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    Zu BASS 12 – 32 Nr. 5

    Vorgaben
    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
    am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2007/2008

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 28. 11. 2006 – 54-6.01.04-38485

    Bezug: 1.

    § 31 Abs. 2 APO-SI (Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I vom 29. April 2005 – BASS 13 – 21 Nr. 1.1)

    2. RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21. 4. 2006 (BASS 12 – 32 Nr. 5); zuletzt geändert durch RdErl. v. 17. 10. 2006 (ABl. NRW. S. 458)

    3. Verordnung über die Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-NSch-S I) vom 11. September 1989 (BASS 19 – 32 Nr. 4.1)

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Schuljahr 2007/2008 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden folgende Vorgaben1) erlassen.

     

    2. Die Vorgaben1) gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2008 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

     

    1) Aus technischen Gründen werden diese Vorgaben nicht im ABl. NRW. abgedruckt. Die Vorgaben sind zum Download im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.learn-line.de) eingestellt.

     

     

    ABl. NRW. 12/06 S. 502

     

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