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    Zu BASS 15 – 38

    Berufskolleg;
    1. Bildungspläne zur Erprobung
    für die Bildungsgänge der Berufsfachschule
    nach Anlage D (D1 bis D28)
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK)

    2. Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen
    für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen
    im Abitur in den Bildungsgängen des Berufskollegs, APO-BK Anlage D1 – D28 im Jahr 2008
    (Vorgaben für die Abiturprüfung)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 30. 6. 2006 – 612-6.04.05-29042/05

    Bezug: § 2  Abs. 1 und 2 der Anlage D sowie D 1 bis D 28 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) (BASS 13 – 33 Nr. 1.1

     

    )

    Für die Bildungsgänge der Berufsfachschule nach Anlage D (D1 bis D28) der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (BASS 13 – 33 Nr. 1.1) wurden unter der verantwortlichen Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur zunächst für die 15 Profil bildenden Fächer (siehe Anlage 1) Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfung 2008 entwickelt.

    1. Die Bildungspläne für die in der Anlage 1 aufgeführten Fächer werden hiermit gemäß § 6 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1) mit Wirkung vom 1. 8. 2006 zur Erprobung in Kraft gesetzt.

     

    Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“ (Anlage 1). Je ein Exemplar der Bildungspläne zur Erprobung erhalten die Berufskollegs in Papierform. Die Bildungspläne werden außerdem im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht1). Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich.

     

    Die Evaluation dieser Bildungspläne erfolgt nach dem ersten und ggf. nach dem zweiten Zentralabitur in diesen Fächern.

     

    Die in der Anlage 2 aufgeführten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. 8. 2006 auslaufend außer Kraft.

     

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen in den Profil bildenden Fächern mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2008 an Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.

     

    Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen2) zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsserver zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

     

    Die Bildungspläne zur Erprobung und die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2008 sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    1) www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/System/Recht/RuLProbe/Bk/index.html

    2) www.learn-line.nrw.de/angebote/abitur-bk-08

     

    Anlage 1

    Folgende Bildungspläne treten zum 1. 8. 2006 in Kraft:

    Heft-Nr.

    Bereich / Fach

     

    Bildungsgänge der Berufsfachschule nach
    § 2 Abs. 1 und 2 Anlage D (D1 bis D28) der APO-BK

    45001

    Pädagogische Leitideen

    45005

    Sport

    45101

    Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Erziehung und Soziales

    45102

    Erziehungswissenschaften

    45103

    Sport

     

    Fachbereich Informatik1)

    45202

    Informatik

     

    Fachbereich Kunst und Gestaltung

    45302

    Gestaltungstechnik

    45303

    Kunst

    45304

    Englisch

    45401

    Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Technik

    45402

    Bautechnik

    45403

    Elektrotechnik

    45404

    Datenverarbeitungstechnik

    45405

    Maschinenbautechnik

    45406

    Biologie

    45407

    Chemietechnik

    45408

    Physiktechnik

    45409

    Ernährungslehre

    45601

    Didaktische Organisation der Bildungsgänge im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung

    45602

    Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

     

    1) Die kursiv gesetzten Zeilen dienen zur Strukturierung der Bildungspläne.

     

     

    Anlage 2

    Außer Kraft tretende Bestimmungen

    Folgende Lehrpläne treten auslaufend mit  dem 1. 8. 2006 außer Kraft:

    Bereich / Fach

    Heft. Nr.

    Datum des
    Einführungserlasses
    und Fundstelle

    Höhere Berufsfachschule
    mit gymnasialer Oberstufe

     

     

    Genereller Einführungserlass für alle Vorläufigen Richtlinien

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben.

     

    RdErl.
    v. 18. 8. 1987
    (BASS
    15 – 34 Nr. 700)

    Ergänzung zum generellen Einführungserlass

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben.

     

    RdErl.
    v. 13. 11. 1990 (BASS
    15 – 34 Nr. 700.1)

    Betriebswirtschaftslehre
    mit Rechnungswesen

    4616

    RdErl.
    v. 18. 8. 1987 (BASS
    15 – 34 Nr. 717)

    Maschinentechnik

    4635

    RdErl
    v. 18. 8. 1987 (BASS
    15 – 34 Nr. 756)

    Elektrotechnik

    4636

    RdErl. v. 18. 8. 1987 (BASS 15-34 Nr. 757)

    Bautechnik

    4640

    RdErl.
    v. 16. 2. 1989 (BASS
    15 – 34 Nr. 761)

    Chemietechnik

    4641

    RdErl.
    v. 11. 6. 1990 (BASS
    15 – 34 Nr. 762)

    Ernährungslehre mit Chemie

    4660

    RdErl.
    v. 13. 11. 1990 (BASS
    15 – 34 Nr. 816)

    Erziehungswissenschaft

    4680

    RdErl.
    v. 13. 11. 1990 (BASS
    15 – 34 Nr. 831)

    Unterrichtsvorgaben
    Kollegschule

     

     

    Einführungserlass Vorläufige Richtlinien und Lehrpläne (19 Fächer)
    (Bildungsgang allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss / allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Qualifikationen

    Der RdErl. wird nur bezüglich der Fächer (Profil bildende Leistungskursfächer), soweit sie in der Anlage 1 aufgeführt sind, aufgehoben.

    -

    2.4.1992 (BASS 98/99 S. 721)

    Bis zur Abfassung neuer Richtlinien für das Berufskolleg sind diese Richtlinien auslaufend weiter gültig.

     

    ABl. NRW. 7/06 S. 267

     

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