Änderung von Lehrplänen der Sekundarstufe I Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden alle Gymnasien auf achtjährige Bildungsgänge bis zum Abitur umgestellt. Gemäß § 10 Abs. 3 SchulG endet die Sekundarstufe I des Gymnasiums künftig nach Klasse 9. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport wurden deshalb die bestehenden Lehrpläne fortgeschrieben und redaktionell angepasst. Die Änderungen und redaktionellen Fortschreibungen stehen im Internet zum Download zur Verfügung. Diese Seiten sollen von den Schulen den Heften der Lehrpläne beigelegt werden. In die Druckfassungen werden die Änderungen bei Neuauflagen eingearbeitet. Die Veränderungen treten am 1. 8. 2007 für alle Klassen im verkürzten Bildungsgang in Kraft. Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die sich noch im unverkürzten Bildungsgang befinden, werden weiterhin nach den bisher gültigen Fassungen der Lehrplänen unterrichtet. |
Zu BASS 15 – 25 Nr. 5, 6, 26
Sekundarstufe I – Gymnasium
Richtlinien und Lehrpläne; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 20. 6. 2007 – 525-6.08.13.03-56602
Die Lehrpläne für die Fächer Kunst, Musik und Sport in der Sekundarstu-fe I der Gymnasien werden hiermit geändert.
Die Änderungen stehen im Internet unter der Adresse
http://www.kernlehrplaene.nrw.de
zum Download zur Verfügung.
Die Änderungen treten zum 1. August 2007 für alle Klassen des verkürzten Bildungsgangs bis zum Abitur in Kraft.
Für alle Klassen des nicht verkürzten Bildungsgangs bis zum Abitur bleiben die bisher gültigen Lehrpläne weiterhin in Kraft.
Zum 31. Juli 2010 treten die bisher gültigen Fassungen der Lehrpläne für die Fächer Musik, Kunst und Sport in der Sekundarstufe I des Gymnasiums außer Kraft.
ABl. NRW. 7/07 S. 410