Wie in anderen Bundesländern so hat sich auch in Nordrhein-Westfalen bei der Erstellung der Aufgaben für das erste Zentralabitur im Jahr 2007 das Verfahren bewährt, zunächst Lehrkräfte aus den Schulen zu bitten, Aufgabenvorschläge einzureichen und diese dann von Komissionen aus erfahrenen Lehrkräften, Fachberatern und Fachleitern unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit der Anforderungen überarbeiten zu lassen. Den ca. 800 Lehrerinnen und Lehrern, von dennen Aufgabenvorschläge für das Jahr 2007 eingegangen sind und die so mit ihrer Erfahrung und Kompetenz dazu beigetragen haben, an der Unterrichtspraxis orientierte qualitätvolle Prüfungsaufgaben zu entwickeln, soll an dieser Stelle ein besonderer Dank ausgesprochen werden. Auch für die Folgejahre soll dieses Verfahren fortgeführt werden. Für die Abiturprüfung 2008 werden erstmals auch Lehrerinnen und Lehrer der Weiterbildungskollegs um Vorlage von Aufgabenentwürfen gebeten. |
Zu BASS 13 – 32
Erstellung
von Aufgabenentwürfen
für die schriftlichen Abiturprüfungen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 25. 7. 2006 – 54-6.03.15.06-44040
In den schriftlichen Abiturprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben soll eine möglichst enge Anbindung der Aufgaben an die unterrichtliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein. Grundlage für die Entwicklung der Prüfungsaufgaben sollen deshalb Aufgabenentwürfe aus den Schulen selbst sein, die in fachbezogenen Aufgabenkommissionen gesichtet und unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit der Anforderungen überarbeitet werden. Dieses Verfahren hat sich in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern bewährt.
Die obere Schulaufsicht wird jährlich Lehrkräfte auswählen und mit der Erstellung von Aufgabenentwürfen im Rahmen der allgemeinen Dienstpflichten beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Lehrkraft in unzumutbarer Weise belastet wird; die Zahl der zu erstellenden Aufgabenentwürfe je Fach wird in keinem Fall die Zahl der für das Fach vorgesehenen Auswahlaufgaben überschreiten, in der Regel deutlich darunter liegen. Um die erforderliche inhaltliche Breite bei den Aufgabenentwürfen zu erhalten, kann die Beauftragung auch eine bestimmte Aufgabenart oder bestimmte inhaltliche Schwerpunkte entsprechend den jeweils gültigen Vorgaben vorsehen.
Zur Orientierung bei der Erstellung der Aufgabenentwürfe dienen die in den nordrhein-westfälischen Bildungsserver (www.learnline.nrw.de) eingestellten Aufgabenbeispiele, Konstruktionsvorgaben, Operatorenlisten sowie ggf. veröffentliche zentrale Prüfungsaufgaben aus vorhergehenden Jahren. Darüber hinaus stehen die Fachdezernentinnen und Fachdezernenten zur Beratung zur Verfügung.
Auch allen anderen interessierten Lehrerinnen und Lehrern wird Gelegenheit gegeben, Aufgabenentwürfe einzureichen, um mit ihren Ideen und Anregungen den Fundus qualitätvoller Aufgaben zu bereichern.
Der Termin für die späteste Vorlage der Aufgabenentwürfe und eine Adresse für die elektronische Übermittlung werden jährlich rechtzeitig bekannt gegeben.
Termin für die späteste Vorlage
von Aufgabenentwürfen
für die Abiturprüfung 2008: 8. Januar 2007
Der RdErl. „Erstellung von Aufgabenentwürfen für die zentralen Prüfungen im Abitur 2007“ v. 1. 12. 2005 (ABl. NRW. S. 444) wird aufgehoben.
ABl. NRW. 8/06 S. 324