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    Stundentafeln für die Sekundarstufe I

    Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium (Modell 9+3 statt 10+2) ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren fünf Stunden in den Klassen 5 bis 9 (künftige Sekundarstufe I) bereitgestellt. Die erforderliche Änderung der Stundentafel für das Gymnasium einschließlich der Verwendung der Ergänzungsstunden wird so bald wie möglich mit der erforderlichen Beteiligung der schulischen Verbände und Organisationen eingeleitet.

     

    Zu BASS 13 – 21

    Stundentafeln
    für die Schulformen der Sekundarstufe I
    im Schuljahr 2006/2007

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 19. 5. 2006 – 225.2.02.11.03 - 41499/06

    1. Im Schuljahr 2006/2007 richtet sich der Unterricht in den Klassen 5 und 6 der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule nach der Stundentafel der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - APO-S I.

     

    2. Im Schuljahr 2006/2007 richtet sich der Unterricht in den Klassen 7 bis 10 der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule nach der Stundentafel der Verordnung über die Ausbildung in der Sekundar-stufe I - AO-S I.

     

    3. Im Schuljahr 2006/2007 richtet sich im Gymnasium

     

    a) der Unterricht in der Klasse 5 nach der neuen Stundentafel (Anlage),

    b) der Unterricht in der Klasse 7 der Gymnasien, die im Schuljahr 2005/2006 gemäß § 132 Abs. 5 SchulG sowohl in Klasse 5 als auch in Klasse 6 im verkürzten Bildungsgang unterrichtet haben, nach der neuen Stundentafel (Anlage),

    c) der Unterricht in der Klasse 6 nach der Stundentafel der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) unter Erhöhung des Wochenstundenrahmens um 1 Stunde (30-33 statt 29-32),

    d) der Unterricht in den Klassen 7 bis 10 nach der Stundentafel der Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I (AO-S I).

    Im Übrigen gilt die APO-S I unverändert fort.

    Für die Erhöhung des Wochenstundenrahmens hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung den Bezirksregierungen die erforderlichen Stellen zur Verfügung gestellt.

    Anlage

    Stundentafel für die Sekundarstufe I  -  Gymnasium

    Klasse

    Lernbereich/Fach

    5 und 6

    7 bis 9

    Gesamt S I

    Deutsch

    8

    11

    19

    Gesellschaftslehre 1 )

    Geschichte

    Erdkunde

    Politik

    6

    12

    18

    Mathematik

    8

    11

    19

    Naturwissenschaften 2 )

    Biologie

    Chemie

    Physik

    6

    14

    20

    Englisch 3 )

    8 (4)

    10 (10)

    18 (14)

    Zweite Fremdsprache 3 )

    4 (8)

    10 (10)

    14 (18)

    Künstl./musischer Bereich 4 )

    Kunst

    Musik

    8

    6

    14

    Religionslehre 5 )

    4

    6

    10

    Sport

    6-8

    7-9

    15

    Wahlpflichtunterricht 6 )

    0

    4-6

    4-6

     

     

     

     

    Kernstunden

    58-60

    91-95

    151-153

    Ergänzungsstunden 7 )

     

     

    10-12

    Wochenstundenrahmen

    Klasse 5: 30-33

    Klasse 6: 30-33

    Klasse 7: 31-34

    Klasse 8: 31-34

    Klasse 9: 32-35

     

    Gesamtwochenstunden

     

     

    163

    1) Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens 6 Wochenstunden unterrichtet werden.

    2) Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens 6 Wochenstunden unterrichtet werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt ab Klasse 7.

    3) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils 2 Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern.

    4) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils min-destens 6 Wochenstunden unterrichtet.

    5) Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Abs. 4.

    6) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Hierfür gilt § 17 Abs. 3. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 und 9 mit jeweils mindestens 3 Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote jeweils mit mindestens 2 Wochenstunden.

    7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Abs. 4.

     

    ABl. NRW. 6/06 S. 215

     

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