Zu BASS 15 – 38
Berufskolleg;
1. Bildungspläne zur Erprobung
für die Bildungsgänge der Berufsfachschule
nach Anlage D (D1 bis D28)
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK)
2. Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
im Abitur in den Bildungsgängen des Berufskollegs, APO-BK Anlage D1 – D28 im Jahr 2008
(Vorgaben für die Abiturprüfung)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 30. 6. 2006 – 612-6.04.05-29042/05
Bezug: § 2 Abs. 1 und 2 der Anlage D sowie D 1 bis D 28 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) (BASS 13 – 33 Nr. 1.1
)
Für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden unter der verantwortlichen Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur zunächst für die 15 Profil bildenden Fächer (siehe Anlage 1) Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfung 2008 entwickelt.
1. Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2006 zur Erprobung in Kraft gesetzt.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“ (Anlage 1). Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht1). Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.
Die Evaluation dieser Bildungspläne erfolgt nach dem ersten und ggf. nach dem zweiten Zentralabitur in diesen Fächern.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2006 auslaufend außer Kraft.
2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen in den Profil bildenden Fächern mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2008 an Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.
Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen2) zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsserver zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2008 sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
1) www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/RuLProbe/Bk/index.html
2) www.learn-line.nrw.de/angebote/abitur-bk-08
Anlage 1
Folgende Bildungspläne treten zum 1. 8. 2006 in Kraft:
Heft-Nr. | Bereich / Fach |
| Bildungsgänge der Berufsfachschule nach |
45001 | Pädagogische Leitideen |
45005 | Sport |
45101 | Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Erziehung und Soziales |
45102 | Erziehungswissenschaften |
45103 | Sport |
| Fachbereich Informatik1) |
45202 | Informatik |
| Fachbereich Kunst und Gestaltung |
45302 | Gestaltungstechnik |
45303 | Kunst |
45304 | Englisch |
45401 | Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Technik |
45402 | Bautechnik |
45403 | Elektrotechnik |
45404 | Datenverarbeitungstechnik |
45405 | Maschinenbautechnik |
45406 | Biologie |
45407 | Chemietechnik |
45408 | Physiktechnik |
45409 | Ernährungslehre |
45601 | Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung |
45602 | Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen |
1) Die kursiv gesetzten Zeilen dienen zur Strukturierung der Bildungspläne.
Anlage 2
Außer Kraft tretende Bestimmungen
Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit dem 1. 8. 2006 außer Kraft:
Bereich / Fach | Heft. Nr. | Datum des |
Höhere Berufsfachschule |
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Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben. |
| RdErl. |
Ergänzung zum generellen Einführungserlass Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben. |
| RdErl. |
Betriebswirtschaftslehre | 4616 | RdErl. |
Maschinentechnik | 4635 | RdErl |
Elektrotechnik | 4636 | RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15-34 Nr. 757) |
Bautechnik | 4640 | RdErl. |
Chemietechnik | 4641 | RdErl. |
Ernährungslehre mit Chemie | 4660 | RdErl. |
Erziehungswissenschaft | 4680 | RdErl. |
Unterrichtsvorgaben |
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Einführungserlass Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer) Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben. | - | 2.4.1992 (BASS 98/99 S. 721) Bis zur Abfassung neuer Richtlinien für das Berufskolleg sind diese Richtlinien auslaufend weiter gültig. |
ABl. NRW. 7/06 S. 267