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    Aufgehobene Vorschriften

    Die BASS, die den Komplettbestand der Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen enthält, wird jährlich auf entbehrliche und zu aktualisierende Regelungen durchforstet und entsprechend bereinigt (siehe auch unter der Rubrik „Nachrichten“).

    Die in diesem Verfahren aufgehobenen Erlasse wurden in andere Erlasse eingearbeitet, haben für die Schulen keine praktische Bedeutung mehr oder sind durch Zeitablauf überholt oder nur noch auslaufend gültig.

    Zu BASS 2014/2015

    Aufgehobene Vorschriften

    seit 1. 7. 2013 (Stichtag der Vorjahres-BASS)

    Folgende Regelungen sind in der BASS 2014/2015 nicht mehr abgedruckt bzw. an anderer Stelle neu gefasst oder dort berücksichtigt:

    1. 10 – 31 Nr. 8

    Errichtung eines Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
    RdErl. d. MSW v. 18. 10. 2004; entfallen; es gibt nun einen Erlass zu beiden Landesprüfungsämtern (BASS 10 – 31 Nr. 2)

    2. 10 – 32 Nr. 4/5

    Geschäftsordnung für das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
    RdErl. d. MSW v. 19. 6. 2006; entfallen; es gibt nun einen neuen Erlass zu beiden Landesprüfungsämtern (BASS 10 – 32 Nr. 5 neu)

    3. 12 – 21 Nr. 16

    Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule
    RdErl. d. MSW v. 4. 6. 2003; entfallen
    Das Schulfähigkeitsprofil ist angesichts der aktuellen pädagogischen Diskussion nicht mehr zeitgemäß.
    Es wird abgelöst durch die Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“, die derzeit überarbeitet werden.

    4. 20 – 03 Nr. 11 ü

    Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung – OVP) und Verwaltungsvorschriften
    RdErl. d. MSW v. 11. 11. 2003; entfallen
    (war nur noch auslaufend gültig)

    5. 20 – 11 Nr. 6

    Fortbildung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs
    RdErl. d. MSW v. 6.6. 2009; ersatzlos entfallen

    6. 21 – 01 Nr. 23

    Übernahme von Lehrkräften aus dem Schuldienst in den Schulaufsichtsdienst;
    Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses v. 18. 3. 1993 (GABl. NRW. I S. 150)
    nun geregelt in der Laufbahnverordnung (LVO)

     

     

     

    ABl. NRW. 09/14 S. 438

     

     

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