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    Mit dem In-Kraft-Treten des Hochschulfreiheitsgesetzes am 1. 1. 2007 geht die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Personalangelegenheiten des nichtpädagogischen Personals der Laborschule an der Universität Bielefeld auf die Bezirksregierung Detmold über (s. BASS 10 – 32 Nr. 32). Ab 1. 8. 2006 wurde der Versuchszuschlag der Laborschule von 18 auf 16 Stellen angepasst.

    Zu BASS 10 – 02 Nr. 6

    Laborschule
    des Landes Nordrhein-Westfalen
    an der Universität Bielefeld; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 29. 11. 2006 – 524-3.02.04-45903

    Bezug: RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.1.1990 (BASS 10 – 02 Nr. 6)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Nr. 3 wird gestrichen; entsprechend werden die nachfolgenden Nummern eine Ziffer tiefer gestellt.

     

    2. Die neue Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:

     

    a) Die Sätze 3 und 4 lauten wie folgt:

    „Um den besonderen räumlichen Verhältnissen der Schule Rechnung zu tragen sowie Entwicklungs- und Erprobungsaufgaben durchzuführen, wird zusätzlich ein Stellenzuschlag in Höhe von 16 Stellen gewährt. Hiervon steht ein Kontingent von 4,5 Stellen für die jeweils zeitlich begrenzte Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern der Laborschule in Projekten des Forschungs- und Entwicklungsplans der Wissenschaftlichen Einrichtung zur Verfügung.“

    b) Satz 5 wird gestrichen.

     

    ABl. NRW. 12/06 S. 502

     

     

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