Zu BASS 13 – 21 Nr. 6
Vorgaben
zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
1.
am Ende der Klasse 10 an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen
im Jahr 2016
2.
am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen
im Jahr 2016
3.
am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und
an Waldorf-Förderschulen
im Jahr 2016
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 4. 7. 2014 – 513- 6.03.15.06.-95158/2016
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2016 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.
2. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2016 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2016 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.
4. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2016 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
5. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf für die Zentralen Prüfungen 10 – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen.
6. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/
Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und Unterstüt-zungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de.
ABl. NRW. 08/14 S. 389