1. 8. 2007 aufgehoben, insoweit die o. a. Bildungsgänge betroffen sind.
Die Lehrpläne zur Erprobung sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Die Veröffentlichung der Lehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“. Die Berufskollegs erhalten je ein Exemplar der Lehrpläne zur Erprobung in Papierform. Sie werden außerdem im Internet im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht. Eine Bestellung über den Ritterbach Verlag ist nicht möglich.
ABl. NRW 2/07 S. 99