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    Die Erlasse zur offenen Ganztagsschule werden im Hinblick auf folgende Rahmenbedingungen fortgeschrieben:

    – Vorverlegung des Antragstermins für die offene Ganztagsschule und die schulischen Betreuungsangebote auf den 31. März eines Jahres. Die Antragstermine für das Investitionsprogramm verändern sich nicht.

     

    – Verlängerung des Investitionsprogramms auf das Jahr 2009.

     

    – Ermöglichung einer flexiblen Regelung zur Erreichung der für die Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm zu erreichenden Schülerzahlen.

     

    – Schaffung einer Betreuungspauschale an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien).

     

    – Klarstellende Regelungen zur Aufsicht, zur Sicherheit bei Bewegung, Spiel und Sport sowie zur Versicherung des Personals.

     

    Zu BASS 11 – 02, 12 – 08, 12 – 63

    Offene Ganztagsschule
    im Primarbereich,
    Investitionsprogramm des Bundes
    \qZukunft Bildung und Betreuung\q
    sowie sonstige Betreuungsangebote für Schulkinder (\qSchule von acht bis eins\q, \qDreizehn Plus\q, \qSilentien\q); Änderung der Erlasse und der Förderrichtlinien

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 21. 12. 2006 – 515-6.08.06.12.01-34897

    Bezug: 1.

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26. 1. 2006 „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ (BASS 12 – 63 Nr. 4)

    2. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12. 2. 2003 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ (BASS 11 – 02 Nr. 19)

    3. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12. 5. 2003 „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen“ (BASS 11 – 02 Nr. 20)

    4. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 19. 2. 2001 „Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I)“ (BASS 12 – 08 Nr. 2)

    5. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 19. 2. 2001 „Richtlinien über Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht (Primarstufe und Sekundarstufe I: „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“)“
    (BASS 11 – 02 Nr. 9)

    Die im Bezug genannten Runderlasse werden wie folgt geändert:

    I.

    Der 1. Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Absatz 2 lautet nun wie folgt:

    „Die Landesmittel für \qDreizehn Plus\q im Primarbereich werden grundsätzlich bis zum 31. 7. 2007 in die Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich überführt. Davon ausgenommen sind Landesmittel aus diesem Programm für Schulen im ländlichen Raum mit noch geringen Betreuungsbedarfen, für die Übergangsregelungen zu finden sind.“

    b)

    Absatz 3 wird gestrichen.

    2. In Nr. 2.1 lautet Satz 1 nun wie folgt:

     

    „Bei der Umgestaltung einer Schule zu einer offenen Ganztagsschule und bei der Zusammenführung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wirken Schule, Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß §§ 42 Abs. 6, 76 Nr. 7 und § 80 SchulG, § 7 3.AG-KJHG KJFöG sowie §§ 8a und 81 SGB VIII zusammen.“

     

    3. In Nr. 2.5 Absatz 3 erhält Satz 4 folgende Fassung:

     

    „Näheres regelt der RdErl. „Besondere Regelungen im Rahmen der Beteiligung von Förderschulen am Ausbau erweiterter Ganztagsangebote“ v.  20. 4. 2006 (BASS 12 – 63 Nr. 2.1).“

     

    4. Es wird folgende neue Nr. 2.11 angefügt:

     

    „Für die Aufsicht in den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule sowie für die Sicherheitsförderung in den außerunterrichtlichen Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport durch die von der Schulleitung mit der Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben betrauten Personen gelten der RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) v. 18. 7. 2005 (BASS 12 – 08 Nr. 1) und der RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) und d. Ministeriums für Schule, Weiterbildung und Forschung (MSWF) v. 30. 8. 2002 (BASS 18 – 23 Nr. 2). Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellen sicher, dass Aufsicht und Sicherheitsförderung im Sinne der in Satz 1 aufgeführten Erlasse wahrgenommen werden. Die Verantwortlichkeit für Vertretungsfälle ist in Kooperationsverträgen zu regeln. Auf den RdErl. d. Kultusministeriums (KM) v. 24. 5. 1976 (BASS 18 – 24 Nr. 1) wird hingewiesen.“

     

    5. Nr. 4.2 und 4.3 erhalten folgende Fassung:

     

    „4.2

    Das Personal für die außerunterrichtlichen Angebote in der offenen Ganztagsschule ist im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Schulträger unfallversichert. Dabei gilt, dass Beschäftigte des jeweiligen Schulträgers (Städte, Gemeinden, des Kreises, eines Zweckverbandes und des Landschaftsverbandes) bei den jeweiligen Gemeindeunfallversicherungsverbänden versichert sind. Für das beim Land Nordrhein-Westfalen angestellte Lehrpersonal (mit Ausnahme des beamteten Personals) gilt die Zuständigkeit der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen.

    Bei Personal eines Eltern- bzw. Fördervereins oder eines anderen Trägers hat der jeweilige Träger den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, bei einzelnen Kooperationspartnern aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommt im Einzelfall auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Betracht.

    Übernimmt der Schulträger das vorgenannte Personal, hat er für dessen Versicherung zu sorgen. Dies gilt auch, wenn Mitglieder von Eltern- oder Fördervereinen im Einzelfall wie Beschäftigte der Kommune in deren Organisation eingebunden und auf deren Weisung (ggf. auch unter Entgeltzahlung) tätig werden. In diesen Fällen sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände Träger der Versicherung.

    Eltern und andere Personen, die im Auftrag der Schule unentgeltlich und außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in den außerunterrichtlichen Angeboten tätig sind, sind grundsätzlich über das Land bei der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert.

    Für Personen die auf der Grundlage eines Werkvertrages gegen Zahlung einer Vergütung tätig werden, scheidet ein Schutz als Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung aus.

    4.3

    Unter den Versicherungsschutz fallen neben den Tätigkeiten während der außerunterrichtlichen Angebote auch die dafür zurückzulegenden Hin- und Rückwege. Dabei ist es unerheblich, ob diese Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.

    Nicht versichert sind Tätigkeiten, bei denen der räumliche, zeitliche oder innere Zusammenhang mit dem Schulbesuch bzw. dem Besuch der außerunterrichtlichen Angebote unterbrochen ist, z.B. Tätigkeiten, die wesentlich dem privaten Lebensbereich der Versicherten zuzuordnen sind.

    Die Versicherungsträger gewährleisten bei Unfällen – unabhängig von der Frage des Verschuldens – die vorgeschriebenen Leistungen des Sozialgesetzbuches VII.“

     

    II.

    Der 2. Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nr. 2 lautet Absatz 1 nun wie folgt:

     

    „Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Sinne des Bezugserlasses. Bestehende bisher aus den Landesprogrammen „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ im Primarbereich sowie im Rahmen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) geförderte Horte und Schulkinderhäuser sollen anteilig in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich zusammengeführt werden. Eine schrittweise Zusammenführung ist möglich. Die Förderung von Angeboten aus dem Programm „Dreizehn Plus“ im Primarbereich nach dem 1. 8. 2007 ist in Nr. 1.4 des Bezugserlasses, die Förderung von Horten und Schulkinderhäusern nach dem 1. 8. 2008 im RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) v. 26. 9. 2006 (Az.: 311.6252-09) geregelt. Eine Förderung ist auch in Gemeinden möglich, in denen bisher keine Angebote im Sinne von Satz 2 bestehen.“

     

    2. In Nr. 2 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:

     

    „Gefördert werden mit einer gesonderten Pauschale andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien).“

     

    3. In Nr. 5.4 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

     

    „Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien) erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR, in Förderschulen von 6.500 EUR. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen „Schule von acht bis eins“ oder „Silentien“ anboten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können.“

     

    4. In Nr. 5.5 werden in Satz 5 hinter die Wörter „soziale Staffelung der Beiträge“ die Wörter „gemäß § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG in Verbindung mit § 10 Abs. 5 GTK“ angefügt.

     

    5. In Nr. 6.1 lautet Satz 1 nun wie folgt:

     

    „Die Anträge sind nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.“

     

    6. Die Anlagen 1 bis 3 erhalten folgende Fassung: (s. Anlagen 1 bis 3 zu 2. Bezugserlass).

     

     

    III.

    Der 3. Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Im Bezug wird der RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) v. 20. 4. 2006 (BASS 12 – 63 Nr. 2.1) angefügt.

     

    2. In Nr. 2 wird im letzten Absatz die Jahreszahl „2008“ durch die Jahreszahl „2009“ ersetzt.

     

    3. Nr. 4.2 erhält folgende Fassung:

     

    „An Schulen des Primarbereichs, die bis zum 1. 8. 2006 als offene Ganztagsschule eingerichtet worden sind, erfolgt die Förderung, wenn die im Antrag genannte Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn weitgehend 2007/2008 erreicht wird. Bei Abweichungen von bis zu 10 % der Gesamtschülerzahl auf der Ebene eines Schulträgers ist eine Verschiebung des Stichtags auf den Schuljahresbeginn 2008/2009 ohne Antrag möglich, bei größeren Abweichungen nur auf begründeten Antrag, in dem darzulegen ist, wie und wann die erforderliche Zahl der Schülerinnen und Schüler erreicht wird.

     

    An Schulen, die zum 1. 8. 2007 als offene Ganztagsschule eingerichtet werden, erfolgt die Förderung, wenn die im Antrag genannte Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresbeginn 2009/2010 erreicht wird.

     

    Die zu erreichende Zahl der Schülerinnen und Schüler wird im Gesamtergebnis bewertet, unabhängig von der Zahl der Bewilligungsbescheide.

     

    Stichtag ist im Primarbereich jeweils der erste Schultag nach den Herbstferien.

     

    Die maßgebliche Berechnungsgrundlage in Hauptschulen mit genehmigtem erweitertem Ganztagsbetrieb ist die von dem Schulträger auf Basis einer Schulentwicklungsplanung vorgelegte und von der Bezirksregierung auf Plausibilität geprüfte Prognose der Schülerzahl zum Zeitpunkt des Endausbaus des Ganztagsbetriebes an der jeweiligen Schule. Der Endausbau an diesen Schulen muss spätestens bis zum Schuljahr 2012/2013 erfolgt sein.

     

    Die maßgebliche Berechnungsgrundlage in Förderschulen mit erweitertem Ganztagsbetrieb ist die Schülerzahl des Schuljahres, in dem der erweiterte Ganztagsbetrieb sowohl für den Primarbereich als auch für die Sekundarstufe I aufgenommen worden ist.“

     

    4. In Nr. 6.5.1 werden die Wörter „für die ‚Offene Ganztagsschule im Primarbereich\q“ gestrichen.

     

    5. Nr. 6.5.3 erhält folgende Fassung:

     

    „Die Zuwendung wird widerrufen, wenn der Schulträger die Einrichtung der Ganztagsschule nicht zu den nach Nr. 4.2 vorgegebenen Terminen bestätigt hat.“

     

     

    IV.

    Der 4. Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nr. 1 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „Die Betreuungsmaßnahmen gelten als schulische Veranstaltung. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ist nicht erforderlich.“

    b)

    Absatz 3 wird gestrichen.

    c)

    In Absatz 4 (alt) wird Satz 2 gestrichen.

    d)

    Absatz 5 (alt) wird gestrichen.

    2. Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:

     

    a)

    Absatz 5 wird gestrichen.

    b)

    In Absatz 6 (alt) Satz 3 werden die Wörter „bei nichtschulischen Veranstaltungen“ gestrichen.

    3. In Nr. 2.3 Absatz 5 wird das Wort „Verein“ durch „Dritten“ ersetzt.

     

    4. In Nr. 2.4 wird folgender Absatz 2 angefügt:

     

    „Für die Aufsicht in den Betreuungsangeboten sowie die Sicherheitsförderung in den Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport durch die von der Schulleitung mit der Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben betrauten Personen gilt Nr. 2.11 des RdErl. v. 26. 1. 2006 (BASS 12 – 63 Nr. 4) i.d.F. v. 21. 12. 2006 (ABl. NRW. 2/07) sinngemäß.“ 

     

    5. Nr. 3 erhält folgende Fassung:

     

    „Versicherungsschutz

     

    Für den Versicherungsschutz gilt Nr. 4 des RdErl. v. 26. 1. 2006 (BASS 12 – 63 Nr. 4) i.d.F. v. 21. 12. 2006 (ABl. NRW. 2/07) sinngemäß." 

     

     

    6. Nr. 4 erhält folgende Fassung:

     

    „Die Landesförderung regelt der Runderlass vom 19. 2. 2001 (BASS 11 – 02 Nr. 9).“

     

    V.

    Der 5. Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nr. 1 wird in Absatz 3 folgender Satz 2 angefügt:

     

    „Wenn die Haushaltsmittel des Landes nicht zur Bewilligung aller vorliegenden Anträge für Betreuungsmaßnahmen der „Schule von acht bis eins“, von „Dreizehn Plus“ und „Silentien“ ausreichen, werden erstmals beantragte Betreuungsmaßnahmen vorrangig an Schulen gefördert, die bisher noch keine entsprechenden Betreuungsmaßnahmen hatten, oder sich in sozialen Brennpunkten befinden; nachrangig ist die Förderung zusätzlicher Gruppen an Schulen, die bereits entsprechende Betreuungsmaßnahmen haben.“

     

    2. In Nr. 2 erhält Absatz 4 folgende Fassung:

     

    „Derartige Maßnahmen an Ganztagsschulen nach § 9 Abs. 1 (gebundene Ganztagsschulen) und § 9 Abs. 3 (offene Ganztagsschulen) SchulG NRW werden nicht gefördert.“

     

    3. In Nr. 4 Buchstabe c werden Wörter „bei nichtschulischen Veranstaltungen“ gestrichen.

     

     

    4. In Nr. 5.4 wird in Absatz 3 folgender Satz 4 angefügt:

     

    „Bemessungsgrundlage ist die Zahl der täglich anwesenden Schülerinnen und Schüler.“

     

    5. Nr. 7.1 lautet nun wie folgt:

     

    „Die Anträge sind nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen.“

     

    6. Die Anlagen 1 bis 3 erhalten folgende Fassung: (s. Anlagen 1 bis 3 zu 5. Bezugserlass).

     

     

    Die Änderungen treten sofort in Kraft und gelten für alle Förderanträge, die sich auf die Schuljahre ab 2007/2008 beziehen.

     

     

    Anlage 1 (zu 2. Bezugserlass)

    Kreis/Stadt/Gemeinde/ Ort, Datum

    Ersatzschulträger Sachbearbeiter/in:

    ___________________________             Tel.:

    Fax:

    E-Mail:

    Bezirksregierung

    ___________________________

     

     

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
    und einer Zuweisung von Lehrerstellenanteilen
    für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
    offener Ganztagsschulen im Primarbereich
    (inkl. Betreuungspauschale)

    Ich bin Träger/in von ..... Grundschulen und ..... Förderschulen im Primar- bereich.

    Im Schuljahr ...../..... sollen außerunterrichtliche Angebote im Rahmen     offener Ganztagsschulen im Primarbereich wie folgt eingerichtet bzw. fortgeführt werden:

    – an ..... Grundschule/n für insgesamt ..... Schülerinnen und Schüler, davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

     

    – an ..... Förderschule/n im Primarbereich1) für insgesamt ..... Schülerinnen und Schüler.

     

    Hierfür beantrage ich:

    a) für Schüler und Schülerinnen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf:

     

    – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (615 € pro Kind) und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,2 Stelle pro 25 Kinder)2) und/oder3)

     

    – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (820 € pro Kind) und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,1 Stelle pro 25 Kinder)4).

     

    – (nur für Ersatzschulträger möglich!)

     

    eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (1.025 € pro Kind)

     

    b) für Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf

     

    – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (1.230 € pro Kind) und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,2 Stelle pro 12 Kinder)5) und/oder3)

     

    – eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (1.660 € pro Kind) und einen Lehrerstellenanteil in Höhe von ..... Stellen (0,1 Stelle pro 12 Kinder)4).

     

    – (nur für Ersatzschulträger möglich!)

     

    eine Landeszuwendung in Höhe von insgesamt ..... € (2.090 € pro Kind)

     

    Folgende Kinderzahlen liegen meiner Berechnung zur Aufteilung der Stellenanteile bzw. Kapitalisierung/Zuwendungsbetrag zu Grunde:

     

    Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    Grundschulen

     

     

     

     

    Förderschulen

    ./.

    ./.

     

     

    Darüber hinaus beantrage ich

    a) für ........ offene Ganztagsgrundschulen eine Betreuungspauschale in Höhe von .........€ (5.500 € pro Schule) und

     

    b) für ........ offene Ganztagsförderschulen eine Betreuungspauschale in Höhe von .........€ (6.500 € pro Schule).

     

    Als Anlage füge ich bei:

    – Konzepte des Schulträgers und der örtlichen öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfeträger zur Umgestaltung von Schulen in offene Ganztagsschulen6) (dreifach; nur bei Erstantragsstellung erforderlich)

     

    – Ganztagskonzepte der beteiligten offenen Ganztagsschulen im Primarbereich6) (dreifach; nur für neu eingerichtete offene Ganztagsschulen erforderlich)

     

    – Aufstellung der (geplanten und bereits abgeschlossenen)

     

    Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Schulträger bzw. den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und freien Trägern oder weiteren Trägern

     

    – Übersicht über die Verteilung der beantragten Lehrerstellenanteile auf die jeweiligen Schulen

     

    – Liste der teilnehmenden Schulen mit Adresse und Schulnummer.

     

    Die Zustimmungen der jeweils zuständigen Schulkonferenzen zur Einrichtung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich liegen gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. § 65 Abs. 2 Nrn. 3 und 6 SchulG (BASS 1 – 1) vor.

    Im Schuljahr ...../..... wird/werden:

    1. folgende, bereits im Ganztagsbetrieb geführte Schule/n in eine offene Ganztagsschule/n umgewandelt:

     

    .......................................................

     

    .......................................................

     

    .......................................................

     

    2. folgende bestehende Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen überführt:

     

    ..... Gruppen „Schule von acht bis eins“

     

    ..... Gruppen „Dreizehn Plus“

     

    ..... Hortplätze, davon ..... aus kommunaler Trägerschaft.

     

    Ich bestätige, dass ich Eigenanteile in Höhe von ..... € (410 € pro Schülerin oder Schüler) für die genannten Maßnahmen erbringe.

    Ich erkläre,

    a) dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in offene Ganztagsschulen im Primarbereich um auf Dauer angelegte Maßnahmen handelt,

     

    b) dass ich für die o. g. Schulen, die ich in offene Ganztagsschulen umwandeln möchte bzw. umgewandelt habe, keine Zuwendungen des Landes zur Einrichtung von Gruppen nach dem Programm „Dreizehn Plus im Primarbereich“ und  „Schule von acht bis eins“ für das kommende Schuljahr beantragt habe.

     

     

    ___________________________

             Unterschrift

     

    1) Ausgenommen sind gemäß Nr. 2 des RdErl. „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ vom 12. 2. 2003 (BASS 11 – 02 Nr. 19) bestehende Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten  Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und Kommunikation.

    2) Eine Teilung des Lehrerstellenanteils ist nur in der Staffelung je 25 Kinder möglich.

    3) Nichtzutreffendes streichen

    4) Der Lehrerstellenanteil ist auf einen Teiler durch 12/25 abzurunden.

    5) Eine Teilung des Lehrerstellenanteils ist nur in der Staffelung je 12 Kinder möglich.

    6) Die Muster A und B aus dem RdErl. „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsangebote im Primarbereich“ vom 12. 2. 2003 (BASS 11 – 02 Nr. 19) sind zu verwenden.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage 2 (zu 2. Bezugserlass)

    Bezirksregierung

    ___________________________             _________________________

    Az.:         Ort, Datum

     

     

    ___________________________

    ___________________________

    ______      __________________

     

     

    Zuwendungsbescheid

    Gewährung von Zuwendungen des Landes
    für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
    offener Ganztagsschulen im Primarbereich
    (inkl. Betreuungspauschale)

    Ihr Antrag vom .................................

    Anlg.: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-  förderung an Gemeinden (ANBest-G) bzw.

    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-  förderung (ANBest-P) bzw.

    Vordruck Verwendungsnachweis

    Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich für das Schuljahr ...../..... eine Landeszuweisung/einen Landeszuschuss in Höhe von

    ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler in Grundschulen

    ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen,

    ........ € für ....... Schülerinnen und Schüler in Förderschulen im Primarbereich.

    Die beantragten Lehrerstellenanteile werden mit gesondertem Erlass zugewiesen.

    Darüber hinaus bewillige ich Ihnen auf Ihren Antrag für ..... offene Ganztagsgrundschulen Betreuungspauschalen in einer Gesamtsumme von ........... € sowie für ..... offene Ganztagsförderschulen Betreuungspauschalen in einer Gesamtsumme von ........... €.

    Der Gesamtbetrag der Zuwendung beträgt ..... €.

    Der Berechung des Zuwendungsbetrages liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde:

     

    Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    Grundschulen

     

     

     

     

    Förderschulen

    ./.

    ./.

     

     

     

    Sie wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt und kann eigenverantwortlich auf die o. a. Angebote in Ihrem Schulbezirk aufgeteilt werden. Die Zuwendung wird in zwei gleichen Raten, und zwar zum 1. September diesen und zum 1. März nächsten Jahres ausgezahlt. Eine Anforderung durch Sie ist nicht erforderlich. 

    In die Ermittlung der Zuwendung wurde die Umwandlung folgender Ganztagsschule/n

    – .........................................

    – .........................................

    – .........................................

    in offene Ganztagsschulen einbezogen. Der bisher gewährte Zuschlag auf die Grundstellen entfällt für die o. g. umgewandelte/n Ganztagsschule/n.

    Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte Verwendungsnachweis zu führen und mir bis zum 31. 10. nächsten Jahres vorzulegen.

    Stehen Anteile der hier zugewiesenen Landesmittel Dritten zu, so sind sie nach Erhalt unverzüglich an diese weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel ist von Ihnen zu prüfen, in den von Ihnen vor-  zulegenden Verwendungsnachweis einzubeziehen und mir ohne Anlagen als Anlage zum Verwendungsnachweis vorzulegen.

    Sollten an Schulen, für die die Landeszuwendung beantragt wurde, keine außerunterrichtlichen Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich zustande kommen oder sich gegenüber dem Antrag die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler verringern, reduziert sich die Zuwendung entsprechend der tatsächlich teilnehmenden Schülerzahl (auflösende Bedingung). Gleiches gilt für die Betreuungspauschale.

    Die tatsächlichen Schülerzahlen (Stichtag: erster Schultag nach den Herbstferien) sind mir schriftlich bis spätestens eine Woche nach dem vorgenannten Termin mitzuteilen. Soweit die auflösende Bedingung zum Tragen kommt, sind mir die entsprechenden Mittel umgehend, spätestens innerhalb 3 Wochen nach dem Stichtag, zu erstatten. Dies ist im Verwendungsnachweis anzugeben.

    Nebenbestimmungen:

    Die beigefügten ANBest-G/P sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird Folgendes bestimmt:

    – Die Nummern 1.4, 5.4, 6, 7.1, 7.3, 7.4, 9.31 und 9.5 ANBest-G bzw. 1.4, 5.4, 6.1, 6.3, 6.4, 6.5, 8.31 und 8.5 ANBest-P sind nicht anzuwenden.

     

    – Die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule/n sind in der Regel an allen Unterrichtstagen in einem festen zeitlichen Rahmen von spätestens 8 Uhr bis in der Regel 16 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr durchzuführen. An beweglichen Ferientagen soll angestrebt werden, außerunterrichtliche Angebote im gleichen zeitlichen Umfang durchzuführen. In den Ferien soll in Abstimmung mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bei Bedarf ein ggf. schulübergreifendes Angebot organisiert werden.

     

    – Die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule/n sind in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule(n) durchzuführen.

     

    – Die Betreuungspauschale wird für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule bewilligt, beispielsweise Vor- und Übermittagsbetreuung und Silentien.

     

    Anmerkung: Weitere Nebenbestimmungen können je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten von den Bezirksregierungen im Rahmen der geltenden Vorschriften aufgenommen werden.

     

    Rechtsbehelfsbelehrung:

     

    Im Auftrag

    ___________________________

             Unterschrift

     

     

    Anlage 3 (zu 2. Bezugserlass)

    Kreis/Stadt/Gemeinde/ Ort, Datum

    Ersatzschulträger Sachbearbeiter/in:

    ___________________________             Tel.:

    Fax:

    E-Mail:

    Bezirksregierung

    ___________________________

     

     

    Verwendungsnachweis

    Zuwendungen des Landes
    für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote
    offener Ganztagsschulen im Primarbereich
    (inkl. Betreuungspauschale)

    Durch Zuwendungsbescheid vom ........................... Az.: ........................... wurden mir für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich insgesamt ........ € als Zuweisung/Zuschuss zu den o. a. Maßnahmen sowie insgesamt ........ € als Zuweisung/Zuschuss als Betreuungspauschalen bewilligt und ausgezahlt.

    Sachbericht/Zahlenmäßiger Nachweis

     

    Es wird bestätigt, dass außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich

    – an ..... Grundschulen mit ..... Schülerinnen und Schülern und (davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) und

     

    – an ..... Förderschulen im Primarbereich mit ..... Schülerinnen und Schülern

     

    durchgeführt wurden. Die dafür erhaltenen Mittel in Höhe von ......... € wurden dem Zweck entsprechend verwendet.

    Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde:

     

    Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    Grundschulen

     

     

     

     

    Förderschulen

    ./.

    ./.

     

     

    (Übersicht über eingerichtete Plätze)

    Davon wurden Mittel in Höhe von ....... € an andere Träger weitergeleitet und deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft.1)

    Meinen Eigenanteil in Höhe von ....... € habe ich erbracht.

    Ich bestätige, dass die kapitalisierten Lehrerstellen dem in Nr. 3.1 des Erlasses „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ vorgegebenen Zweck entsprechend verwendet worden sind.

    Die darüber hinaus für außerunterrichtliche Angebote an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich

    – an ..... Grundschulen für ..... Schülerinnen und Schüler (davon ..... Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie

     

    – an ..... Förderschulen im Primarbereich für ..... Schülerinnen und Schüler

     

    beantragten Landesmittel in Höhe von ....... € konnten nicht in Anspruch genommen werden, weil diese Maßnahmen nicht realisiert wurden oder sich die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Antrag zum Stichtag erster Schultag nach den Herbstferien um ..... Schülerinnen und Schüler reduziert hat. Die hierfür bereitgestellten Mittel habe ich am   .   . 200   zurückgezahlt.1)

    Diesem Betrag liegen folgende Schülerzahlen zu Grunde:

     

    Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    mit 0,1 Lehrer-

    stellenanteil plus 0,1 Kapitalisierung

    mit 0,2 Lehrer-

    stellenanteil (ohne Kapitalisierung)

    Grundschulen

     

     

     

     

    Förderschulen

    ./.

    ./.

     

     

     

    (Übersicht über nicht eingerichtete Plätze)

     

    Es wird bestätigt, dass die Betreuungspauschalen in Höhe von ......... € im Sinne des Erlasses „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ in voller Höhe verwendet worden sind.

    ...... offene Ganztagsschule/n im Primarbereich wurde/n entgegen den Planungen nicht realisiert und die Betreuungspauschale/n in Höhe von ......... € am   .   . 200  zurückgezahlt.

    Im Schuljahr ...../..... wurde/n: folgende, bereits im Ganztagsbetrieb geführte Schule/n in eine offene Ganztagsschule/n umgewandelt:

    ......................................................

     

    ......................................................

     

    ......................................................

     

     

    Im Auftrag

     

     

    Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es haben sich keine – nachstehende – Beanstandungen ergeben.

     

    ..................................., den ...................

     

     

    ...............................................................

      (Bezirksregierung, Unterschrift)

     

    1) Nichtzutreffendes streichen

     

     

    Anlage 1 (zu 5. Bezugserlass)

    Kreis/Stadt/Gemeinde/
    Ersatzschulträger

    ___________________________             _________________________

        Ort, Datum

     

    An die

    Bezirksregierung

    ___________________________

     

     

    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

    für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulen vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins“), in Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach dem Unterricht („Dreizehn Plus P“ und „Dreizehn Plus S I“) sowie für die Durchführung von Silentien

    Der/Die Kreis/Stadt/Gemeinde/Ersatzschulträger ....................................... ist Träger von ..... Grundschulen und ..... Förderschulen im Primarbereich sowie von ..... Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien und .....  Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I.

    Im Schuljahr ..... sollen im Bereich der Gemeinde/der Stadt/des Kreises/des Ersatzschulträgers Betreuungsangebote nach dem Runderlass vom 19. 2. 2001 (BASS 11 – 02 Nr. 9) wie folgt eingerichtet werden:

    An ..... Grundschulen (..... Gruppen „Schule von acht bis eins“;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Grundschulen (..... Gruppen „Dreizehn Plus P“;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Förderschulen im Primarbereich (..... Gruppen „Schule von acht

     bis eins“; davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Förderschulen im Primarbereich (..... Gruppen „Dreizehn Plus P“;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Hauptschulen (..... Gruppen;

           davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Realschulen (..... Gruppen;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Gymnasien (..... Gruppen;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Gesamtschulen (..... Gruppen;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Förderschulen im Sekundarbereich I (..... Gruppen;

    davon ..... Zweit- und ..... weitere Gruppen)

    An ..... Schulen ..... Silentien.

    Hierfür beantrage ich den Landeszuschuss in Höhe von insgesamt ........ A.

     

    Ich bestätige, dass die o.g. Angebote nicht an Ganztagsschulen nach § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 SchulG (BASS 1 – 1) durchgeführt werden sollen.

    Die Einrichtung der Betreuungsangebote als schulische Veranstaltung wurde durch die jeweilige Schulkonferenz  beschlossen. Diesen Beschlüssen habe ich zugestimmt.  

    Das Vorliegen der Fördervoraussetzungen entsprechend den Förderrichtlinien wird für jede Maßnahme bestätigt.

     

    Im Auftrag

    ___________________________

             Unterschrift

     

     

    Anlage 2 (zu 5. Bezugserlass)

    Bezirksregierung

    ___________________________             _________________________

    Az.:         Ort, Datum

     

     

    An

    ___________________________

    ___________________________

    ______      __________________

     

     

    Zuwendungsbescheid

    für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulen vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins“), für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach dem Unterricht  („Dreizehn Plus P“ und „Dreizehn Plus S I) sowie für die Durchführung von Silentien gemäß Runderlass vom 19. 2. 2001 (BASS 11 – 02 Nr. 9)

    Auf Ihren Antrag hin bewillige ich Ihnen für das Schuljahr ..... eine Landeszuweisung/einen Landeszuschuss in Höhe von

    je     750 A für ......Silentien an ... Schulen

    je  4.000 A für .....  Grundschulen (..... Gruppen „Schule von acht bis eins“)

    je  5.000 A für ..... Grundschulen (..... Gruppen „Dreizehn Plus P“)

    je  5.000 A für ..... Förderschulen im Primarbereich

    (..... Gruppen „Schule von acht bis eins“)

    je  7.500 A für ..... Förderschulen im Primarbereich

    (..... Gruppen „Dreizehn Plus P“)

    je  7.500 A für ..... Hauptschulen (..... Gruppen)

    je  4.100 A für ..... Realschulen (..... Gruppen)

    je  4.100 A für ..... Gymnasien (..... Gruppen)

    je  4.100 A für ..... Gesamtschulen (..... Gruppen)

    je  7.500 A für ..... Förderschulen im Sekundarbereich I  (..... Gruppen).

    Der Gesamtbetrag der Zuwendung beträgt somit ........ A.

    Sie wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt und in zwei Raten, und zwar zum 1. September  ..... und zum 1. März  ..... ausgezahlt. Eine Anforderung ist hierzu nicht erforderlich.

    Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung ist der als Anlage beigefügte vereinfachte Verwendungsnachweis zu führen und mir bis zum .......................... vorzulegen.

    Stehen Anteile der hier zugewiesenen Landesmittel Dritten zu, so sind sie nach Erhalt unverzüglich an diese weiterzuleiten. Die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel ist von Ihnen zu prüfen. Diese Maßnahmen sind in den von Ihnen vorzulegenden Verwendungsnachweis einzubeziehen.

    Sollten an Schulen, für die die Landeszuweisung/der Landeszuschuss beantragt wurde, keine Betreuungsmaßnahmen zustande kommen, sind mir die entsprechenden Mittel umgehend zu erstatten.

    Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Betreuungsmaßnahmen seines Bezirks. Finanzmittel, die für den Primarbereich bestimmt sind, können jedoch nicht auf den Bereich der Sekundarstufe I umverteilt werden und umgekehrt können nicht zwischen den Programmen „Schule von acht bis eins”, „Dreizehn Plus P”, „Dreizehn Plus S I” und „Silentien“ umverteilt werden. Weitere Gruppen können bei fehlendem Betreuungsbedarf an anderen Schulen gefördert werden.

    Schulträgern, die bereits Fördermittel für alle Grund- und Förderschulen ihres Bezirks vollständig erhalten, in deren Bezirk der Bedarf an Betreuungsangeboten im Projekt „Schule von acht bis eins“ jedoch die Förderung weiterer Gruppen erfordert, können im Rahmen nicht benötigter Mittel anderer Schulträger zusätzliche Fördermittel erhalten.

    Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass die Förderung auch in künftigen Haushaltsjahren im bis-herigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz ent-fallen.

    Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu berücksichtigen.

    Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Die Auszahlung gemäß ANBest-G kommt erst in Betracht, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides).

    Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie der Bewilligungs-     behörde gegenüber schriftlich erklären, dass Sie auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten. Ein vorformulierter Rechtsbehelfsverzicht liegt diesem Zuwendungsbescheid als Anlage bei.

    Rechtsbehelfsbelehrung

     

    Im Auftrag

    ___________________________

             Unterschrift

     

     

    Anlage 3 (zu 5. Bezugserlass)

    Kreis/Stadt/Gemeinde/
    Ersatzschulträger

    ___________________________             _________________________

        Ort, Datum

     

    Bezirksregierung

    ___________________________

     

    Verwendungsnachweis

    für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grund- und Förderschulen vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins”), für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach dem Unterricht  („Dreizehn Plus P“ und „Dreizehn Plus S I) sowie für die Durchführung von Silentien gemäß Runderlass vom 19. 2. 2001 (BASS 11 – 02 Nr. 9)

    Durch Zuwendungsbescheid vom.........................., Az.: ..........................., wurden für Betreuungsgruppen insgesamt ..... A  als Zuweisung/Zuschuss zu den o. a. Maßnahmen bewilligt und ausgezahlt.

    Sachbericht/Zahlenmäßiger Nachweis

    Der/Die Kreis/Stadt/Gemeinde/Ersatzschulträger ....................... ist Träger von ..... Grundschulen und ..... Förderschulen im Primarbereich sowie von  ..... Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien und ..... Förderschulen im Bereich der Sekundarstufe I.

    Es wurden folgende Betreuungsgruppen gebildet:

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Schule von acht bis eins”

    (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Dreizehn Plus P”

    (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Schule von

    acht bis eins” (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an  Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Dreizehn Plus“

     (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Hauptschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Realschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Gymnasien (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Gesamtschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Förderschulen im Sekundarbereich I (davon ..... zusätzliche Gruppen).

    Es wurden an ..... Schulen ..... Silentien gebildet.

    Für den Primarbereich „Schule von acht bis eins” wurden insgesamt         ....... A in Anspruch genommen.

    Für den Primarbereich „Dreizehn Plus P” wurden insgesamt ....... A in Anspruch genommen.

    Für den Sekundarbereich I wurden insgesamt ........ A in Anspruch genommen.

    Für Silentien wurden insgesamt ........ A in Anspruch genommen.

    Die für Betreuungsgruppen

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Schule von acht bis eins”

     (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Dreizehn Plus P”

     (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ...... an Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Schule von

    acht bis eins” (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an  Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Dreizehn Plus P“

     (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Hauptschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Realschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Gymnasien  (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Gesamtschulen (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    ..... an Förderschulen im Sekundarbereich I (davon ..... zusätzliche Gruppen)

    sowie für ..... Silentien an ..... Schulen

    beantragten Landesmittel konnten nicht in Anspruch genommen werden, weil diese Maßnahmen nicht realisiert wurden. Die hierfür bereitgestellten Mittel sind am  .  . 200  zurückgezahlt worden.

    Von den insgesamt  ......... durchgeführten Betreuungsmaßnahmen hat der/die Kreis/Stadt/Gemeinde/Ersatzschulträger für Betreuungsmaßnahmen

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Schule von acht bis eins”

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Dreizehn Plus P”

    ..... an Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Schule von

              acht bis eins”

    ..... an Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Dreizehn Plus P“

    ..... an Hauptschulen

    ..... an Realschulen

    ..... an Gymnasien

    ..... an Gesamtschulen

    ..... an Förderschulen im Sekundarbereich I

    die Trägerschaft übernommen. Für Betreuungsmaßnahmen

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Schule von acht bis eins”

    ..... an Grundschulen aus dem Programm „Dreizehn Plus P”

    ..... an Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Schule von

              acht bis eins”

    ..... an  Förderschulen im Primarbereich aus dem Programm „Dreizehn Plus P“

    ..... an Hauptschulen

    ..... an Realschulen

    ..... an Gymnasien

    ..... an Gesamtschulen

    ..... an Förderschulen im Sekundarbereich I

    wurden die bewilligten Mittel an die jeweiligen anderen Träger weiterge- leitet und deren ordnungsgemäße Verwendung geprüft.

    Bestätigung

    Es wird bestätigt, dass die bewilligten Mittel dem Zweck entsprechend   verwendet wurden. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel wurden     zurückgezahlt.

     

    Im Auftrag

    ___________________________

             Unterschrift

     

     

     

    ABl. NRW 2/07 S. 92

     

     

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