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    Zu BASS 20-22

    Fort- und Weiterbildung;
    Fortbildung von Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen
    sowie Leitungen der Zentren
    für schulpraktische Lehrerausbildung
    zur Anwendung der neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 24.07.2017 - 412-6.07.01-137976

    Die Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Schulaufsicht, der Hauptpersonalräte, der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung, der Bezirksregierungen und der Gleichstellungsbeauftragten umfangreich neu gefasst.

    Ziel

    Ziel der Fortbildung ist, Grundlagen der Dienstlichen Beurteilung zu vermitteln, die Unterschiede zum bisherigen Verfahren deutlich zu machen und praktische Erfahrungen mit den neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte zu sammeln. Bei der Gestaltung der Inhalte ist im Besonderen auch auf die Eignung zur Stärkung der Gender-Kompetenz zu achten (§ 17 LVO).

    Dauer der Fortbildung

    Die Fortbildung dauert einen halben Tag (4 Fortbildungsstunden).

    Gestaltung/Durchführung

    Personen aus den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Referat 213 des Ministeriums für Schule und Bildung NRW umfassend informiert und qualifiziert, so dass diese in der Lage sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen sowie Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu qualifizieren.

    Inhalt der Fortbildung

    Die Fortbildung besteht aus Informationen, praktischen Übungen und der Beantwortung von Fragen aus der bisherigen Beurteilungspraxis auf Grundlage der neuen Richtlinien. Folgende Aspekte werden bearbeitet:

    1. Grundlagen

    - Leistungsprinzip - Art. 33 Absatz 2 GG, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung

    - Beurteilung im Auswahlverfahren/der Zweck der Beurteilung (Beispiel einer Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung von Gesamtnoten, Ausschärfungen, Hilfskriterien, der Eignung für das angestrebte Amt und ergänzenden Personalauswahlinstrumenten)

    - Anforderungen an dienstliche Beurteilungen - formell fehlerfrei, inhaltlich plausibel, hinreichend aktuell, miteinander vergleichbar und ausreichend differenziert

    - Anlassbeurteilungssystem im Schulbereich, keine Quoten

    - Rolle der Beurteilenden,

    - Verfahrensorganisation, Beteiligungen (Nummer 15 BRL)

    2. Die neue Richtlinie: wesentliche Änderungen

    - einheitlicher Aufbau der Beurteilungsvorducke für einzelne Beurteilungsanlässe

    - einheitlicher Beurteilungszeitraum

    - Umstellung auf ein Punktesystem analog zum Verwaltungsbereich

    - vorgegebene Kriterien für Leistung und Befähigung

    - Erkenntnisquellen für bestimmte Beurteilungsanlässe

    - Begründungsbedarf bei der Gesamtnotenbildung

    3. Notengebung - Bildung und Begründung der Gesamtnote anhand von Beispielen

    - kein arithmetisches Mittel bei der Gesamtnotenbildung

    - Beispiele für Einzelbewertungen/Gesamtnotenbildung

    - Wann und wie umfangreich besteht Begründungsbedarf für die Gesamtnote?

    4. Beurteilungsfehler und deren Vermeidung

    - fehlende Differenzierung, Tendenz zur Bestnote

    - zu große Bedeutung der Erkenntnisquellen gegenüber der Langzeitbeobachtung, kontinuierliche Sammlung von beurteilungsrelevanten Informationen

    - Bewertungen in der Aufgabenbeschreibung

    - und geschlechterstereotype Rollenzuschreibungen

    - fehlender Bezug zur Besoldungsgruppe

    - automatisches Ansteigen in der Note bei längerer Lebens- und Diensterfahrung

    - Subjektives Leistungsvermögen als Maßstab

    - Bewertung bei Teilzeit oder längeren Freistellungen

    5. Weitere Informationsquellen zur Richtlinie und zu Beurteilungs-fragen

    Hinweis auf Ansprechpartner, FAQ-Liste, Online-Quellen, Rechtsprechungshinweise

    Der Runderlass tritt zum 01.08.2017 in Kraft.

     

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