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    Zu BASS 15 – 38 Nr. 1

    Berufskolleg – Berufliches Gymnasium;

    Lehrplan zur Erprobung; Pädagogische Leitideen;

    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 14. 7. 2014 – 312-6.04.05-29042/14

    Bezug:

    Lehrplan zur Erprobung; Pädagogische Leitideen;
    Rd.Erl. v. 30. 6. 2006 (BASS 15 – 38 Nr. 1 – Heft 45001)

    Aufgrund der KMK-Bildungsstandards für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortgeführte Fremdsprachen vom 18. Oktober 2012 wird der Bildungsplan Teil I (Pädagogische Leitideen) für das Berufliche Gymnasium, Stand Juni 2006, geändert.

    Der im Bezug genannte Lehrplan wird wie folgt geändert:

    1. In Nummer 3 wird nach Absatz 13 folgender Satz eingefügt:

    „Für Fächer, für die keine Bildungsstandards vorliegen, gilt folgender Text:“

    2. In Nummer 3 werden nach Absatz 16 (alt) folgende Absätze sowie die Fußnote eingefügt:

    „Für Fächer, für die Bildungsstandards vorliegen, gilt folgender Text1):

    – Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.

    – Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.

    – Der Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.

    Bis zur Jahrgangsstufe 13 sollen, wie in den Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 13 und ggf. 14, die Schwerpunkte der zu erbringenden Leistungen im Anforderungsbereich II liegen. Darüber hinaus sind die Anforderungsbereiche I und III zu berücksichtigen. In den Grundkursfächern sind die Anforderungsbereiche I und II, in den Leistungskursfächern die Anforderungsbereiche II und III stärker zu akzentuieren.“

    Der geänderte Lehrplan zur Erprobung wird im Bildungsportal eingestellt.

    1) Übergangsregelungen:

    1. Die Änderungen gelten erstmalig für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie in den fortgeführten Fremdsprachen Englisch und Französisch in den Fachbereichen des Beruflichen Gymnasiums für die Abiturprüfung 2017. Sie sind aufbauend für Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2014/2015 erstmalig in die Jahrgangsstufe 11 eines Bildungsgangs des beruflichen Gymnasiums eintreten oder diese Stufe wiederholen. Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in diesen Fächern ersetzen die bisherigen EPA als Grundlage für die Abiturprüfung.

    2. Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2014/2015 in der Jahrgangsstufe 12, 13 oder 14 befinden, oder eine dieser Jahrgangsstufen wiederholen, oder in die Jahrgangsstufe 12 eintreten, beenden den Bildungsgang nach den bisherigen Regelungen für die obigen Fächer.

    3. Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/17 die Jahrgangsstufe 13 wiederholen, gilt die Änderung mit folgender Maßgabe: Die Schulen werden verpflichtet, Schülerinnen und Schüler zu informieren und ihnen alle notwendigen Hilfestellungen für die Vorbereitung auf die Abiturprüfung zu geben.

     

    ABl. NRW 10/14 S. 492

     

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