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    Zu BASS 15 – 6

     Zweiter Bildungsweg –

    Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium und Kolleg);

    Richtlinien und Lehrpläne;

    Kernlehrpläne Biologie, Chemie, Physik,

    Mathematik und Informatik

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 23. 7. 2014 – 53-6.08.01.13-119212

     

    Für das Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium und Kolleg) werden hiermit Kernlehrpläne gemäß § 29 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.

    Sie treten zum 19. 8. 2014, beginnend mit der Einführungsphase, aufsteigend in Kraft.

    Die Veröffentlichung der Kernlehrpläne erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:

    – Heft 8201 Kernlehrplan Biologie

    – Heft 8222 Kernlehrplan Chemie

    – Heft 8208 Kernlehrplan Physik

    – Heft 8207 Kernlehrplan Mathematik

    – Heft 8223 Kernlehrplan Informatik.

    Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    Zum 18. 8. 2014 treten die bisherigen Unterrichtsvorgaben zu den o.g. Fächern, beginnend mit der Einführungsphase, auslaufend außer Kraft.

     

    ABl. NRW 09/14 S. 440

     

     

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