Zu BASS 15 – 21
Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben –
Sekundarstufe I;
Richtlinien und Lehrpläne;
Kernlehrplan Jüdische Religionslehre
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 24. 6. 2014 – 53-6.08.01.13-118161
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Jüdische Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Absatz 2 SchulG (BASS 1 – 1) festgesetzt.
Er tritt zum 1. 8. 2014 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1. 8. 2015 auch für alle übrigen Klassen in Kraft.
Die Richtlinien für die Schulformen in der Sekundarstufe I gelten unverändert fort.
Die Veröffentlichung des Kernlehrplans erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“:
– Heft 5025 Jüdische Religionslehre
Die übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort auch für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.
ABl. NRW. 08/14 S. 390