Zu BASS 15 – 21
Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben –
Sekundarstufe I;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 2. 9. 2014 – 53-6.09.03.02.01-119095
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Islamischer Religionsunterricht gemäß § 29 i.V.m. § 31 Absatz 2 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt zum 15. 9. 2014 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2015 auch für alle übrigen Klassen in Kraft. Die Richtlinien für die Schulformen der Sekundarstufe I gelten unverändert fort. Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
– Heft 5026 Kernlehrplan Islamischer Religionsunterricht.
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW 10/14 S. 492