Zu BASS 15 – 39
Sekundarstufe II – Berufskolleg;
Bildungsgänge der Fachschulen;
Lehrpläne zur Erprobung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 30. 5. 2006 – 611.6.08.01.01
Für den Unterricht in den verschiedenen Bildungsgängen der Fachschulen wurden unter verantwortlcher Leitung des Landesinstituts für Schule/Qualitätsagentur sowie unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte für die in der Anlage 1 aufgeführten Bildungsgänge Lehrpläne zur Erprobung erarbeitet.
Die Lehrpläne zur Erprobung werden zum Schuljahr 1. 8. 2006 für drei Durchgänge in Kraft gesetzt.
Den Berufskollegs, die die jeweiligen Bildungsgänge führen, gehen die Lehrpläne mit je einem Exemplar in Papierform unmittelbar zu. Die Lehrpläne werden außerdem im Internet im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht.*) Eine Bestellung über den Verlag ist nicht möglich. Rückfragen sind an das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur zu richten.
Die Lehrpläne sind allen an der didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek u.a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. Ausleihe verfügbar zu halten.
Die zur Erprobung in Kraft gesetzten Lehrpläne sind in Lernfeldern strukturiert. Die Bildungsgangkonferenzen sind aufgerufen, eine intensive didaktische Diskussion der Lehrpläne unter Einbeziehung des vom Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur entwickelten Kriterienkataloges zu führen.
Um eine kontinuierliche Evaluation sicherstellen zu können, wird um Vorlage eines Erfahrungsberichtes nach jedem Schuljahr bis zum 30. 10. an das Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur gebeten. Nach Einarbeitung der Erfahrungsberichte ist beabsichtigt, die erforderliche Verbändebeteiligung gemäß § 77 Abs. 2 SchulG (BASS 1 – 1) für die Festsetzung der Richtlinien und Lehrpläne einzuleiten.
Mit Ablauf des 31. 7. 2006 treten die bisherigen Lehrpläne (Anlage 2) auslaufend außer Kraft.
*) www.bildungsportal.nrw.de/BP/LINKS/BKPROBE
Anlage 1
Neue Lehrpläne zur Erprobung, die zum 1. 8. 2006 in Kraft treten:
Heft |
|
7201 7416 7417 7418 7419 | Fachschule für Gestaltung, Fachrichtung Mode Fachschule für Technik, Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik Fachschule für Technik, Fachrichtung Textiltechnik Fachschule für Technik, Fachrichtung Werkstofftechnik |
Anlage 2
Folgende Lehrpläne treten ab dem 31. 7. 2006 auslaufend außer Kraft:
Fachschule für Technik, Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik, RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
Fachschule für Technik, Fachrichtung Sanitärtechnik, RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
Fachschule für Technik, Fachrichtung Textiltechnik, RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
Fachschule für Technik, Fachrichtung Werkstofftechnik, RdErl. v. 20. 6. 1996 (BASS 15 – 61)
ABl. NRW. 6/06 S. 216