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    Neufassung „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“

    Die Fortbildungen beinhalten die Verknüpfung theoriegeleiteter Sachklärungen mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten, praxisbezogene Einheiten zur Erprobung, Überlegungen zur konzeptionellen Verankerung sowie Verfahren zur Reflexion/ Evaluation im Umfang von bis zu 80 Stunden in bis zu zwei Jahren.

    Zu BASS 20 – 22 Nr. 8

    Fort- und Weiterbildung;

    Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung

    für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

    v. 22. 7. 2014 – 412-6.08.01-1032421

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6. 4. 2014 (BASS 20 – 22 Nr. 8)

    Die nachfolgende Erlassregelung gilt für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke, Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen unbefristet und für Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und PRIMUS-Schulen bis zum 31. 7. 2016.

    Der Teil „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ in Anlage 4 Teil 1 des Bezugserlasses wird wie folgt gefasst:

    „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion

    Eine inklusive Schule ermöglicht die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Schulleben und Unterricht. Inklusiver Unterricht ist die Weiterentwicklung eines guten, individualisierenden, stärkenorientierten Unterrichts, in dem jedem Kind die Teilhabe sicher ist, individuelle Lernfortschritte ermöglicht werden und das Prinzip „Vielfalt bereichert“ auf einer für alle Kinder entwicklungsförderlichen Weise deutlich wird.

    Ziel der Fortbildung ist es, dass Lehrkräfte, die an einer Schule tätig sind, an der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernen oder an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, die dafür erforderlichen Kompetenzen erwerben und weiterentwickeln. Damit dies nachhaltig und wirksam geschieht, unterstützt die Fortbildung Schulen in ihrem Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Schule. Dieses gilt – zur Vorbereitung auf das Gemeinsame Lernen – auch für Lehrkräfte, die noch an Förderschulen tätig sind.

    Die Fortbildung findet vorrangig schulintern statt und wird von den Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams durchgeführt, die bei Bedarf auch regionale schulexterne Workshops anbieten. Sie richtet sich an die Steuergruppe, Schulleitung, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien, die langfristig begleitet werden.

    Die Fortbildungen beinhalten die Verknüpfung theoriegeleiteter Sachklärungen mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten, praxisbezogene Einheiten zur Erprobung, Überlegungen zur konzeptionellen Verankerung sowie Verfahren zur Reflexion/Evaluation im Umfang von bis zu 80 Stunden in bis zu zwei Jahren.

    1. Das Fortbildungsangebot umfasst fünf Module:

    1.1 Entwicklung inklusiver Kulturen und Strukturen:

    – Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention

    – Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Pflege einer inklusiven Schulkultur der Anerkennung, Wertschätzung und einer Kultur des Behaltens, Umgang mit Heterogenität, Vielfalt als Lernchance, Teamkultur und Kooperation

    – Entwicklung von Kompetenzen für die Qualitätsentwicklung einer inklusiven Schule, des Unterrichts, der Erziehungsarbeit und zum Aufbau einer Evaluationskultur

    1.2 Diagnostik und Förderplanung:

    – Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Lernstands- und Lernprozessanalyse (strukturierte Beobachtung, standardisierte Verfahren) unter dem Aspekt der individuellen Stärkenorientierung und der Prozessbegleitung sowie der systematischen Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Beobachtung und Einschätzung ihres Lernprozesses

    – Entwicklung von Basiskompetenzen zur Planung und Durchführung individueller, stärkenorientierter und zielgleicher bzw. zieldifferenter Förderung

    1.3 Gemeinsames Lernen:

    – Entwicklung von Kompetenzen für die Gestaltung eines inklusiven Unterrichts, in dem alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe ihre optimalen Lernergebnisse in einem sozial zufriedenstellenden Lernklima erreichen, und der die Teilhabe aller sichert

    1.4 Teamentwicklung, Kooperation und Beratung:

    – Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation mit allen an Unterricht und Schule Beteiligten, um Wissen zu teilen und Teilhabe sicherzustellen

    – Entwicklung von Kompetenzen für eine effektive, stärken- und lösungsorientierte, systemische Beratung

    1.5 Rechtliche Grundlagen

    – Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Schulen auf dem Weg zur Inklusion (VN-Konvention, Schulgesetz NRW, Ausbildungsordnungen, Sozialgesetzgebung)

    – Entwicklung von Kompetenzen zu ihrer Anwendung

    2. Für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, findet die Fortbildung vorlaufend und begleitend statt; für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens bereits eingerichtet sind, ist die Fortbildung begleitend.

    3. Abfolge, Umfang und fachliche Einbindung können an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst werden. Moderatorinnen und Moderatoren knüpfen an vorhandene Kompetenzen an und unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin, notwendige Kompetenzen zu erwerben und diese weiterzuentwickeln. Dazu finden vor Beginn der Fortbildung Abstimmungsgespräche zwischen den Moderatoren und Moderatorinnen für Inklusion und der Schulleitung sowie gegebenenfalls der Steuergruppe statt. Die Rechte der Lehrerkonferenz nach § 68 Schulgesetz bleiben unberührt. Zu diesen Gesprächen wird eine Schulentwicklungsberaterin oder ein Schulentwick-lungsberater des Kompetenzteams in der Regel hinzugezogen.

    4. Den Schulen wird empfohlen,

    – Instrumente der Selbstevaluation zu nutzen

    – eine Steuergruppe für das Entwicklungsvorhaben „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ einzurichten.

    5. Aus Gründen der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Fortbildung grundsätzlich die Materialien genutzt, die auf der Moderationsplattform „Auf dem Weg zur Inklusion“ bei der Medienberatung NRW eingestellt sind. Aus Gründen der Teilnehmerorientierung können weitere Materialien eingesetzt werden.

    6. Die Fortbildung wird evaluiert und bei Bedarf angepasst. Im Rahmen der Evaluation wird insbesondere die fortbildungsorganisatorische Umsetzung untersucht (s. Nummer 3.). Über die Ergebnisse der Evaluation wird bis zum Jahresende 2015 berichtet.

    7. Die Einführung der Moderatorinnen und Moderatoren in die Fortbildungsmaterialien obliegt der Medienberatung NRW. Die Bezirksregierungen stellen sicher, dass die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams für Fortbildung an der Einführung teilnehmen.“

    Der Runderlass tritt sofort in Kraft.

     

    ABl. NRW. 08/14 S. 393

     

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