Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2006/07 in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eintreten, werden die Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009 im Unterricht der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13) erlassen. Sie enthalten geringfügige Änderungen gegenüber den Vorgaben für die Abiturprüfungen 2007 und 2008. Mit den Änderungen wird folgenden Forderungen der Schulen Rechnung getragen: ‰ Bereitstellung der Vorgaben schon mit Beginn der Einführungsphase, um längerfristige Planungen für den gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen,
‰ Austausch von inhaltlichen Schwerpunkten, um eine Engführung des Unterrichts durch längerfristige einseitige Festlegungen der Vorgaben zu verhindern, ‰ Beschränkung auf wenige Änderungen wie den Austausch eines Schwerpunktes, geringe Modifikationen unterschiedlicher Schwerpunkte oder den Austausch weniger Materialien, ‰ ggf. Konkretisierungen inhaltlicher Schwerpunkte. Auch in Zukunft ist vorgesehen, Änderungen der Vorgaben nur moderat und schrittweise durch Austausch von einzelnen Elementen im Turnus von etwa 3 Jahren vorzunehmen. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen der gewünschten und erforderlichen Berücksichtigung unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunkte einerseits und der Kontinuität und Verlässlichkeit innerschulischer Curricula andererseits herzustellen. Die Vorgaben für die unterrichtliche Vorbereitung der schriftlichen Prüfungen im Abitur 2009 sind in ihrer gültigen Fassung über den Bildungsserver des Landes |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2007 und 2008;
Änderung für das Abitur 2009
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 27. 7. 2006 – 54-6.03.15.06-43982
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 14. 2. 2005 (BASS 13 – 32 Nr. 6)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Die Überschrift wird neu gefasst: „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2007, 2008 und 2009“.
2. Es wird eine neue Nr. 3 eingefügt. Sie lautet wie folgt:
„3.
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2009 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen. In zahlreichen Fächern weisen diese im Vergleich zu den Vorgaben für die Jahre 2007 und 2008 Veränderungen auf. Dabei wurden die Vorgaben nicht strukturell geändert, sondern an wenigen Stellen wurden inhaltliche Schwerpunkte ausgetauscht oder neu formuliert. Beispielsweise wurden Lektüren und Medien ausgetauscht.
Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2009 die Abiturprüfung wiederholen, sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.
Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Nichtschüler-Abiturprüfungen 2009 und für die Abiturprüfungen an den Waldorf-Schulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“
3. Die bisherige Nr. 3 wird zu Nr. 4.
ABl. NRW. 8/06 S. 324