Aufhebung der Vorgaben zu den Parallelarbeiten Mit den zentralen Lernstanderhebungen, den Abschlussprüfungen (zentralen Leistungsüberprüfungen) in Klasse 10 und den zentral gestellten Abituraufgaben stehen ab dem Schuljahr 2006/2007 in allen Schulstufen zentrale Instrumente der Standardsicherung zur Verfügung. Deshalb entfällt ab dem 1. 8. 2006 die verbindliche Durchführung der Parallelarbeiten in der Sekundarstufe I und den anderen Bildungsgängen, in denen Parallelarbeiten bisher verbindlich waren. Entsprechend entfällt ebenfalls die Verpflichtung zur Durchführung von abgesprochenen Klausuren in der gymnasialen Oberstufe. |
Zu BASS 12 – 32 Nr. 1
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
durch Parallelarbeiten; Aufhebung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 8. 5. 2006 – 521-6.01.04-40006
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch Parallelarbeiten und Aufgabenbeispiele“ vom 1. 12. 1998 (BASS 12 – 32 Nr. 1) wird aufgehoben.1)
1) Der Runderlass ist in der Chronologischen Übersicht – lfd. Nr. 232 (BASS 2005/2006 S. 58) zu streichen.
ABl. NRW. 6/06 S. 215