Zu BASS 15 – 02
Neuregelung
der deutschen Rechtschreibung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 24. 4. 2006 – 521-6.08.01.15-19851
Für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 – also ab dem 1. 8. 2006 – die folgenden Bestimmungen:
1. Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
2. Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet unter www.rechtschreibrat.com \> Aktuelles \> Überarbeitetes Regelwerk zugänglich.
3. Bis zum 31. 7. 2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet, sondern als veraltet gekennzeichnet.
4. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.1)
Der RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21. 7. 2005 (BASS 15 – 02 Nr. 1) tritt am 31. 7. 2006 außer Kraft.2)
1) s. auch die Erläuterungen hierzu im Nachrichtenteil S. 149
2) Der Runderlass ist in der Chronologischen Übersicht – lfd. Nr. 378 (BASS 2005/2006 S. 62) zu streichen.
ABl. NRW. 5/06 S. 162