Mit dieser Änderungsverordnung erfolgt die Anpassung von neun Ausbildungs- und Prüfungsordnungen an das zum 1. August 2005 in Kraft getretene Schulgesetz. Dies bedeutet insbesondere, dass in Bezug auf die zum selben Zeitpunkt entfallene Allgemeine Schulordnung (ASchO) Bestimmungen und Verweisungen überprüft und überarbeitet worden sind. Gleichzeitig wurden auch Änderungen vorgenommen, die sich in der Praxis als notwendig erwiesen haben bzw. die durch neuere Rechtsprechung unabdingbar geworden sind. Herauszuheben sind folgende Änderungen: ‰ Bestimmung des Zweitkorrektors für die zentralen Abi-turprüfungsfächer durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 34 APO-GOSt)
‰ Zuerkennung der Fachhochschulreife für Abiturienten nach Berufsausbildung oder Praktikum (§§ 40 und 40 a APO-GOSt) ‰ Nachprüfung vor Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien (§ 10 APO-GOSt; § 8 APO-WbK; § 12 APO-BK Allgemeiner Teil) ‰ Festlegung der zentralen Abiturprüfungsfächer im Berufskolleg – Profil bildende Fächer (APO-BK Anlagen D 1 – D 29). |
Zu BASS 13 – 32 Nr. 3.1
13 – 33 Nr. 1.1
13 – 51 Nr. 1.1
13 – 52 Nr. 251.2
19 – 15 Nr. 1.1
19 – 32 Nr. 4.1
19 – 33 Nr. 2
19 – 33 Nr. 4.1
19 – 33 Nr. 5.1
Verordnung
zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG
Vom 5. Mai 2006
(GV. NRW. S. 222)
Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet:
Inhalt
Artikel 1 Änderung der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK)
Artikel 3 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK)
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung am
Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld (APO-OS)
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf)
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (PO-NSchA)
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Nichtschülerprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-NSch-S I)
Artikel 8 Änderung der Allgemeinen Nichtschüler-Prüfungsordnung für
Bildungsgänge des Berufskollegs (PO-NSch-BK)
Artikel 9 Änderung der Verordnung über die Ergänzungsprüfung zum Zeugnis der Hochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen (PO-EPA)
Artikel 10 Überprüfungsklausel
Artikel 11 In-Kraft-Treten
Die Verordnung ändert die oben aufgeführten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Auf einen Abdruck wird hier verzichtet; die Änderungen werden in der bereits im August 2006 erscheinenden BASS 2006/2007 an den entsprechenden Orten eingearbeitet.
Die Änderungsverordnung wird im Übrigen im Bildungsportal des Schulministeriums vorgehalten (www.bildungsportal.nrw.de).
ABl. NRW. 7/06 S.259