Fortbildung „Vielfalt fördern“ Der Erlass „Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern“ – eingearbeitet in den Bezugserlass – wird geändert und für Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschulen und Hauptschulen unbefristet und für Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen befristet bis zum 31. 7 .2016 in Kraft gesetzt. |
Zu BASS 20 – 22 Nr. 8
Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und Weiterbildung; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 16. 10. 2014 – 412-6.07.01-109117
Bezug: | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6. 4. 2014 (BASS 20 – 22 Nr. 8), geändert durch RdErl. v. 22. 7. 2014 (ABl. NRW. S. 393) |
Der Bezugserlass Anlage 4 Teil 1 Abschnitt „Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern – Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln/Pilotphase“ wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt fördern –
Unterricht fokussiert auf individuelle Förderung weiterentwickeln
(Die nachfolgende Erlassregelung gilt für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschulen und Hauptschulen unbefristet und für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen befristet bis zum 31. 7. 2016.)“
2. Die Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Fortbildung wird in den bisherigen Pilotregionen Bielefeld, Bonn, Borken, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hamm, Hochsauerlandkreis, Kreis Kleve und Oberbergischer Kreis fortgesetzt und schrittweise auf alle Kreise und Städte ausgeweitet.
Im Schuljahr 2014/15 beginnt die Fortbildung an Schulen in acht weiteren Regionen: Bochum, Kreis Coesfeld, Kreis Höxter, Krefeld, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Paderborn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Soest.
Die Bezirksregierungen weiten die Fortbildung im Schuljahr 2015/16 auf weitere 10 Regionen in Nordrhein-Westfalen aus.
Voraussetzung dafür ist in den betreffenden Regionen ein gemeinsamer Teilnahmeantrag von Kompetenzteam und Bildungsbüro im Schuljahr 2014/15, der bei der Bezirksregierung eingereicht wird.
Bis zum Schuljahr 2017/18 ist das Fortbildungsangebot in allen Kreisen und Städten verfügbar. Die Bezirksregierungen bestimmen die Reihenfolge der Teilnahme der Regionen im Schuljahr 2015/16 sowie in allen darauf folgenden Schuljahren die Reihenfolge der Teilnahme von Kreisen, Städten und Schulen unter Beteiligung der Personalvertretungen (§ 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 LPVG, Teilnehmerauswahl).“
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
ABl. NRW. 11/14 S. 550