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    Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen. Im Vergleich zu den Vorgaben für das Jahr 2008 enthalten die Vorgaben für das Jahr 2009 keine strukturellen Änderungen. In Einzelfällen gibt es Veränderungen auf der Ebene der Materialien und Textvorlagen.

    Die bei den Vorgaben 2009 für die gymnasiale Oberstufe vorgenommenen Konkretisierungen und Streichungen werden für die Vorgaben 2009 der Weiterbildungskollegs übernommen. Diese sind auf folgender Internetseite öffentlich zugänglich: www.learnline.de.

    Zu BASS 19 – 11 Nr. 2

    Vorgaben
    zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
    auf die zentralen schriftlichen Prüfungen
    im Abitur 2009

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 20. 9. 2006 – 54-6.03.15.06-38373

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 15. 2. 2006 (BASS 19 – 11 Nr. 2)

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:

    1. Die Überschrift wird neu gefasst: „Vorgaben zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2008 und 2009“.

     

    2. Der erste Satz wird neu gefasst:

     

    „Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2008 und 2009 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen. Im Vergleich zu den Vorgaben für das Jahr 2008 enthalten die Vorgaben für das Jahr 2009 keine strukturellen Änderungen. In Einzelfällen gibt es Veränderungen auf der Ebene der Materialien und Textvorlagen. Die bei den Vorgaben 2009 für die gymnasiale Oberstufe vorgenommenen Konkretisierungen und Streichungen werden für die Vorgaben 2009 der Weiterbildungskollegs übernommen.“

     

    3. Es wird als neuer Absatz 2 eingefügt:

     

    „Studierende, die im Jahr 2009 die Abiturprüfung wiederholen, sind von den Schulen rechtzeitig und aktenkundig über die sie betreffenden Änderungen zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf eventuell geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Grundsätzlich bleibt die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben jedoch in Verantwortung der Studierenden selbst.“

     

    4. Im letzten Absatz Satz1 wird das Wort „Sie“ durch die Wörter „Die Vorgaben“ ersetzt.

     

     

    ABl. NRW. 10/06 S 408

     

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