Zu BASS 19 – 11 Nr. 2
Unterrichtliche Voraussetzungen
zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen
an Weiterbildungskollegs
im Abitur 2017
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 29. 10. 2014 – 525-6.03.15.06-99815
Bezug: | 1. | § 51 APO-WbK Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23. Februar 2000 (BASS 19 – 11 Nr. 1.1) |
| 2. | Richtlinien und (Kern-)Lehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen (BASS 15 – 62) |
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2017 in den Bildungsgängen der Abendgymnasien und Kollegs werden unterrichtliche Voraussetzungen erlassen.
Die im Laufe des Jahres 2014 in Kraft getretenen Kernlehrpläne sind Planungsgrundlage für den gesamten Bildungsgang eines Faches bis hin zum Abitur. Die unterrichtlichen Vorgaben für den Abiturjahrgang 2017 sind die ersten, die auf der Grundlage der neuen, kompetenzorientierten Lehrplangeneration erstellt wurden. Sie unterscheiden sich daher von dem bisher bekannten Vorgabenformat. Die Vorgaben stehen auf den Internetseiten zur „Standardsicherung“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zum Download zur Verfügung.
Analog zu VV 33.2 zu § 33 Abs. 2 APO-GOSt gelten die Vorgaben in der Regel auch für Studierende, die im Jahr 2017 die Abiturprüfung wiederholen. Allerdings werden Ihnen auch eigene Aufgaben bzw. Aufgabenformate im erforderlichen Umfang zur Auswahl gestellt. Dies ist jeweils vom Fach abhängig.
Betroffene Studierende sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Wiederholer nach Abschluss des Abiturverfahrens 2016 der oberen Schulaufsicht zu melden.
ABl. NRW. 12/14 S. 592