Zu BASS 15 – 36
Sekundarstufe II - Berufskolleg;
Bildungsgänge der Berufsfachschulen;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 30. 6. 2006 – 614-6.08.01.01
Für den Unterricht in den Bildungsgängen der zweijährigen Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum mittleren Schulabschluss führen, wurden unter verantwortlicher Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden im Vorgriff auf die zu verändernden Bestimmungen in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) zum 1. 8. 2006 in Kraft gesetzt. Bis zur Neufassung der entsprechenden Prüfungsbestimmungen in der APO-BK werden die Berufskollegs, die entsprechende Bildungsgänge führen, ermächtigt, die Bildungsgänge als Schulversuch zu führen.
Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht1). Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur zu richten.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, wird um Vorlage eines Erfahrungsberichtes nach jedem Schuljahr bis zum 30. Oktober an das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.
Mit Ablauf des 31. 7. 2006 treten die bisherigen Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.
1) www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/RuLProbe/Bk/index.html
Anlage 1
Heft-Nr. | Neue Lehrpläne zur Erprobung, die zum 1. 8. 2006 in Kraft treten |
43999 | Berufsfachschule, Fachrichtung Kinderpflege |
43998 | Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialhelfer |
43025 | Berufsfachschule, Fachrichtung Servicekraft |
Anlage 2
Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten ab dem 31.7.2006 auslaufend außer Kraft:
Berufsfachschule, Typ Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung Sozialpflege, RdErl. v. 13. 4. 1976 (BASS 15 – 34 Nr. 71ü)
Zweijährige Berufsfachschule, Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer, RdErl. v. 5. 9. 2001 (BASS 15 – 36 Nr. 198)
Berufsfachschule, Typ Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung Kinderpflege, RdErl. v. 9. 12. 1997 (BASS 15 – 34 Nr. 72)
ABl. NRW. 7/06 S. 267