Fort- und Weiterbildung;
Sprachqualifizierung Englisch
für Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 24. 9. 2006 – 412.6.03.12-38067
Bezug: 1.
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 9. 2005 (BASS 20 – 22 Nr. 60)
2. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 27. 4. 2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8)
I.
Der 1. Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Der Titel des Erlasses wird wie folgt neu gefasst:
„Fort- und Weiterbildung; Sprachqualifizierung Englisch für Lehr-
kräfte an Grundschulen und Förderschulen.“
2. Satz 1 des Erlasses erhält nach dem Wort „Primarstufe“ die Ergänzung: „und in Förderschulen“.
3. In „3. Organisatorische Regelungen“ wird nach dem ersten Absatz folgender Absatz eingefügt:
„Für den Erwerb der unbefristeten Unterrichtserlaubnis für Englisch an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist zusätzlich der Nachweis über die Teilnahme an einem eintägigen didaktischen und methodischen Aufbauseminar (BASS 20 – 22 Nr. 8 Anlage 1) erforderlich.“
II.
Der 2. Bezugserlass wird wie folgt geändert:
In der Anlage 1 wird der Text zur Fortbildung: Didaktisch-methodische Fortbildung „Englisch in der Grundschule und in Förderschulen“ wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:
Didaktische und methodische Fortbildung „Englisch in Grundschulen und Förderschulen“.
2. Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Die didaktische und methodische Qualifizierung führt zum Erwerb von unterrichtlichen Handlungskompetenzen.“
3. Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„Für die o. g. Schulformen beziehen sich die Inhalte auf folgende Themen:
3.1 Auseinandersetzung mit Erkenntnissen zur Spracherwerbsforschung
3.2 Grundsätze, Ziele und Anforderungen des Unterrichts
3.3 Lehr-, Lern- und Arbeitsformen
3.4 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Unterricht
3.5 Planung und Erprobung von Unterrichtssequenzen und Unterrichtsmaterialien
3.6 Darüber hinaus erhalten die Lehrerinnen und Lehrer in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Angebot zur Teilnahme an einem eintägigen didaktischen und methodischen Aufbauseminar.“
4. In Nr. 4 wird Satz 1 wie folgt neu gefasst:
„Adressaten sind die für den Einsatz im Fach Englisch in Frage kommenden Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen.“
5. In Nr. 5 erhält Satz 2 folgende neue Fassung:
„Zur Unterstützung werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Materialien online zur Verfügung gestellt.“
ABl. NRW. 10/06 S. 409