Zu BASS 15 – 6
Zweiter Bildungsweg –
Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium und Kolleg);
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Katholische Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 9. 9. 2014 – 53- 6.08.01.13-119212
Für das Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium und Kolleg) wird hiermit der Kernlehrplan für das Fach Katholische Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Absatz 2 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt zum 15. 9. 2014, beginnend mit der Einführungsphase, aufsteigend in Kraft. Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
– Heft 8225 Kernlehrplan Katholische Religionslehre.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
Zum 14. 9. 2014 treten die bisherigen Unterrichtsvorgaben zum o.g. Fach, beginnend mit der Einführungsphase, auslaufend außer Kraft.
ABl. NRW 10/14 S. 493